Roller vom Kumpel Fahren - Versicherung?

8 Antworten

Hallo,

Roller dieser Bauart sind i.a.R. mit einem Versicherungskennzeichen versehen, da sie nicht zulassungspflichtig sind.

Ist ein solches - für 2015 - gültiges Kennzeichen angebracht, besteht schon einmal Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflicht.

Dies bedeutet, dass Du als berechtigter Fahrer (Du hast die Erlaubnis, den Roller zu benutzen + Du hast den passenden Führerschein) Schutz hast, wenn Du jemanden Drittes schädigst.

Ob Teil-Kaskoschutz (z.B. gegen Diebstahl besteht) kann man aus dem Versicherungsschein ersehen, der ja immer mitzuführen ist, wenn man mit dem Roller unterwegs ist.

Anders sieht es aus, wenn Du etwas an dem Roller beschädigst. Hier besteht kein Versicherungsschutz und wenn Du Deinen Freund schuldhaft schädigst, musst Du den Schaden privat ersetzen. (dies gilt sinngemäß auch für Schäden am Freund selber).

Viele Grüße

Loroth

Ifm001  16.04.2015, 16:43

>Dies bedeutet, dass Du als berechtigter Fahrer (...) Schutz hast, wenn Du jemanden Drittes schädigst.

Nur, wenn der Versicherungsvertrag nicht "Dritte" ausschließt.

Bitterkraut  16.04.2015, 16:46
@Ifm001

Einen völligen Ausschluß Dritter hab ich noch nicht gesehen. Es gibt Verträge, wo man Fahrer einträgt, fährt ein andere, ist der trotzdem versichert, aber die Prämie kann erhöht werden.

Ifm001  16.04.2015, 16:55
@Bitterkraut

Der Unfallgegner wird in diesem Fall erstmal von der Versicherung entschädigt und diese lässt sich dann vom Versicherten oder Unfallverursacher samt Nachforderungen der zu wenig bezahlten Beiträge+Strafe entschädigen.

Loroth  16.04.2015, 17:20
@Ifm001

Nur, wenn der Versicherungsvertrag nicht "Dritte" ausschließt.

Eine Kfz-Haftpflicht kann keine Dritten ausschließen. Das widerspräche ihrem ur-eigenen Sinn.

Der Schaden des unbeteiligten Dritten ist grundsätzlich durch die Kfz-Haftpflicht zu regulieren... 

Ifm001  17.04.2015, 00:37
@Loroth

Ich habe auch nichts gegenteiliges geschrieben.

Effigies  17.04.2015, 20:05
@Ifm001

Nur, wenn der Versicherungsvertrag nicht "Dritte" ausschließt.

Doch, hast du.

Ifm001  18.04.2015, 15:33
@Effigies

Dann solltest Du nochmal genau lesen. Es geht in der Frage NICHT um den Unfallgegner!

Die KFZ Haftpflicht ist eine Fahrzeugversicherung, keine Fahrerversicherung. 

Wenn das Fahrzeug versichert ist besteht Versicherungschutz,  egal wer es fährt.

Ercan42  18.10.2016, 16:54

Aber bei Auto ist das doch anders oder?

Das kommt auf die Versicherungsbedingungen - vor allem den Ausschlüssen - an.

Effigies  17.04.2015, 19:29

Nö, tut es nicht.

Ifm001  18.04.2015, 15:35
@Effigies

Ach so ... dann sind diese ganzen Sondertarife, bei denen andere Fahrer ausgeschlossen werden, eigentlich nur bedingungslose Rabatte?

Loroth  18.04.2015, 21:52
@Ifm001

Es geht in der Frage um den Versicherungsschutz bei einem Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, etc.

Da gibt es keine Ausschlüsse von Fahrern - und schon gar nicht von Leistungen bei der Haftpflicht (s. oben). Ebenso wie es in diesem Zusammenhang "Sondertarife" gibt.

1. wurde für diesen Roller schon eine Versicherung abgeschlossen ?

wenn ja weiter zu Punkt 2

2. handelt es sich bei diesem Roller um einen Zweisitzer.

wenn ja weiter zu Punkt 3

3. sollte man aber trotzdem in die Fahrzeugpapiere schauen, denn dort ist das Geburtsdatum des jüngsten Fahrers eingetragen.

Also wenn Du älter bist als dein Freund dürftest Du den Roller fahren.

Wenn die Punkte 1 - 3 mit ja beantwortet wurden, darfst  Du den  Roller fahren.

Ansonsten - Nein

Gruß A.

 

Effigies  17.04.2015, 19:28

sollte man aber trotzdem in die Fahrzeugpapiere schauen, denn dort ist das Geburtsdatum des jüngsten Fahrers eingetragen.

Hä? Wieso sollten Bestandteile des Versicherungsvertrages in der Betriebserlaubniss des Fahrzeugs stehen ?

Apolon  19.04.2015, 12:21
@Effigies

Dir ist bekannt welche Papiere man beim fahren eines Rollers mitführen muss ? Diese Papiere nennt man auch Fahrzeugpapiere.

Hat der Roller ein Nummernschild? Ist die Prämie bezahlt? Dann kannst du damit fahren.