Schlüssel für Zentralschloss verloren Haftpflicht übernimmt nicht, was tun?
Hallo, ich habe im August meinen Schlüssel verloren dies meinem Vermieter mitgeteilt der aber bis heute nichts unternommen hat. Der Schlüssel ging auf der Fahrt von Passau nach München verloren. Im Zug in München hatte ich ihn noch, danach muss ich ihn verloren haben. Meine Vermieterin jetzt plötzlich aus versicherungstechnischen Gründen alle Schlösser austauschen lassen , da der Schlüssel zu einem Zentralschloss gehörte. Die Kosten belaufen sich auf ca. 900 Euro. Jedoch ist der Schlüssel selbst, wenn er von jemandem Fremden gefunden werden sollte nicht zum Haus/ Wohnung die sich in Passau befindet zuzuordnen. Meine Vermieterin erwatet jetzt, dass ich den Schlosswechsel in Auftrag gebe und die Kosten übernehme. Als Studentin, die Bafög bezieht, ist das für mich unbezahlbar. Meine Haaftpflichtversicherung übernimmt keine Kosten für Schlüsselverlust. Bin ich rechtlich dazu verpflichtet diese Kosten zu übernehmen oder gibt es eine Möglichkeit diese extremen Kosten zu vermeiden? Vielen Dank und liebe Grüße!
4 Antworten
Grundsätzlich hat Deine Vermieterin Recht, allerdings halte ich in Deinem Fall die Reaktion von ihr für übertrieben, denn, wie Du schon richtig bemerkt hast, kann der Schlüssel nicht zu dem Haus zugeordnet werden. Daher reicht es aus, dass Du die Kosten für den neuen Schlüssel übernimmst (ca. 50 Euro). Dieser Ansicht schließen sich zumindest zwei Gerichte an, vgl. LG Berlin, GE 2000, S. 1185; ähnlich LG Münster, WM 1989, S. 508
Bei mir ist der Schlüssel mit der Hausratsversicherung abgesichert... Warum Haftpflicht?
.... fremde Schlüssel in der Hausrat abgesichert, da lachen alle Glaskugeln und Karten, wetten?
Den Tarif würde ich gerne mal sehen. Der Schlüssel selbst ist zwar gegen Raub und schweren Diebstahl versichert, nicht aber die Kosten für den Austausch einer Schliessanlage. Was versichert sein könnte ist der schlüsseldienst im Fall das Du dich selbst ausgeschlossen hast. In diesem Fall geht es aber um die Haftpflicht die sich im §823 BGB begründet und die ist in KEINER mir bekannten Hausratversicherung abgedeckt. Zudem hat die Fragestellerin noch sehr großes Glück, da es sich um eine relativ kleine Schliessanlage handelt. Solche Schäden gehen meistens in fünfstellige Summen.
Ja, das ist korrekt. Fast jede Haftpflichtversicherung lässt sich ganz einfach und für wenig Geld erweitern, dass auch Schlüsselverlust und damit verbundenen Kosten abgedeckt sind.
https://www.tarif-testsieger.de/haftpflichtversicherung/ratgeber/schluesselversicherung/
Wer sich diese Ausgabe für die Zusatzversicherung "spart", muss halt im Schadensfall die Kosten für den Schlüsselverlust / Austausch der Schließanlage privat bezahlen. Warum sollte jemand anders das für Dich tun? Wäre ja falsch gegenüber den "Doofen", die in so eine Versicherung einzahlen.
geh zu einem Anwalt, oder der Verbraucherzentrale, denn Deiner war ja kein Zentral- sondern nur ein Unterschlüssel