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Rücktritt von Mietvertrag - Vermieter hat noch nicht unterschrieben

gefragt von moggi2001 am 17.03.2009 um 15:50 Uhr

Hallo ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe gestern mit einem makler eine Wohnung besichtigt, die mir soweit zugesagt hat. ich habe dann mit dem makler den vertrag gemacht der wurde vom vermieter aber noch nicht unterschrieben. heute kam jetzt mein chef zu mir und hat mir gesagt das ich in den nächsten paar monaten in eine andere stadt versetzt werde. kann ich von diesem mietvertrag zurücktreten? und was ist mit der provision? danke euch gruss steffi


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anonym
beantwortet von Saarland60 am 17. März 2009 16:00
2x
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Um die völlig richtigen Ausführungen von jockl zu ergänzen: Sofort mit dem Vermieter in Verbindung setzen und die Lage schildern. Wenn du erklärst, dass du nicht in der Lage bist, die Wohnung zu bezahlen, wird er vielleicht auf den Vertragsabschluss verzichten.

Sollte allerdings - wie von jockl erklärt - ein Vertrag bereits zustande gekommen sein, bleibt es auch der Kulanz des Vermieters überlassen, ob er mit einer Vertragsaufhebung einverstanden ist.

Fruchtet beides nichts: Sofort kündigen. Du müsstest dann nur 3 Monate lang die Miete und die Nebenkostenvorauszahlungen leisten, wenn der Vermieter auf Vertragserfüllung besteht.


anonym
beantwortet von jockl am 17. März 2009 15:54
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Wenn der Makler mit Vollmacht unterschrieben hat, ist der MV rechtskräftig zustandegekommen. Dafür ist die Unterschrift des VM nicht mehr nötig. Also auch eine event. Maklerprovision wird fällig. Aber heute allgemein sind Wohnungsvermittlungen für Mieter provisionsfrei. Üblicherweise, heute, zahlt der VM.


alwinmarion
beantwortet von alwinmarion am 17. März 2009 15:55
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Veträge können innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig gemacht werden. Könnte dein Vertrag evtl auch drunter fallen. Würde aber mal bei Mieterschutzbund nachfragen

Kommentar von Saarland60 am 17. März 2009 15:56

NEIN! Das ist bei vielen Verträgen nicht möglich, unter anderem bei Mietverträgen.


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