Schlüsseldienst & Hausratversicherung?

4 Antworten

 Gleichzeitig meinte der Schlüsseldienst jedoch, dass dies ein Fall für die Hausratsversicherung des Vermieters wäre und diese den Betrag übernehmen würde.

Nein - denn die Hausratversicherung des Vermieters leistet nur bei Schäden dessen Hausrats.

Möglich wäre - wenn du in deiner Hausratversicherung einen Schutzbrief mitversichert hast, der meist auch solche Schlüsselschäden bis zur Summe X übernimmt.

Eine andere Frage zu deinem Schlüsseldienst:  Wo kam denn dieser her ? - hatte er eine Anfahrt von über 100 km ? dann wäre eine Rg. von über 400 € ja noch verständlich.

Ein Tipp für die Zukunft:  Beim Schlüsseldienst immer darauf achten, dass dieser aus der Nähe kommt.

Mir ist vor ca. 4 Jahren ähnliches passiert - Schlüsseldienst - Entfernung 8 km - Kosten 180 € incl. 3 Ersatzschlüssel und neuer Schließzylinder.

dass dies ein Fall für die Hausratsversicherung des Vermieters

Euer Vermieter hat SEINEN Hausrat in EURER Wohnung? Wenn es eine Hausrat übernimmt, dann eure! ^^

Schlüsseldienst mitversichert in eurer HRV?

Selbstverschulden in der Art, wird nicht von einer Hausratversicherung übernommen. 

Auch hätte man sich vorher Informiern können welcher Anbieter es am günstigsten macht. Und damit die Kosten unten halten können.

G4m3M4st3r 
Fragesteller
 10.02.2016, 20:06

Es ist ja keine Selbstverschuldung. Woher sollen wir wissen, dass bei steckendem Schlüssel, die Tür nicht aufgeht? Zudem hatten wir ja einen Schlüssel dabei

ZeroDestiny  10.02.2016, 20:18
@G4m3M4st3r

Den Schlüssel habt ihr von innen reingesteckt. Dadurch habt ihr es selbst verschuldet. Da brauch man gar nicht drüber zu Diskutieren. Und vielleicht mal in der Police der Hausratversicherung nachlesen, ob sowas abgedeckt ist. Ich denke nicht. 

Apolon  11.02.2016, 16:35
@ZeroDestiny

Sorry - aber deine Ausführungen zu dem Thema sind unsinnig.

1. gibt es Schlösser, wo man innen und außen gleichzeitig Schlüssel reinstecken kann.

2. Sind in der Hausratversicherung auch selbstverschuldete Schäden versichert.

3. gibt es in der Hausratsversicherung bei einzelnen Tarifen auch einen Schutzbrief der solche Leistungen mit abdeckt.

ZeroDestiny  11.02.2016, 18:19
@Apolon

Unsinnig ist das was Du schreibst.

1. Und? Was interessiert das verbaute Schloss? Offensichtlich gab es das von Dir beschriebene hier nicht. Daher unnötig darauf hin zu weisen. Und es macht im beschriebenen Fall keinen unterschied, weil es das hier nicht gegeben hat. Sonst wäre es nicht zu der Türöffnung gekommen. Also auch Unsinn von Dir.

2. Türöffnung deckt keine Hausratversicherung ab. Sagst du selber mit hinweis auf Punkt 3. Also auch Unsinn von Dir.

3. Mit Schutzbrief dann vielleicht. Denke aber nicht das der hier vorliegt. Sonst hätte es der Betroffene geschrieben. Hat er nicht, also auch Unsinn von Dir.

Also Sorry, Deine Ausführung zu dem Thema ist leider unnötig und unsinnig. Ich verstehe nicht was du damit bezwecken wolltest. Da es ja offensichtlich nur mich in Frage stellen sollte. Aber du siehst ja das es so schon richtig war, was ich geschrieben habe oder?