In meiner Wohnung ist ein Rollo kaputt gegangen. Kein Selbstverschulden. Wer muss die Kosten übernehmen? Ich oder mein Vermieter?

Außenrollo, also Rolladen, setzt der Vermieter instand. Innen bist Du zuständig.

wenn du es kaputtgemacht hast = Du!
normaler verschleiß = dein Vermieter!
Danke Nudelsternchen. Wie immer ein guter Rat von dir. xD

Wenn du eine Privat-Haftpflichtversicherung hast, melde den Schaden dort an.
Wie teuer ist sowas?
Kleinreparaturen sind vom Mieter zu tragen. Für Größere kommt der Vermieter auf.

Wenn es nicht von dir verschuldet ist, der Vermieter.
Da es sich hier meist um eine kostspieligere Reparatur handelt ist es keine Kleinreparatur und somit Aufgabe Deines Vermieters. Dies gilt natürlich nur, wenn kein Selbstverschulden vorliegt.
musst eigendlich nur einen mengelbericht abgeben, endweder kommt der hausmeister oder eine firma. die kosten kommen eh auf die jahresabrechnung.

Ich würde mal sagen der Vermieter. Bei meiner Schwester war mal ein Griff an einer Schublade kaputt und der wurde ihr dann auch ersetzt. Kommt aber vlt auch auf den Vermieter an, es gibt manche die dann Stress machen.

Wenn das 'ne Mietwohnung ist, der Vermieter. Ist eine Reparatur fällig.

Wer hat sie eingebaut? Der zahlt. Ggf. mußt Du Schadenersatz leisten, wenn erkennbar ist, daß Du den Schaden durch falsche Bedienung verursacht hast.
Wollte sie nur wie jeden Morgen ganz normal hochziehen. Dann hatte ich das ganze Band in der Hand

Wem gehört das Rollo denn?
Natürlich dem Vermieter. ^^
xQuentinx am 19. Januar 2009 00:16 Und das ist einfach so kaputt gegangen? Ganz alleine? Also wenn du oder jemand aus deiner Familie (Besuch) vielleich doch mal versehentlich gegen gekommen bist: Hausrat- Haftpflichtversicherung (deine Natürlich) sonst: Sein Ding! Schriftlich einen Schadensbericht einreichen und eine Reperatur bzw Ausbesserung verlangen- aber nett bleiben! :-)
Bin immer nett. :-) Wollte sie nur morgens hochziehen und hatte dann das ganze Band inne Hand.