Rechtsstreit um Erbe kann bei einem Urteil revision/Berufung eingelegt werden?

5 Antworten

Gegen ein Urteil können fristgerecht Rechtsmittel eingelegt werden.

könnte die Partei dies immer wieder tun?

Jain. Der Instanzenweg ist irgendwan ausgeschöpft. D.h. es gibt irgenwan schlicht kein höheres Rechtsmittel mehr, z.B. Entscheidung des BGH.

Es ist allerdings möglich, das ein Rechtsmittel zumindest teilweise Erfolg hat und das ganze an das ursprüngliche Gericht zurückverwiesen wird. Dann gibt es ein neues erstinstanzliches Urteil und dagen sind wiederum Rechtsmittel möglich. 

Das Nachlassgericht hat die Aufgabe den Willen des Erblassers festzustellen.

Dies wird es auch tun und in dessen Folge einen Erbschein ausstellen.

Ist man damit nicht einverstanden gibt es mehrere Möglichkeiten des Rechtmittels.

Gegen das Urteil des Landgerichts, bei demdas Verfahren wohl anhängig ist, gibt es die Berufung zumOberlandesgericht. Dieses entscheidet in der Regel endgültig.

Zivilprozess: Landgericht (oder Amtsgericht) --> Berufung zum Oberlandesgericht (oder Landgericht) --> selten Revision/Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH

Erbscheinsverfahren: Amtsgericht --> Beschwerde zum Oberlandesgericht --> selten Rechtsbeschwerde zum BGH

So weit ich weiss, muss das begründet werden. also sinnvoll, nicht "och menno, ich will aber".

Dann geht´s, aber nicht endlos.