Reise Gewerbe mit Vorstrafen

4 Antworten

Man kann auch eine Reisegewerbekarte bekommen, wenn man Eintragungen im Führungszeugnis hat. Entscheident ist, ob die Taten einen inhaltlichen Bezug zum angestrebten Gewerbe haben und wie bedeutend sie waren. Fahren ohne Führerschein oder Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu unzulässigen Zeiten dürfte keine Rolle spielen, wenn man im Reisegewerbe mit Blumen handeln will. Betrugsdelikte oder Rauschgiftdelikte sind allerdings OK-Eintragungen. Diese Überprüfungen sind nicht bei jedem Gewerbe vorgeschrieben. Beim Online-Handel dürfte das auch keine Rolle spielen, außer wenn man mit Fahrzeugen, Schmuck oder Edelmetallen handelt. Wenn man aber eine Erlaubnis nach der GewO will oder mit besonders wertvollen Waren handelt (z.B. Kfz, Schmuck, Edelmetalle, Reisen), müssen Führungszeugnis und Gewerbezentralregister abgefragt werden. Bekommt die Behörde aber auch bei allen anderen Gewerben Zweifel an der gewerblichen Zuverlässigkeit, kann sie diese Unterlagen abprüfen und bei schwerwiegenden Eintragungen eine Gewerbeuntersagung aussprechen.

Ich selbst, bin Gewerbetreibender. Ein Gewerbe kannst du nur anmelden, wenn Ihr Führungszeugnis EINWANDFREI ist und KEINEN Eintrag enthält. Da müssen Sie nun mehrere Jahre warten, bis es gelöscht wird. Erst dann können Sie ein Gewerbe eröffnen. MfG

tobymontana1983 
Fragesteller
 24.11.2009, 22:13

muss ich bei jedem gewerbe nen führungszeugniss vorlegen ??? Wie siehts bei online handel aus???

Um ein Reisegewerbe anzumelden, musst du doch ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Glaubst du, die möchten da einen Eintrag sehen-egal welche Art von Eintrag?

darf ich mal fragen welche bestrafe hast du? vielleicht ist unterschiedlich...kommt an vielleicht an bestrafe an...

Bebek88  22.08.2017, 23:33

Also ich habe   Gefährliche Körperverletzung dann bekomme ich auch kein reisegewerbekarte    Da geht der  Traum flöten .......