Schornsteigermeister - Rechnung zu hoch?
Hallo zusammen,
ich habe zwei Rechnungen meines Schornsteinfegers erhalten. Letztes Jahr musste ich nicht soviel zahlen, ich meine ca. nur die Hälfte. Kann jemand diese Rechnung prüfen?
Ist das gerechtfertigt? Kann man das irgendwie online überprüfen?
Freue mich über jede Rückmeldung!
Danke und Gruß
adas1992
1) Rechnung zu Schornsteinfegerarbeiten
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Pos. Abgaswegeüberprüfung (alle 2 Jahre) = 21,17 EUR
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Pos. Gasfeuerstätte Emissionsprüfung = 3,92 EUR
Gesamt inkl. Steuern = 29,86 EUR
2) Rechnung für Feuerstättenschau
1.Pos. Grundwert je Gebäude = 12,29 EUR
2.Pos Feuerstättenschau / Zuschlag je Feuerstättenschau = 6,30 EUR
- Pos. Feuerstättenbescheid (bis zu 3 Feuerstättenanlagen) = 10,50 EUR
Gesamt inkl. Steuern = 34,62 EUR
5 Antworten
Die Feuerstättenschau ist eine hoheitliche Tätigkeit, da gibt es feste Gebühren.
Diese muss nur zwei mal in 7 Jahren durchgeführt werden. Der Preis dafür ist durchaus realistisch.
Für die Abgaswege Überprüfung kann der Schornsteinfeger eine beliebige Summe verlangen. Dies ist eine freie Tätigkeit. Dieses ist je nach Heizungsanlage ein bis zweimal im Jahr. Der Preis von 30€ ist relativ günstig.
Feuerstättenschau muß einmal in 7 Jahren durch geführt werden, es kommt halt an auch wie viel Feuerstätten vorhanden sind, es war der Meister anwesend also Bezirksschornsteinfeger-Meister ( Bezirksbevolmächtigen da kannste nix machen dagegen,du wirst dann später noch den Feuerstättenbescheid per Post bekommen dieses Dokument Sorgfälltig aufbewahren
Habt Ihr möglicherweise seitdem zusätzlich einen Holzofen, Nutzung eines zweizügigen Schornsteins?
Oder liegt schlicht ein Irrtum bei Rechnungslegung des Schornsteinfegers vor?
Dann Irrtum weil zwei getrennte Rechnungen erstellt wurden?
Anruf oder die letzte RG anschauen, bzw. Kontoauszug.
Ok, ich rufe da morgen mal an...habe sonst immer nur eine Rechnung über ca. 35 EUR bekommen.
Schau mal bei dieser Frage, da gibt es eine "sinnige" Erklärung:
Die Rechnung des HANDWERKERS (Schornsteinfegermeister XYZ)
Hier werden Kehr- und Prüfarbeiten berechnet. Seit 2013 dürfen diese
HANDWERKLICHEN Arbeiten an JEDEN Schornsteinfeger vergeben werden. Die
Preisbindung nach KÜO ist seit dem 31.12.2012 Geschichte.
Also: Wie bei jedem anderen Handwerker auch Preise vergleichen. Nach
Pauschalpreisen (Kehren eines Kamins) oder Stundensätzen (Brutto-Betrag
pro Einsatzzeit) fragen. Nicht mehr nach den ALTEN Arbeitswerten
abrechnen lassen (ab 2013). Ggf. bei der VERBRAUCHERZENTRALE beschweren,
wenn die Preisangabe-Verordnung nicht eingehalten wird.
Die GEBÜHREN-Rechnung der KEHRBEZIRKS-VERWALTUNG
(bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger des Bezirks 123)
Hier werden HOHEITLICHE Tätigkeiten (Feuerstättenschau, Ausstellen des
Feuerstättenbescheids u.a.) berechnet. Die GEBÜHREN sind in der Anlage 3
zur KÜO gesetzlich festgelegt. Es gilt VERWALTUNGSRECHT. Eigentlich
dürfte auf Verwaltungsgebühren auch KEINE Umsatzsteuer berechnet werden.
Diese Frage wird aktuell jedoch gerichtlich (u.a. vom
Verwaltungsgericht Koblenz) verhandelt. Vorsorglich daher immer "UNTER
VORBEHALT" zahlen. So kann man ggf. den UST-Anteil später zurückfordern.
Da die Feuerstättenschau nur 2 mal in 7 Jahren Bestellungseit
eines bBSF erfolgt, taucht diese Rechnungsposition (+ FSB) auch nicht
jährlich auf.
warum fragst du nicht den Rechnungssteller selbst ? weil die Preise von Bezirk/Land sehr weit abweichen können
Der kann mir einen vom Pferd erzählen und ich habe gar keine Ahnung davon...Bei uns hat auch der Hausmeister die Tür geöffnet, ich war bei dem Termin nicht mal dabei..Ich würde das gerne selber irgendwie überprüfen können / deswegen die Frage ob das "online" überhaupt möglich ist?
dann gehe/frage die Handwerkskammer wie die Tarife vor Ort sind
Die Kosten werden durch Vorgaben bestimmt.
http://www.schornsteinfeger.info/kosten
Kommt mir in Deinem Fall nicht zu hoch vor.
Nein, wir haben nur eine Gasheizung von Vaillant...