Reservierter Parkplatz

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Ich gehe davon aus, dass das Grundstück der Firma gehört. Demnach war der Parkplatz kein öffentlicher, sondern ein privater.

Für einen öffentlichen Verstoß gibt es einen Bußkatalog, wo die jeweiligen Summen für die jeweiligen Vergehen festgehalten sind. Eine private person kann sich allerdings nicht einen beliebigen Betrag "ausdenken". Von dahaher ist sowohl der Betrag, als auch die Vorgehensweise höchst fraglich.

epic1991 
Fragesteller
 25.09.2012, 16:48

Ich fahr nach der Arbeit mal bei Ihr vorbei und lese mir das Schreiben mal durch. Der Brief ist anscheind doch nicht vom Anwalt sondern von einem Gerichtsvollzieher.. nun leuchtet es mir garnicht ein, was ein Gerichtsvollzieher mit solch einer Sache zu tun hat?

Anjo72  25.09.2012, 16:49
@epic1991

ist noch fragwürdiger...

schelm1  25.09.2012, 17:00
@Anjo72

Ein Gerichtvsollziehr schreibt kein 6 Seiten - der benutzt "Kästchenformulare", wo man was ankreuzen kann!

epic1991 
Fragesteller
 25.09.2012, 17:45
@schelm1

Das Schreiben wurde vom Gerichtsvollzieher nur zugestellt.

Es handelt sich um eine Strafbewehrte Unterlassungserklärung. Und es werden Anwaltskosten in höhe von 161,60 € verlangt.

Geschäftsgebühr 136,50 € Pauschale für Post 20,00 € Honorarauslagen Halterauskunft 5,10

Finde es alles sehr übertrieben da sie vorher nie auf dem Gelände der Firma geparkt hat. Sieht für mich so aus, dass der Anwalt schnell mal etwas Geld dazuverdienen möchte..

zuwiderrechtsliche geparkte fahzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt, stand das zufällig dort?? das würde vom geld her so ca das selbe kosten und man muss schauen wo das auto ist. also denke ich das diese kosten leider gerechtfertigt sind

Entzug von Parkraum ist halt ein Vorgang der geahndet werden kann. Um Weitungen in dieser Sache zu vermeiden, sollte die Bekannte dringend zahlen! und künftig anderweitig reservierte Plätze meiden. Sie kann letztlich froh sein, dass sie nicht abgedhleppt wurde, dann wären zu den Kosten der anwaltlichen Vertretung die nicht gerade preiswerten Abschleppkosten hinzugekommen.

Der Parkplatz gehört nun mal der Firma.

Wie wäre es im umgekehrten Fall?

Mit Firmen sollte man sich nicht anlegen. Die Rechtsabteilung wird Deine Freundin platt machen und am Ende wird´s vermutlich noch teurer!

Es ist vom Parkplatzbesitzer recht übertrieben, deswegen gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten, aber die Rechnung für den Rechtsanwalt und evtl. für eine Leerfahrt eines Abschleppfahrzeuges wird sie wohl oder übel bezahlen müssen.