Schmerzensgeldrate trotz geringen Einkommens zahlen
Hallo,
aufgrund einer Straftat muss ich jemandem monatlich in Raten Schmerzensgeld bezahlen. Da ich arbeitslos geworden bin und momentan nur 963 € ALG I habe, bat ich den Opferanwalt um Aussetzung der Rate für 3 Monate. Das Opfer hat jedoch abgelehnt. Zur Begründung führte ich auch an, dass ich demnächst umziehen müsse und jeden Cent brauche. Ausserdem bin ich noch unterhaltspflichtig gegenüber meinen Kindern mit normalerweise 500 € monatlich. Muss ich trotzdem die Rate zahlen, obwohl ich eigentlich einen Selbstbehalt habe. Steht der Anspruch meiner Kinder nicht über dem Schmerzensgeld? Was passiert, wenn ich einfach nicht bezahle?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Sinner
8 Antworten
Bei deinem Einkommen kannst du doch eh keine 500.- Euro Unterhalt bezahlen! wie hoch sind denn die Raten, die du dem Opfer schuldig bist.? Evtl. damit nochmal runtergehen? so ist das nun mal, wenn man sich etwas zu Schulden kommen läßt!
Ich verstehe nicht wie du bei 963 EUR ALG I das wären dann ja ca. 1440 EUR durchschnittliches Nettoeinkommen auf einen derart hohen Unterhalt kommst. Denn immerhin werden davon ja noch deine Werbungskosten abgezogen aber was soll's.
Zunächst mal ist es so, dass du bei deinem Einkommen keinen Kindesunterhalt zahlen kannst Du solltest daher deine Ex informieren und sie soll dann Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Solltest du vom Familiengericht zu dieser Unterhaltshöhe verurteilt worden sein musst du wieder gerichtlich die Höhe der Unterhaltsverpflichtung feststellen lassen.
Da die Ansprüche des Opfers aus einer Straftat resultieren, damit also ein Urteil und damit vollstreckbarer Titel gegen dich vorliegt würde ich an deiner Stelle zusehen, dass du je nach Höhe der Rate versuchst diese Aufzubringen. Es könnte sonst sehr unangenehm werden.
Eure Antworten waren sehr hilfreich, auch die kritischen und mahnenden. Ich danke euch herzlich und werde die Rate irgendwie aufbringen. In der Tat muss ich - ihr habt es deutlich zum Ausdruck gebracht - die Verantwortung tragen. Übrigens, damit es stimmig ist ... neben meinem Lohn hatte ich noch Spesen.
- Anwalt einschalten kopie des Leistungsnachweis mahen und nachweisen das was ich sage der Tatsache entspricht.
Wenn du Arbeitslos bist und Unterhalt zahlen musst, liegt dein Freibetrag bei etwa 770€. Demnach könntest du eh nicht den vollen Unterhalt zahlen. Setze dich noch einmal mit deinem Anwalt in Verbindung, um deine Situation abzuklären. LG Elfi96
Für deine Straftat bist du, und nur DU selbst verantwortlich! Warum sollte das Opfer irgendein Verständnis für deine finanzielle Lage haben? Umzug geht eben nicht, wenn man ihn sich nicht leisten kann. Den Unterhalt von 500 Euro für deine Kinder zahlst du wohl kaum von 963 Euro ALG1.... das passt doch vorne und hinten nicht.
Wenn du nicht zahlst, kommst du in Haft. Und das ist auch gut so!!!