Schadensersatz bei Nicht-Nutzbarkeit der Wohnung?
Hallo, ich bin im Mai diesen Jahres in eine 4-Raum Maisonettewohnung zur Miete gezogen? Beim Einzug stellten wir fest, dass die unteren Räume (Schlafzimmer,Bad) feuchte Stellen aufweisen. Der Vermieter hat uns lange mit Mietminderung hingehalten. Es wurde ein Gutachten erstellt, die Räume entkernt und nach großem Hin und Her haben wir nun erfahren, dass der Vermieter die Trockenlegungsarbeiten in der Wohnung nicht vornehmen wird. Er gab uns das Recht, sofort vom Mietvertrag zurück zu treten. Das werden wir auch annehmen, sobald wir etwas Neues gefunden haben.
Nun meine Frage: Kann ich in irgendeiner Form Schadensersatz geltend machen? So ein Umzug ist ja auch mit Kosten verbunden, Möbel verschleisen usw. Wir haben 3 Monate in einer halben Wohnung gewohnt und müssen nun alle Strapazen nochmals auf uns nehmen ( bin im 8.Monat schwanger) und weitere Kosten werden auch entstehen.
Ich werde mir Rechtsbeistand suchen, aber wollte schonmal hören, ob hier jemand Erfahrungen hat. Danke schonmal.
3 Antworten
Die Nachteile dürften durch die Mietminderung beglichen sein. Leider habt ihr wohl vor dem Einzug nicht genau hingeschaut, ihr habt die Wohnung gemietet, wie gesehen. Wenn euch die Wohnung nicht zusagt, steht euch frei eine andere zu suchen. Ich glaube nicht, dass der Vermieter für Umzugskosten oder weiteren Schadensersatz aufkommen muss.
(Nebenbei sind dem Vermieter ein Vielfaches an Kosten entstanden, was ihn in den Ruin treiben könnte...)
Um sichere Auskunft zu bekommen, rate ich euch zu anwaltlicher Beratung, sofern ihr da noch um etwas streiten wollt.
Das hat der Vermieter doch auch nicht ahnen können? Wie es klingt, ist euch der Vermieter bereits unzählige Male auf vielen Ebenen entgegen gekommen und es ist ihm anscheinend keinerlei böse Absicht vorzuwerfen - im Gegenteil, es gibt darüber hinaus außergerichtliche Einigungsangebote. Wenn ihr ihn trotzdem noch vor Gericht ziehen wollt, dann solltet ihr einen Anwalt hinzuziehen. Die Rechtsberatung müsste unter den bestehenden komplizierten Bedinungen so differenziert sein, dass ein Laie sie nicht leisten kann - ... und darf. Das darf nur ein Volljurist.
Böse Absicht werfe ich ihm nicht vor. Und auf ein Gerichtsverfahren kann ich auch absolut verzichten. Aber man muss ja sehen, was man für Rechte hat. Schließlich trifft uns ja auch keine Schuld, aber wir bleiben auf Kosten sitzen. Das einzige Einigungsangebot, was ich bisher erhalten habe, ist das Rücktreten vom Vertrag.
Zumindest beraten lassen, werde ich mich von einem Anwalt noch.Danke nochmals fürs Antworten.
... und Mietminderung ... und Zulassen von Umbauten...
Ihr bleibt beide auf den Kosten sitzen - beide Seiten. Es ist wirklich blöd gelaufen...
Alles Gute und möglichst wenig Stress in den nächsten Monaten!
ihr einigt euch doch eben außergerichtlich
er bietet euch doch an, den vertrag zu beenden
sicher könnt ihr da alles mögliche verlangen
ja, aber wenn die wohnung unbewohnbar ist, hättet ihr auch anspruch auf schadensersatz
das wird vor gericht gehen, er wird euch die auflösung eben gegen den verzicht auf schadensersatz anbieten oder er will die fortführung
schätze ich so
Fortführung kann doch aber nicht verlangt werden, wenn die Anzahl der Zimmer aus dem Mietvertrag nicht gewährleistet werden kann, oder?
Nach meiner persönlichen Einschätzung habt ihr einen Anspruch auf Schadensersatz im Sinne der Umzugs- und Abnutzungskosten.
Danke für die Antwort. Die Mietminderung haben wir wegen eigenen Renovierungsarbeiten bekommen und weil wir Hausmeisterarbeiten am Grundstück vorgenommen haben.
Ok, gemietet wie gesehen...das kannte ich bisher nicht. Es waren Holzverkleidungen an den Wänden, die wir nach Absprache entfernen und durch Gipskartonwände erneuern durften(auf unsere Kosten versteht sich). Erst da konnte die Feuchtigkeit bzw. Schimmel festgestellt werden.