Rotlichtblitzer bei Gelb / Grün Düsseldorf
Hey Leute,
Gestern bin ich in Düsseldorf von einem Rotlichblitzer geblitzt worden.
Man muss sich die Kreuzung folgendermaßen vorstellen, ich bin links abgebogen und habe dabei Fahrt aufgenommen um die 35-40 km/h , danach kommt die 2. Ampelanlage die mit dem Blitzer verbunden ist. Ich rollte also meine 35- 40 Km/h aus, da ich die Kreuzung kenne und die Schaltung dabei war auf Grün zu schalten. Bei Gelb überfuhr ich die Haltelinie und gab daraufhin Gas, da die Ampel auf Grün schaltete. ( Schon bei Gelb wurde ich das erste mal geblitzt bei grün das zweite mal )
Das ein Verstoß des überfahrens der Haltelinie gegeben ist ist mir kla, aber habe ich auch mit Konsequenzen bezüglich des überfahrens der Gelbphase ( warten aufs nächste Zeichen) zu rechnen ?
Kreuzung: Lütticher Straße / Brüsseler Straße ::: Düsseldorf
3 Antworten
Das kann schon grenzwertig gewesen sein da man sich beim Überfahren einer Ampel leicht verschätzen kann. Außerdem kommt es auf die örtlichen Gegebenheiten an, wie z.B.: Wo beginnt der Schutzbereich der Ampel?, wo ist die Induktionsschleife? usw.
Wenn Du tatsächlich bei Rot-Gelb gefahren bist dann kostet Dich das 15€.
137000 Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
War es aber doch noch Rot, dann wird das als qualifizierter Rotlichtverstoß gewertet werden. Dann musst Du mit einem Bußgeld von 200€, 4 Punkten, 1 Monat Fahrverbot und 23,50€ Gebühren rechnen.
137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Offenbar wirft man Dir vor nicht erst bei Rot/Gelb gefahren zu sein sondern als es noch Rot war.
Das kommt nun aber auf die genauen Umstände an, wie sind die Abstände zwischen Haltelinie, Induktionsschleife und Schutzbereich? Wann bist Du in den Schutzbereich eingefahren?
Um das genau zu klären wäre aber ein Anwalt von Vorteil.
Du kannst natürlich Einspruch einlegen, dann wird die Bußgeldbehörde erneut prüfen und dann entweder das Verfahren einstellen - oder es kommt, wenn sie auf ihrer Meinung beharrt zu einer Gerichtsverhandlung.
vielen dank. Ich gehe jetzt die tage zum anwalt und schau mal wie meine chancen sind. Ich hab nen video von der kreuzung gemacht, bei dem man erkennen kann das es kaum möglich ist wenn man aus meiner richtung kam über rot zu fahren.
Viel Glück. Würde mich interessieren wie die Sache ausgeht.
haben jetzt erstmal widerspruch eingelegt :) ich halte dich auf dem laufenden
Du darfst erst bei Grün anfahren und nicht vorher! Was das das Bußged und mögliche Punkte anbelangt, solltest Du einen Blick in den Bußgeldkatalog werfen, den man on-line einsehen kann.
da merkst du, wenn es psot gibt.
Habe jetzt einen Anhörungsbogen bekommen. Dort ist der tatbestand " Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an." aufgelistet. Kann das ein Fehler von denen sein ? Oder steht das da immer 100% richtig ? Weil ich mir echt sicher bin bei rot gelb drübergefahren zu sein. Auf dem Bogen ist außerdem nur ein Foto von mir, keins von den Haltelinien oder dem Abstand des Wagens zwischen den Blitzen. Wie gehe ich jetzt vor ? ( Als Aussage zum Vorfall werde ich jedenfalls den Rot-Gelblicht Paragraphen mit einbinden.)