Schaffner angelogen :')

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also wegen Lügen eine Anzeige ist schon übertrieben. Außerdem hätte der Schaffner gar nicht in deine Tasche gucken dürfen. Du könntest ihn dafür anzeigen.

xAhojBrause 
Fragesteller
 19.10.2011, 01:07

Das wurde mir auch schon gesagt aber ich will den mist einfach vergessen & hinter mich bringen irgendwie ..

& das es übertrieben ist finden alle .. !

Ich versteh das alles eeh nicht :(

DancehallGyal  19.10.2011, 01:11
@xAhojBrause

Ich glaube nicht, dass das vor Gericht kommt. Vor Gericht kommen eigentlich nur härtere Fälle, wie Betrug, Mord oder so was. Zahl einfach das Geld und gut ist.

xAhojBrause 
Fragesteller
 19.10.2011, 03:29
@DancehallGyal

ist doch schon längt bezahlt gleich am Tag wo der brief ankam.. & der Polizist hat das aber gesagt !??!

Rolf42  19.10.2011, 11:51
@DancehallGyal

Ein falsches Alter vorzutäuschen um einen niedrigeren Preis zu zahlen ist Betrug und damit strafbar!

DancehallGyal  19.10.2011, 23:14
@Rolf42

Das hätte der Schaffner erstmal beweisen müssen, wenn es keine Zeugen gab.

Evolvel  19.10.2011, 03:58

nein wieso sie hat das in die tasch kucken ja nicht verweigert. Ich kann dich auf der straße ja auch anquatschen und sagen,, he du lass mich mal in deine tasche kucken" wenn du sie aufmachst und mir zeigst kannst mich sicher nicht hiernterher dafür anzeigen.

cchrisa  19.10.2011, 17:59

So ein Unsinn. Welchen Straftatbestand soll es bitte erfüllen, in fremde Taschen zu gucken?

xAhojBrause 
Fragesteller
 19.10.2011, 21:06
@cchrisa

Evolvel.. ich habe dem Schaffner sicher nicht angeboten in meine Tasche zu gucken !!

DancehallGyal  19.10.2011, 23:11
@xAhojBrause

Das darf nur die Polizei.

Also Geldstrafe kannst Du schon mal vergessen. Vergiss bitte auch nicht, dass Du zwar strafmündig bist, aber - falls es überhaupt so weit käme - nach Jugenstrafrecht zu verfahren wäre. Und wegen der Lüge - gerade, weil es der erste "Mist" war, den u gebaut hast, wirst Du bestimmt nicht viel abkriegen. Wichtig ist, dass Du mit Deiner Mutter klar kommst und dass sie jetzt cool bleibt und hinter Dir steht. Alles andere - Du wirst sehen - wird nicht weiter tragisch. Oh, mein Gott, da hab ich wesentlich Schlimmeres in Deinem Alter getan. Bin halt nie erwischt worden. Kein Richter wird Dir deswegen Deine Jugend versauen

Das erhöhte Beförderungentgelt hat nicht mit dem Straftatbestand "Erschleichen von Leistungen" zu tun. In aller Regel ziehen die Verkehrsbetriebe zwar den Strafantrag zurück, aber die Staatsanwaltschaft kann halt trotzdem den Tatbestand weiter verfolgen. Bei einer 15-Jährigen aber eher unwahrscheinlich!

Schwarzfahren und erwischt werden ist schon blöde. Aber dann auch noch einen Betrugsversuch starten...Das gibt immer eine Anzeige. Evt wird das eingestellt, evt aber musst du auch Sozis ableisten.