Schadenersatzanspruch gegenüber der Bank, bei unberechtigten Einzug der EC-Karte?
Ich wollte am vergangenen Sonntag gegen 22:30Uhr mit meiner EC-Karte (Maestro/CashGroup) am Geldautomaten einer großen deutschen Bank (der CashGroup angehörig) Bargeld von meinem zu diesem Zeitpunkt ausreichend gedeckten (ohne Dispobeanspruchung) Barged abheben. Nach Auswahl des individuellen Betrages von 75EUR, welchen der Automat nicht anbieten konnte, sondern stattdessen 50EUR anbot, entschied ich mich den Vorgang abzubrechen (anstatt fortzufahren), um den Betrag auf 80EUR zu erhöhen. Freundlich bestätigte mir der Geldautomat "Der Vorgang wurde auf Ihren Wunsch abgebrochen" und dreistete sich an mir "Ihre Karte wird einbehalten" anzuzeigen. Feine Sache, Samstags nachts ohne Bargeld, ohne EC-Karte, ohne Erreichbarkeit der Kundenhotline dazustehen.
Daher meine Frage, da ich nun mittlerweile erfahren habe, dass wohl wegen einem technischen Defekt, der allerdings nicht offensichtlich zu sein schien, denn nach mir haben andere Kunden dort auch noch Bargeld abgehoben (Zeugen), meine Karte eingezogen wurde. Jetzt meine konkrete Frage: Habe ich Schadensersatzansprüche gegenüber der Bank (nicht meine Hausbank), die den Automaten in Ihrer Filiale aufgestellt hat? Schließlich werde ich erst in 2-3Werktagen eine neue EC-Karte und in 4-6Tagen die zugehörige PIN erhalten und "darf" unterdessen an den Schalter gehen. (Wie komme ich denn dort hin? Ohne Moos nix los...)
3 Antworten
Grundsaetzlich kann man wegen allem und gegen Jeden Schadensersatzansprueche stellen, das sieht das BGB so vor, allerdings wuerde das in diesem Fall bedeuten, man muestte sich einen Anwalt nehmen und den entstandenen Schaden berechnen. In Deinem Fall wuerde das einen Schadensbetrag von 100 Euro sicher nicht uebersteigen, was dann ein relatives Prozessrisiko beinhaltet, denn die Kosten fuer so einen Rechtsstreit liegen sicher bei 400-600 Euro... Ich wuerd mal einen empoerten Brief an die Bank schicken, vielleicht bieten die Dir ja eine Entschuldigung verbunden mit einer Eintrittskarte fuer ein Golfturnier an, jedenfalls ist es so einem meiner Freunde bei der Deutschen Bank ergangen...
nun du kannst natürlich regressansprüche geltend machen... aber glaub mir, das hat keine aussicht auf erfolg.
Anmerkung: Meiner Sorgfaltspflicht bin ich unverzüglich nachgekommen und habe die EC-Karte nachdem für mich nicht nachvollziehbaren Geschehen am Geldautomaten vorsorglich bei der zentralen Sperrrufnummer 116116 sperren lassen.