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Schmerzensgeld bei Ohrloch stechen

gefragt von goodi123 am 09.01.2009 um 20:02 Uhr

können die eltern von einem der sich ohne erlaubnis ohrlöcher stechen lassen hat, den ohrlochstecher verklagen wegen körperverletzung? ich kenn einen juwelier, der macht das ohne erlaubns der eltern


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 9. Januar 2009 20:04
11x
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Schmerzensgeld gibt es sicher nicht, aber eine Anzeige wegen Körperverletzung. Das kann bis zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen.

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 9. Januar 2009 20:11

Und das ist auch gut so!!!!!!!!


ruler
beantwortet von ruler am 9. Januar 2009 20:04
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Wenn der Juwelier das bei Minderjährigen macht, auf jeden Fall eine Anzeige machen.

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 9. Januar 2009 20:13

Vielmal sind es ja nicht einmal ausgebildete Kräfte die sowas machen. Umso schlimmer......


atenga
beantwortet von atenga am 9. Januar 2009 20:07
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Theoretisch ja, nur wird das heute im allgemeinen bei Ohrlöchern nicht mehr so gehandhabt. Bei Piercings liegt der Fall etwas anders, dort wird es noch ernster genommen.


anonym
beantwortet von DaDomsen am 9. Januar 2009 20:03
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wie alt bist du denn ? bzw. ich meine ohrlöcher sind ab 16 erlaubt... aber sicher bin ich mir da wirklich net


anonym
beantwortet von goodi123 am 9. Januar 2009 20:03
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MINDERJÄHRIG NATÜRLICH WOLLT ICH NOCH ERWÄHNEN!!!!!!!!!!!!!!!

Kommentar von Support1 am 9. Januar 2009 20:38

Hallo goodi123,

bitte sei doch so nett und nutze in Zukunft für Antworten zu deinen eigenen Fragen das Kommentarfeld anstatt des Antwortfeldes. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support


LivArwen
beantwortet von LivArwen am 9. Januar 2009 20:04
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Nun, Ohrlöcher, wenns auf jeder Seite ein kleines ist, sind ja nichts außergewöhnliches oder schlimmes! Viele Kids und Jugendliche stechen sich die selbst (hab ich auch gemacht früher). Kein Juwelier oder Piercer würde einem Baby, was ja auch nicht allein dahin laufen kann, solche Sachen machen, wie auf dem Foto! Und ich denke genauso würden sie auch außergewöhnliche Wünsche ablehnen! Beim Ohrlochstechen kann auch nichts passieren! Ich finds ein wenig übertrieben von Dir!


Ottbi
beantwortet von Ottbi am 9. Januar 2009 20:05
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solang es nur n ohrloch ist, ist das doch egal.. wenn das kind das von sich aus will lass es machen


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 9. Januar 2009 20:09
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Die Rechtslage ist so, dass ein Minderjähriger dafür immer die Einwilligung der Eltern (bzw. eines Elternteils) braucht. Verzichtet der "Ohrlochstecher" darauf, macht er sich der Körperverletzung schuldig. Schmerzensgeldansprüche entstehen allerdings nicht, weil das "Opfer" ja trotz fehlender Geschäftsfähigkeit die Prozedur freiwillig über sich ergehen ließ und wohl wusste, dass es wehtut...


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