Rundfunkbeitrag befreiung - "Anmeldung zu"?

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Die erste Frage, die du klären musst, ist, ob du dich überhaupt anmelden musst. Das ist nur der Fall, wenn du in einer Wohnung wohnst, für die noch niemand den Rundfunkbeitrag zahlt. Wohnst du also noch bei deinen Eltern, die diesen zahlen, so brauchst du dich überhaupt nicht anzumelden, weil grundsätzlich nur derjenige sich anmelden muss, der auch zahlungspflichtig ist. Pro Wohnung muss nur einmal gezahlt werden. Musst du dich deshalb nicht anmelden, kannst du dir auch den Befreiungsantrag schenken.

Anders nur, wenn ein Mitbewohner für die Wohnung zahlt. Dann solltest du dich im Befreiungsantrag mit dem Datum des Beginns des BAföG-Bezugs anmelden. Denn bist du dann befreit, kann dein zahlender Mitbewohner von dir nicht eine anteilige Beteiligung am von ihm bezahlten Rundfunkbeitrag fordern, weil du als Person ja befreit bist.

Wohnst du alleine in einer Wohnung musst du dich mit dem Monat deines Einzugs anmelden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung