Schlüssel verloren mit Adressanhänger = grobe Fahrlässigkeit?
Hallo, mein Eltern haben von mir schon seit eh und je Mietwohnungsschlüssel weil ich viel auf Dienstreisen bin - auch mal länger. Als mein Dad das letzte Mal zwecks Blumen gießen in der Wohnung war ist ihm mein Schlüssel unterwegs abhanden gekommen. Mit dran befestigt war imme rnoch der Adressanhänger (der damals mt ausgehändigt wurde von der Hausverwaltung). Der Schlüssel passt auf die Haustür eines 6 Parteien Mietshauses, auf die Waschraumtür im Keller und auf die Wohnungstür.Glücklicherweise hat er hat eine erweiterte Haftpflich mit Schlüsselversicherung,die auch für Schließnalgane aufkäme imFall des Falles.
Meien Frage: kann/wird hier die Versicherung mit grober Fahrlässigkeit kommen (können)? Und (wenn ja) was wären denn überhaupt Fälle wo begründeter Verdacht auf potentiellen Mißbrauchgreift (der den Austausch der Schließanlage rechtferteigt). Also nicht falsch verstehen. Ich hätte das Ding schon gern komplett getauscht, will mich nicht davor drücken,dann würde ich einfach den Adressanhänger nicht erwähnen, würde mich aber "unsicher" fühlen.
Danke und viele Grüße Jens.
4 Antworten
In dem Fall dürfte keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Denn es geht ja nicht um einen Einbruch in die Wohnung, sondern um den Schlüsselverlust.
Dabei ist es unerheblich, ob da Name und Adresse am Schlüssel befestigt ist. Du würdest die Schliessanlage ja auch wechseln, wenn kein Adressanhänger am Schlüssel gewesen wäre.
Höchstwahrscheinlich ist in der Versicherung grobe Fahrlässigkeit nicht mal mehr ausgeschlossen.
meine ersten google Versuche haben ergeben, dass eben gerade NICHT immer die Schließanlage getauscht werden muss oder getauscht wird. Ich will es aber begründet tauschen lassen....darum geht es mir.
Ist grobe Fahrlässigkeit bei Deinem Dad eingeschlossen? Wenn ja, nichts von dem Adressanhänger sagen, wenn nicht danach gefragt wird.
Andererseits könnte dann die Versicherung argumentieren, dass die Gefahr des Missbrauchs zu gering ist. Deshalb, um auf Nummer sicher zu gehen, dass die Schließanlage ausgetauscht wird, besser doch erwähnen und ggf. selbst zahlen.
sher hilfreich ;) vlt aber auch scherzhaft gemeint...
Um in den Genuß einer Leistung einer Privathaftpflichtversicherung zu kommen muß man sogar leicht oder grob fahrlässig gehandelt haben.
In jedem anderen Fall zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.
Sachversicherungen wie z.B. Hausrat und Vollkasko, die zahlen nicht, wenn man grob fahrlässig gehandelt hat.
"schuldhaf" entspricht hier dem Verlieren...?
Einmal schreibst du ist grob falasch und einmal grobe Fahrlässigkeit ist eingeschlossen...? Was denn nun? ;)
Es gibt da keinen Term "schuldhaft handeln".
Wenn Du nicht leicht oder grob fahrlässig gehandelt hast, dann trifft dich auch keine Schuld und entsprechend haftet er auch nicht.
Ich habe lange genug bei einer Versicherung gearbeitet um genau das zu wissen.
Ja, natürlich. Und damit die Bude nicht leergeräumt wird, sofort den Zylinder tauschen! Merke: Kein Geld für die Hausverwaltung, wenn nicht getauscht wurde, so jedenfalls der BGH.
Nö, das ist absolut falsch. Man muss weder einfach noch grob fahrlässig gehandelt haben. Oftmals ist letzteres sogar ein Ausschlusskriterium für die Leistung. Seit einiger Zeit ist fast bei jeder Versicherung die grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen.
Man muss schuldhaft gehandelt haben. Ohne Schuld (sprich Haftung) kanns auch keine Leistung geben.