Schneefräse um 6 Uhr morgen

10 Antworten

So habe es gefunden:

Wer der Räumpflicht von 6 - 20 Uhr nicht geregelt nach kommt, trägt ein so hohes Maß an Mitverschulden, dass er seinen Schaden selbst tragen muss. Die Wege müssen bis 7 Uhr morgens geräumt sein. Ein späteres räumen ab 20 Uhr ist nur in übermäßigen Fällen Pflicht. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 9 U 217/97)

In unserer GEmeinde müssen die Gehwege von 7 bis 21 Uhr freigehalten werden. Frag doch mal bei Deiner Gemeinde/(Stadtverwaltung nach, ob es lokale Regelungen gibt, wann man was bzw. wieviel Lärm machen darf.

Ja, darfst Du. Ab 6:00 Uhr endet die Nachtruhe.

Schneeräumpflicht von 7 bis 20 Uhr, also nein.
6 Uhr ist auch ein wenig früh. Gilt da nicht noch Nachtruhe?

loco11  02.12.2010, 09:16

Ab wann und bis wann steht auch in der Gemeindeordnung

Ein klares Ja!! Das wurde mal im Jahr 2008 vom OLG Hamm festgelegt, dass man dies ab 6 Uhr morgens machen darf um "Gefahrensituationen" vorbeugen zu können.