schimmel in der wohnung, vermieter macht nix

8 Antworten

Hallo. Obwohl du vielleicht dich richtig mit dem Heizen und Lüften auskennst heisst es nicht das der Vermieter immer Schuld hat. Ich mache viele Bewertungen und bemerke oft dass z.B. Aussenwände mit Schrankwänden zugestellt sind - oder auch andere Fehler im Verhalten der Mieter. Sollte es aber zutreffen das dein Vermieter in der Pflicht ist regeln das oft meine Kunden mit einer Aufforderung mit Frist und einer anschliessenden Mietkürzung. Das Gesundheitsamt kann man manchmal auch einschalten. Die Rechnung einfach nur zusenden ist nach meiner Auffassung nicht der richtige Weg. Der Schimmel kommt ja auch oft wieder - wenn es sich um ein bauliches Problem handelt.

Nun ja ohne Absprache mit ihm würde ich das nicht machen. Soweit ich weiß ist dein Vermieter in diesem Fall gesetzlich verpflichtet zu handeln, den Paragrafen würde ich raussuchen und ihn darauf hinweisen.

Um erstmal schlimmeres zu vermeiden kann man selber Hand anlegen, z. B.: Mit Essigwasser, Gummihandschuhen, Mundschutz und Putzlappen abwischen und mit Schimmelspay aus dem Fachhandel/Baumarkt behandeln. Die Kosten vom Vermieter erstatten lassen oder Mietminderung machen.

Onki73  22.11.2014, 14:59

Essig greift die meisten Wandbaustoffe an, daher sollte man Alkohol, bzw. Isopropanol verwenden.

habe folgendes problem: mein vermieter war schon immer sehr langsam darin, durch mich nicht verschuldete schäden zu beseitigen. und man muss in solchen fällen im durchschnitt ca. 5x wegen einer sache anrufen.

Du machst das falsch, immer schriftlich und wegen Bewiesbarkeit so:

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.

ist es rechtens, wenn ich selbst einen fachmann bestelle und dem vermieter die rechnung zukommen lasse?

Nur wenn Du wie oben beschrieben vorgehst und der vermieter dann nicht reagiert.

MfG

Johnnymcmuff

Auf keinen Fall, auf der Rechnung bleibst du sitzen! Schicke deinem Vermieter ein Einschreiben mit den aufgelisteten Mängeln und angemessener Frist zur Beseitigung. Reagiert er hierauf nicht, wäre Mietminderung geboten.