"Roller" Sofa kaputt , Garantie?

4 Antworten

Haben eine Wohnlandschaft bei der Firma Roller in Dortmund gekauft. Nach fast einem Jahr stellen wir fest, das ein Holz gebrochen und das Leder sich an den Ecken reisst. Bei der Reklamation ,wurde mir gesagt Ich muss denen nachweisen das es schon bei der Lieferung defekt gewesen sei. Echt wer hebt ein Sofa an und schaut was unten ist. Die Lieferung und das Aufstellen,erfolgte auch von der Firma Roller und wurde nicht verrückt. Also bleibt der Schaden nun an uns hängen. NIE WIEDER EIN KAUF BEI DER ROLLER:

SchoteDW  28.09.2017, 10:34

Geht uns genauso. Nieee wieder was von Roller kaufen !!!

aber es kann doch nicht sein das ein Sofa nach nur 2 Jahren kaputt gehen. Bin da ja nicht drauf rumgesprungen oder so.

Welche Garantieleistungen dir moeglicherweise zustehen, ergibt sich allein aus den Garantiebedingungen. Die kennen wir aber nicht. Also bitte selbst dort nachsehen.

Was nun aber die gesetzliche Sach- und Rechtsmaengelhaftung des Haendlers betrifft (umgangssprachl. "Gewaehrleistung"), so kann dieser ab dem 7. Monat von dir den Beweis dafuer verlangen, dass der Sachmangel bereits von Anfang an bestand bzw. "angelegt" war. "Angelegt" heisst, du musst im Streitfall beweisen, dass das Ding von Anfang an ne macke hatte, die dann letztendlich zum Bruch des Holzes gefuehrt hat. Ein solcher Beweis ist in aller Regel nur sehr schwer zu erbringen, oft auch ueberhaupt nicht.

Mit der Aussage, es koenne sein, dass man da nach fast 2 Jahren nichts mehr machen koenne, hat der Haendler sicher nicht gemeint, das Sofa koenne moeglicherweise nicht mehr repariert werden. Vielmehr duerfte diese Aussage dahingehend zu verstehen sein, dass er diesen Beweis wohl tatsaechich verlangen wird. Ohne diesen Beweis wird er wahrscheinlich nicht kostenlos reparieren.

Sollte dir dieser Beweis aber doch gelingen, muss der Haendler erst einmal reparieren oder umtauschen. Sollte dies nicht gelingen, kaeme auch eine Rueckabwicklung des Kaufvertrages in Betracht. Dann bekommst du aber auch nicht den vollen Kaufpreis zurueck sondern der Haendler ist berechtigt, einen Teil des kaufpreises als Entschaedigung fuer den sog. "gezogenen Nutzen" abzuziehen. Du musst also dafuer etwas bezahlen, dass du das Sofa fast 2 Jahre lang benutzen konntest. Ich weiss jetzt aber nicht, wie hoch dieser Nutzungsabzug bei Moebelstuecken sein darf. Bei Computern geht man von ca. 30% pro Jahr aus. Bei Moebeln duerfte der abzug aber etwas geringer sein weil die in aller Regel eine laengere Lebensdauer haben als Computer.

Nur den Zeitwert müssen sie ersetzen, wenn du nachweisen kannst das der Fehler schon bei der Auslieferung bestanden hat. Das wird dir aber nicht gelingen. Sie werden behaupten das du es zweckfremd genutzt hast.