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Rollos kaputt,wer muss zahlen?

gefragt von Dharma23Dharma23 am 19.01.2009 um 0:12 Uhr

In meiner Wohnung ist ein Rollo kaputt gegangen. Kein Selbstverschulden. Wer muss die Kosten übernehmen? Ich oder mein Vermieter?

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Rollos x 17 Zahlpflicht x 1

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 19. Januar 2009 00:14
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Außenrollo, also Rolladen, setzt der Vermieter instand. Innen bist Du zuständig.


Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 19. Januar 2009 00:13
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wenn du es kaputtgemacht hast = Du!

normaler verschleiß = dein Vermieter!

Kommentar von Simple_avatar8smallDharma23 am 19. Januar 2009 00:15

Danke Nudelsternchen. Wie immer ein guter Rat von dir. xD


Igitta
beantwortet von Igitta am 19. Januar 2009 00:20
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Wenn du eine Privat-Haftpflichtversicherung hast, melde den Schaden dort an.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 19. Januar 2009 00:17
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Wie teuer ist sowas?

Kleinreparaturen sind vom Mieter zu tragen. Für Größere kommt der Vermieter auf.


wim50
beantwortet von wim50 am 19. Januar 2009 00:16
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Wenn es nicht von dir verschuldet ist, der Vermieter.


Lursa
beantwortet von Lursa am 19. Januar 2009 00:14
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Vermieter...


anonym
beantwortet von Steve0815 am 19. Januar 2009 00:14
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Da es sich hier meist um eine kostspieligere Reparatur handelt ist es keine Kleinreparatur und somit Aufgabe Deines Vermieters. Dies gilt natürlich nur, wenn kein Selbstverschulden vorliegt.


anonym
beantwortet von BerlinerMitHerz am 19. Januar 2009 00:14
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musst eigendlich nur einen mengelbericht abgeben, endweder kommt der hausmeister oder eine firma. die kosten kommen eh auf die jahresabrechnung.


SoulmateVanya
beantwortet von SoulmateVanya am 19. Januar 2009 00:14
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Ich würde mal sagen der Vermieter. Bei meiner Schwester war mal ein Griff an einer Schublade kaputt und der wurde ihr dann auch ersetzt. Kommt aber vlt auch auf den Vermieter an, es gibt manche die dann Stress machen.


gamasche
beantwortet von gamasche am 19. Januar 2009 00:13
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Wenn das 'ne Mietwohnung ist, der Vermieter. Ist eine Reparatur fällig.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 19. Januar 2009 00:13
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Wer hat sie eingebaut? Der zahlt. Ggf. mußt Du Schadenersatz leisten, wenn erkennbar ist, daß Du den Schaden durch falsche Bedienung verursacht hast.

Kommentar von Simple_avatar8smallDharma23 am 19. Januar 2009 00:14

Wollte sie nur wie jeden Morgen ganz normal hochziehen. Dann hatte ich das ganze Band in der Hand


babsi89
beantwortet von babsi89 am 19. Januar 2009 00:13
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normalerweise der vermieter...


anonym
beantwortet von dani1978 am 19. Januar 2009 00:13
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versicherung


anonym
beantwortet von merle1611 am 19. Januar 2009 00:13
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im zweifel die hausrat oder haftpflicht


xQuentinx
beantwortet von xQuentinx am 19. Januar 2009 00:13
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Wem gehört das Rollo denn?

Kommentar von Simple_avatar8smallDharma23 am 19. Januar 2009 00:13

Natürlich dem Vermieter. ^^

Kommentar von D9a3bde87f4775bebe105da95ba5fbf3smallxQuentinx am 19. Januar 2009 00:16

Und das ist einfach so kaputt gegangen? Ganz alleine? Also wenn du oder jemand aus deiner Familie (Besuch) vielleich doch mal versehentlich gegen gekommen bist: Hausrat- Haftpflichtversicherung (deine Natürlich) sonst: Sein Ding! Schriftlich einen Schadensbericht einreichen und eine Reperatur bzw Ausbesserung verlangen- aber nett bleiben! :-)

Kommentar von Simple_avatar8smallDharma23 am 19. Januar 2009 00:18

Bin immer nett. :-) Wollte sie nur morgens hochziehen und hatte dann das ganze Band inne Hand.


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