Schon wieder ein Radfahrer auf der Straße!

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Wehe, du hupst.... das ist verboten. Und es gibt keine Verpflichtung für Radfahrer, die Radwege zu benutzen. Unfalluntersuchungen zeigen, daß Radwege viel unfallträchtiger sind als wenn Radfahrer die Straßen benutzen, weil sie da sichtbar für alle Verkehrsteilnehmer sind. Der ADFC verfolgt sogar die Aktion "Radfahrer auf die Straße", denn wir sind die umweltfreundlichen und nachhaltigen Fortbeweger, ganz im Gegensatz zu Autofahrern.

Du hast Dich bitteschön rücksichtsvoll zu verhalten und ihnen denselben Respekt entgegenzbringen wie jedem anderen Verkehrsteilnehmer. Die meisten Radwege sind zudem Zumutungen, holprig, löchrig und jeden Augenblick kann eine Mülltonne hereingeschoben werden oder Autotür aufgehen.

Reiswaffel87  12.10.2011, 12:48

Wenn die Radwege entsprechend ausgeschildert sind gibt es durchaus eine Benutzungspflicht. Allerdings auch nur dann.

Drogan  12.10.2011, 12:54
@Reiswaffel87

Nein! Habe es zufällig in den News gelesen. Der BGH hat entschieden das Radfahrer IMMER berechtigt sind auf der Straße zu fahren. Allerdings auch das sie sich ebenso an die STVO halten müssen und kein Vorrecht haben so zu fahren, das andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, oder genötigt werden.

Reiswaffel87  12.10.2011, 12:55
@Drogan

Dazu würde ich gern mal das Urteil sehen. Ergibt nämlich keinen Sinn, da es dem Wortlaut der StVO klar widerspricht. Radfahrer haben auf der Straße zu fahren. Gibt es aber einen Radweg und ist dieser als solcher ausgeschildert und in benutzbarem Zustand, dann haben sie dort zu fahren.


§ 2 StVO - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

CaptainSpoke  15.10.2011, 17:33
@Reiswaffel87

Die Benutzungspflicht ist dann nicht mehr gegeben, wenn der Radweg unsicherer ist, als auf der Straße zu fahren. Ist bei mir im Herbst 50% und im Winter fast 100% der Fall.

CaptainSpoke  15.10.2011, 17:33
@Reiswaffel87

Die Benutzungspflicht ist dann nicht mehr gegeben, wenn der Radweg unsicherer ist, als auf der Straße zu fahren. Ist bei mir im Herbst 50% und im Winter fast 100% der Fall.

outfreyn  20.10.2011, 08:24
@Reiswaffel87

Leitsatz: Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO).

http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&meta_nr=1345

Reiswaffel87  01.11.2013, 12:48
@outfreyn

Ja, was aber nichts an meiner Aussage ändert: Wenn da ein Radweg ausgeschildert ist ist der auch zu benutzen! Das Urteil betrifft nicht die Radfahrer, sondern die Gemeinden.

Shantikarana  12.10.2011, 12:51

RESPEKT? Für mich ist unübersehbar, dass dieser Fragesteller keinen Respekt hat, weder vor Radfahrern noch vor anderen Menschen.

Drogan  12.10.2011, 12:57

Bitte meinen Kommentar lesen und einen DH von mir. Der BGH hat in einem Grundsatzurteil entschieden das Radfahrer generell die Straße benutzen dürfen. Das finde ich OK. Kraftfahrzeugstraßen und Autobahnen natürlich nicht, obwohl man das immer häufiger liest.

Anaxabia  12.10.2011, 13:34

Hupe ist als Überholsignal außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt

Heute morgen, ich war sowieso zu spät dran, und hatte es eilig, war schon wieder so ein Radfahrer auf der Straße. Obwohl rechts daneben ein Fußgängerweg ist

Radfahrer über 10 Jahre haben auf dem reinen Fussgängerweg nichts zu suchen.Die dürfen auf Wegen fahren wo es auch für Radfahrer zulässig ist,auf den Wegen wo sich Fussgänger und Radfahrer den Weg teilen müssen.Solche Wege sind durch Schilder gekennzeichnet.Auf der Strasse.

" Die Benutzung der Gehwege durch Fahrzeuge ist nicht erlaubt. Dies ergibt sich aus § 2 StVO: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen…“. Kraftfahrzeugen ist laut § 12 StVO auch das Parken auf Gehwegen verboten, Fahrräder dürfen jedoch auf Gehwegen abgestellt werden, wenn der Verkehr nicht behindert wird. [1] Eine Ausnahme gibt es für Kinder mit Fahrrädern. Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist dann besondere Rücksicht zu nehmen. Nicht als Fahrzeug bezeichnet werden „besondere Fortbewegungsmittel“ (§ 24 StVO). Hierunter fallen Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel ebenso wie Personen mit Inline-Skates. Diese müssen, wenn keine andere Regelung besteht, die Gehwege benutzen. Das generelle Verbot wird natürlich aufgehoben, wenn eine Nutzung ausdrücklich zugelassen ist, z. B. durch einen ausgeschilderten gemeinsamen Fuß- und Radweg."

Die Praxis sieht aber anders aus.Radfahrer glauben scheinbar das für sie die Strassenverkehrsordnung nicht gültig ist.Erlebe ich fast jeden Tag.Fahren auf dem Bürgersteig,bei Rot über die Ampel,Vorfahrt nehmen,über den Zebrastreifen fahren usw.

ein Radfahrer auf der Straße. Obwohl rechts daneben ein Fußgängerweg ist.

Radfahrer müssen auf der Straße fahren, wenn kein Fahrradweg ausgeschrieben ist. Hupen ist sicherlich der falsche Weg, das kann dich ganz schnell ein Knöllchen kosten. Kannst ihn vielleicht an einer roten Ampel zur Rede stellen aber sonst ist da nicht viel zu machen. Fahr halt selbst Fahrrad ... ;)

Die Radwege sind zur Zeit wegen des nassen Laubs zu gefährlich. Etwas Rücksichtnahme deinerseits ist ja wohl nicht zuviel verlangt.

Radfahrer haben genau so eine Daseinsberechtigung , wie andere Verkehrsteilnehmer !

Sie schonen die Umwelt , indem sie diese nicht verschmutzen , und nicht deren letzte Ölressoucen ausbeuten ....