reicht dieses Attest für eine fristlose Kündigung

19 Antworten

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Nein, das Attest reicht nicht für eine fristlose Kündigung gemäß §626 BGB aus!

Hier der Link zu §626 BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html

Um mit einem Vorurteil aufzuräumen:

Eine fristlose Kündigung ist auch innerhalb der Probezeit nur gemäß §626 BGB möglich! Die vereinbarten Kündigungsfristen müssen ansonsten eingehalten werden!

Ihre Ärztin bestätigt lediglich dass Sie sich bei ihr vorgestellt haben und angegeben haben dass Sie psychisch unter den derzeitigen Arbeitsbedingungen leiden. Eine eigene Aussage bzw. Stellungnahme der Ärztin fließt nicht ein.

Sie befinden sich sehr wahrscheinlich noch in der Probezeit, so dass Ihre Kündigungsfristen vermutlich sehr kurz sind.

Damit gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Sie kündigen Ihr Arbeitsverhältnis fristgemäß und sind anschließend frei für Ihr neues Arbeitsverhältnis.

  2. Sie sprechen mit Ihrem Arbeitgeber und bitten um die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag, unter Ausschluss sämtlicher Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber muss der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nicht zustimmen! Sie können dem Arbeitgeber aber mitteilen dass wegen der psychichen Fehlbelastung am Arbeitsplatz damit zu rechnen ist, dass Sie weiter krank geschrieben werden. Sollte Ihre Kündigungsfrist länger sein, fallen Sie nach 4 Wochen ununterbrochener Zugehörigkeit in die Entgeltfortzahlung. Dies könnte Ihren bewegen einer Vertragsauflösung zuzustimmen.

Tipp:

Wenn dies kein 400 Eurojob ist und Sie nicht unter die Entgeltfortzahlung fallen, haben Sie Anspruch auf Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.

Peter Kleinsorge

Weisi2010 
Fragesteller
 23.06.2010, 13:16

hallo,

erstmal vielen dank für ihre antwort,sie hat mir am meisten geholfen.

unter Ausschluss sämtlicher Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis-was bedeutet das,das ich auf den lohn verzichten soll oder wie ist das zu verstehen?

Kleinsorge  23.06.2010, 13:32
@Weisi2010

Nein auf Ihren Lohn müssen Sie natürlich nicht verzichten, das war damit nicht gemeint. Der Arbeitslohn ist schließlich die Hauptleistung des Arbeitgebers.

Auschluss sämtlicher Forderungen heisst das nach ordnungsgemäßer Abwicklung des Arbeitsverhältnisses von beiden seiten keine weiteren Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis mehr geltend gemacht werden können.

Peter Kleinsorge

Für eine fristlose Kündigung muss es massive Gründe und vorhergehende Abmahnungen geben. Nur etwas Spucken reicht dafür nicht.

onomant  23.06.2010, 11:34

Soll er seinen Arbeitgeber abmahnen?

lenzing42  23.06.2010, 11:38
@onomant

@ onomant:So ist es,auch der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer abgemahnt werden,wenn wichtige Gründe vorliegen.

Wurde eine Probezeit vereinbart ? Dann kannst du sogar ohne Angaben von Gründen fristlos kündigen.

bitmap  23.06.2010, 11:37

''Dann kannst du sogar ohne Angaben von Gründen fristlos kündigen.''

  • Ohne Grund, ja. Fristlos, nein.

Du bist doch ganz bestimmt noch in der Probezeit? Dann kannst du nämlich auch ohne Attest und ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.

ThomasBeh  23.06.2010, 11:31

Kündigen ja, aber fristlos?! Das regelt der Arbeitsvertrag!

wolfgang1956  23.06.2010, 11:35
@ThomasBeh

In der Probezeit kann man jederzeit kündigen!

bitmap  23.06.2010, 11:41
@wolfgang1956

Jederzeit ja, aber nicht einfach fristlos.

Weisi2010 
Fragesteller
 23.06.2010, 11:33

habe eine probezeit von 3 monaten mit einer kündigungsfrist von 2 wochen!

bitmap  23.06.2010, 11:33

''Dann kannst du nämlich auch ohne Attest und ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.''

  • Ohne Grund, ja. Fristlos, nein.
bienemaja79  23.06.2010, 11:35

@Spieltrieb: das habe ich auch bis gerade gedacht, stimmt aber nicht:

>Fristlose Kündigung während Probezeit 1. bei einer fristlosen Kündigung MUSS ein Kündigungsgrund angegeben sein, sonst darf nur 2. innerhalb der Probezeit ohne angabe von Gründen in einer bestimmten FRIST gekündigt werden. Es sei denn, dass lt. Vertrag auf eine Frist verzichtet wird... aber ansonsten gilt mindestens BGB - innerhalb der Probezeit gibt es eine Kündigungsfrist von 14 Tage.

Das Attest reicht bestimmt nicht aus.

Da du in dem Betrieb erst zwei Wochen tätig bist, müsstest du dich noch in der Probezeit befinden, und könntest,wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart ist,mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Schau in deinen Arbeitsvertrag,ob dort etwas zur Probezeit und zur Kündigungsfrist vermerkt ist.

Weisi2010 
Fragesteller
 23.06.2010, 11:38

3 monate probezeit und 2 wochen kündigungsfrist....

lenzing42  23.06.2010, 11:47
@Weisi2010

Dann kannst du ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen kündigen.