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Schöffenamt ablehnen

gefragt von mimim am 16.03.2008 um 19:00 Uhr

Ich habe die Nachricht erhalten, dass ich für das Schöffenamt ausgelost wurde. Da ich gerade im Begriff bin, mich selbstständig zu machen und in meiner Branche (Werbung) oft der Fall eintritt, dass man mit nur einer Buchung im Monat auskommen muss, kann ich dieses Amt auf keinen Fall annehmen - ein Gerichtstermin im Zeitraum der Buchung würde mir den ganzen Monatserwerb zunichte machen... Es gibt ja die Möglichkeit, das Amt abzulehnen, wenn man "glaubhaft macht, dass die Ausübung des Amtes wegen ... Gefährdung einer ausreichenden wirtschaftl. Lebensgrundlage eine bes. Härte bedeutet.." Hat jemand Erfahrung mit der Form der Ablehnung? Vielen Dank!


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 16. März 2008 19:03
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Kommentar von 934a0906574994f717fd8146d47ecf9esmalloleandra am 16. März 2008 19:05

und wenn mimin jetzt nicht aus Niedersachsen kommt??

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. März 2008 19:07

Das GVG ist nicht nur in Niedersachsen gültig.

Kommentar von mimim am 16. März 2008 19:08

mimim kommt nich aus niedersachsen, aber egal.. ich hab mir alles durchgelesen, es ist überall dasselbe, in allen bundesländern. ablehnen kann man aus diesen gründen:

* Wer darf das Schöffenamt ablehnen?

Das Schöffenamt dürfen insbesondere folgende Personen ablehnen: Abgeordnete, Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen, Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen, Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode an 40 Tagen als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig waren sowie Personen, die bereits bei einem anderen Gericht als ehrenamtliche Richter tätig sind, Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende ihrer Amtsperiode beendet haben würden,Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Schöffenamtes für Sie oder einen Dritten eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz bedeutet, Personen, die glaubhaft machen dass ihnen die unmittelbare Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Schöffenamtes in besonderem Maße erschwert (§ 35 GVG).

Aber hat jemand evt. Erfahrungen damit gemacht? ich möchte keinen fehler machen!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 16. März 2008 19:11

Bringen Dich Erfahrungen weiter? Die Begründung ist im Text genannt, also solltest Du ablehnen.

Kommentar von mimim am 16. März 2008 19:15

Ja, ich werde es auf jeden fall tun.. Nur- ich hab angst, dass ich es nicht "glaubhaft" machen kann... Wäre so glücklich über einen Tipp (so nach dem Motto: Sag keinesfalls dies und jenes...)

Trotzdem Danke für all die Antworten... Vielleicht mach ich mir zu sehr Sorgen...

Kommentar von mimim am 16. März 2008 19:24

Oh super, das ist gut zu hören. Ich dachte, dass ich vielleicht ein total kompliziertes Ablehnungsverfahren vor mir habe... Das ist doch gut. Danke!! Das war an dich gerichtet, Carlotte... habs falsch versendet...

Kommentar von mimim am 16. März 2008 19:17

Oh super, das ist gut zu hören. Ich dachte, dass ich vielleicht ein total kompliziertes Ablehnungsverfahren vor mir habe... Das ist doch gut. Danke!!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 16. März 2008 20:38
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Du hast ehrlich gesagt kaum eine Chance, dass du dich da entziehen kannst. Ich war schon zweimal Schöffe. Aber du bekommst ja eine Aufwandsentschädigung. Und die Termine erhältst du normalerweise für das ganze Jahr im Voraus


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 16. März 2008 19:11
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Ich habe mich für die Schöffenwahl beworben und noch nichts gehört. Ähm grundsätzlich kannst du die Wahl nicht ablehnen. Und es wäre ja auch nicht so, daß dann ständig bei Gericht sitzt, du wirst ca. 2 bis 4mal in einem Jahr dazu bestellt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. März 2008 19:22

''Ähm grundsätzlich kannst du die Wahl nicht ablehnen.''

Grundsätzlich vielleicht nicht, aber das GVG nennt ja im § 35 Gründe, warum man es doch kann bzw. darf.


carlotte
beantwortet von carlotte am 16. März 2008 19:14
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Ich habe auch mal so einen überraschenden Brief gekriegt wie du. Dann wurde ich auch gleich noch am Landgericht als Schöffin bestellt, da dauern die Verhandlungen noch viel länger als beim Amtsgericht. Ich habe damals einen Brief geschrieben, dass ich eben erst Mutter geworden sei und mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, mehrere Verhandlungstage mit Stillkind zu absolvieren, und daraufhin wurde ich von diesem Ehrenamt freigestellt; war kein wirkliches Problem. Ich denke, wenn du ehrlich darlegst, in welche Nöte dich dieses Amt bringt, dann wird halt jemand anderes berufen, und vielleicht passt das dann bei dem besser. Die Leute im Gericht haben ein Interesse daran, dass dieses Amt ernsthaft ausgeübt wird, und das kann man nur, wenn man den Rücken frei hat. Keine Angst, bei dir geht es gerade nicht, vielleicht ja später einmal.


oleandra
beantwortet von oleandra am 16. März 2008 19:02
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mh.. bekommt man keinen "Verdienstausfall" für das Schöffenamt? Für das Schöffenamt hast du dich ja irgendwann beworben, warum hast du mit deiner Selbständigkeit dein Schöffenamt nicht einfach niedergelegt?




Kommentar von 934a0906574994f717fd8146d47ecf9esmalloleandra am 16. März 2008 19:03

oh sorry, etwas falsch gelesen - nein, habe keine Erfahrung mit der Ablehnung.

Kommentar von mimim am 16. März 2008 19:05

Ich habe mich auf keinen Fall dafür beworben! Ich habe aus heiterem Himmel einen Brief erhalten, in dem ich aufgrund von zu wenig Bewerbern, durch ein Losverfahren (Meldeamt) quasi wie die Jungfrau zum Kind gekommen bin! und dann: man darf es nicht ablehnen... ich wunder mich auch über dieses Losverfahren, da ich überall nur lese, dass man vorgeschlagen wird- ich habs immer so verstanden, dass man nur mit Einwilligung vorgeschlagen wird...

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 16. März 2008 19:11

oleandra, man muss sich nicht zwangsläufig bewerben. So ein Amt gehört zu den so.g. Bürgerpflichten.

Kommentar von 934a0906574994f717fd8146d47ecf9esmalloleandra am 16. März 2008 19:29

Danke, wußte ich nicht - sehe immer nur die "Anzeigen" sich um ein Schöffenamt zu bewerben. Aber sag mal, gibt es nun Verdienstausfall oder nicht?

Kommentar von mimim am 16. März 2008 19:32

Verdienstausfall: sehr gering. Hab einmal was von 8 euro am Tag gelesen...

Kommentar von 934a0906574994f717fd8146d47ecf9esmalloleandra am 16. März 2008 19:33

das ist ja noch nicht mal ein Stundenausfall ;-)

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 16. März 2008 19:55

Das stimmt so nicht. U.a. richtet es sich nach dem Verdienst. Hier was zum Nachlesen: www.dvs-bw.de/DieEntschadigungder_Schoffen.doc




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