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Schickt Finanzamt einen Erinnerungstermin für die Steuererklärung?

gefragt von DrumnbassDrumnbass am 12.10.2009 um 14:28 Uhr

Ich habe letztes Jahr zum ersten Mal meine Steuer selbst gemacht. Jetzt wollte ich wissen, ob sich das Finanzamt bei mir meldet wenn es wieder zeit wird dass die Steuererklärung gemacht werden muss oder schicken die dann nur eine Mahnung wenn ich meine Erklärung nicht einreiche?


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anonym
beantwortet von dodo25 am 12. Oktober 2009 14:36
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Hilfreichste Antwort

Es ist ein Unterschied, ob man eine "Steuererklärung", zu der Abgabe man ab einer bestimmten Einkommenhöhe bzw. bei bestimmten Einkommensarten verpflichtet ist, abgegeben hat, oder einen freiwilligen "Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich" (übrigens herrschen auch unterschiedliczhe Abgabefristen). Ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, erhält man normalerweise ca. im November entsprechende Formulare und Abgabefristen per Post.

Kommentar von 1ae8af603d25f00b1608f02c000e6db2smallocb77 am 14. Oktober 2009 22:19

nicht überall bei uns musste dir selbst die vordrucke holen.


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anonym
beantwortet von Karnach am 12. Oktober 2009 14:28
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Ja, hab ich auch bekommen, mit der auflage diese bis zu einen bestimmten termin nachzulegen. Aber das war eher eine Mahnung ;o)


anonym
beantwortet von Kellerassel am 12. Oktober 2009 14:29
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Eine Erinnerung kommt auf alle Fälle.


anonym
beantwortet von beate1963 am 12. Oktober 2009 14:29
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eigentlich ja,ich habe immer eine neue einladung zur steuererklärung bekommen(die lassen sich doch nichts entgehen)


odemtann
beantwortet von odemtann am 12. Oktober 2009 14:29
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Da kannst du ein drauf lassen , dass Finanzamt hat nichts zu verschenken . Die melden sich ganz sicher


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 13. Oktober 2009 09:08
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Bei freiwilliger Abgabe gibt es in i. d. regel keine "Erinnerung".

Erinnerung, Aufforderung oder gar Druck kommt nur bei "Muss":

www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#muss


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 14. Oktober 2009 11:26
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Bei einer Pflichtveranlagung ist der Termin der 31.5. des Folgejahres, für 2008 ist die Frist also am 31.5.2009 abgelaufen. Über den StB verlängert sich diese Frist bis zum 31.12.2009. Bei einer Antragsveranlagung hat man 4 Jahre Zeit. Das FA ist nicht verpflichtet dich zu erinnern, die Pflicht zur Abgabe steht im Gesetz.


ocb77
beantwortet von ocb77 am 14. Oktober 2009 22:17
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wenn du geld wieder bekommen hast und es hat sich nicht groß was verändert dann nicht! die sind docj nicht blöd die kommen nur wenn die was von dir holen können!


ocb77
beantwortet von ocb77 am 14. Oktober 2009 22:23
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wenn es doch soweit kommt dann bekommt man eine erinnerung zur abgabe der Est-Erklärung, danach folgt die nochmalige erinnerung.


anonym
beantwortet von DaddyP am 6. November 2009 17:38
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