rücktritt vom vorvertrag-welche gebühren sind fällig

4 Antworten

Du musst die Gebühren vom Notar für den Kaufvertragsentwurf zahlen. Wenn er alles per Papier, und nicht per E-Mail, erledigt hat, kann hierfür auch eine Pauschale verlangt werden.

Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis und der Notargebührenordnung, die kannst Du beim Notar, der Notarkammer und auf den entsprechenden Internetseiten abfragen, buw. ausrechnen lassen. Der Notar ist verpflichtet hierüber Auskunft zu geben.

Hallo,

so ein Quatsch! Erstmal musst du gar nichts bezahlen.

Wichtig zu wissen ist, wer hat den Notar beauftragt den Kaufvertragsentwurf zu erstellen? Wenn es der Makler war, muss er diesen auch bezahlen und nicht du und damit hat er hoffentlich auch etwas gelernt, denn anstatt vor lauter Geldgier schnell den Notar zu beauftragen, hätte er mal lieber abwarten sollen bis die Finanzierung steht. Da sieht man mal wieder den Unterschied zwischen einem Leien und einem ausgebildeten Immobilienkaufmann!!! Geschieht ihm ganz recht! Der Makler müsste nun auf Schadenersatz klagen, was er erstens nicht machen wird und zweitens damit auch nicht durchkommt denn er als "Fachmann", was er ja anscheinend nicht ist, hat dem Käufer gegenüber eine Führsorgepflicht.

Also für so spezielle Fragen braucht es einen Fachanwalt.

speeedi  09.02.2012, 04:46

Also bitte, so ein Quatsch. Und wenn man hierfür unbedingt einen Juristen fragen müsste, dann einen Notar.

anlaas 
Fragesteller
 09.02.2012, 11:32
@speeedi

Ziemlich breitere Spektrum, also ich habe alles per Email bekommen und wiederrum von Makler aus an mich weiter geleitet nicht mal auf Papier... kann ich überhaupt demnächst in einem anderem Ort einen Notar beauftragen oder muss ich ortgebunden sein ??? Danke

ja die kosten des vertragsentwurfes sind den notar zu bezahlen, sind in etwa so 0,2% des kaufpreises, also pro 100.000€ ca 200€