Schenkungssteuer bei Erbauseinandersetzung?

3 Antworten

    Ich und meine beiden Geschwister haben zusammen ein Grundstück geerbt. Gerne würde ich hier ein Haus bauen und die beiden anderen ausbezahlen.

Der Notar sollte mal seine Steuerkenntnisse überprüfen.

Wenn Du die beiden Miterben auszahlst gegen übertragung der Anteile am Grundstück, ist es ja keine Schenkung, sondern ein Kauf. Du bezahlst ja für das, was Du bekommst.

Somit fällt Schenkungssteuer nicht an.

Und die Grunderwerbsteuer entfällt wegen § 3 Nr. 3 Grunderwerbsteuergesetz:

§ 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung ..............3.  der Erwerb eines zum Nachlaß gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses. Den Miterben steht der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners ein zum Nachlass gehöriges Grundstück übertragen wird. Den Miterben stehen außerdem ihre Ehegatten oder ihre Lebenspartner gleich;

Schenkungssteuer interessiert sie nicht, die ist wenn, vom Beschenkten zu entrichten. Außerdem handelt es sich hier wie sie schon sagen nicht um einen Schenkung, sondern um Ausgleichszahlungen im Zuge der Auseinandersetzung. Der Steuersatz würde bei Geschwistern (Steuerklasse II) auch 15% betragen.

Für die Auszahlung fällt, soweit diese einen Drittvergleich standhält, keine Schenkungssteuer an.

Es gibt in Bezug auf die Erbschaft von Grundstücken allerdings einen Reihe von Sonderregelungen bezüglich der Erbschaftssteuer. Insoweit kann das Auszahlen eine Wirkung auf die Höhe der Erbschaftssteuer der Geschwister haben, weil bestimmte Steuervergünstigen möglicherweise wegfallen.  Hier kommt es darauf an, von wem das Grundstück geerbt wurde. Bei Steuerklasse 3 wären nach Abzug des Freibetrages von 20000€ tatsächlich 30% Erbschaftssteuer fällig.

Für den Übertrag der Anteile von Deinen Geschwistern an Dich werden eigentlich keine Schenkungsteuern fällig, denn Du schenkst denen ja nichts. Momentan besitzt Ihr drei das Grundstück gemeinsam und du kaufst ihnen ihre Teile ab.

Vielleicht hast Du den Notar falsch verstanden und er meint die Steuer, die ihr auf das Erbe des Grundstückes noch zu zahlen habt? Von wem habt Ihr das Grundstück denn geerbt? Da können nämlich durchaus 30% zusammenkommen.