Rechtslage📂📖: Ab wie viel Jahren, ist es erlaubt Shisha zu rauchen?🚬

12 Antworten

Shisha to-Go ohne Nikotin darf man ab 16 kaufen, rauchen weiß ich nicht. Und normale Shisha mit Nikotin ab 18 kaufen und auch ab 18 rauchen. Sowie Du erst ab 18 in die sogenannte ''Shisha-Bar'' darfst.

Haglaz  06.05.2014, 17:50
Shisha to-Go ohne Nikotin darf man ab 16 kaufen,

Das halte ich für ein Gerücht.

kaulitzalien  06.05.2014, 18:47
@Haglaz

Bei uns in der Gegens ist das so.

Haglaz  07.05.2014, 14:59
@kaulitzalien

Dann hat das nichts mit dürfen zu tun, sondern mit der Vertragsfreiheit der jeweiligen Händler. Da diese keine Kontraktionspflicht trifft, können diese auch an nur über 30-jährige verkaufen.

Rauchen ist ab 18. Ich habe mal gehört dass es allerdings ab 14/16 geduldet werden soll, WENN die Eltern des minderjährigen anwesend sind

Der Konsum von Nikotin unterliegt keiner Alterseinschränkung. Die Abgabe von Tabakwaren durch Gaststätten und ähnliches an Minderjährige ist nicht erlaubt, vgl. § 10 JuSchG. Der Besitz von Tabakwaren unterliegt ebenfalls keiner Alterseinschränkung, das Tabakprodukt könnte aber zur Gefahrenabwehr dir abgenommen werden. Was du also in deinen 4 Wänden machst und was deine Eltern billigen interessiert den Gesetzgeber überhaupt nicht.

Eine Shisha darfst du besitzen das ist jedem Egal!

Nur damit rauchen ist ne andere Sache!

Tabak ist ab 18 und Shiazos(Steine) sind ab 14!

Shishabars sind nur ab 18 weil es dort meist oder nur Tabak gibt!

Haglaz  06.05.2014, 17:51
Shiazos(Steine) sind ab 14!

Steine egal welcher Art unterliegen keiner gesetzlichen Altersbeschränkung.

  • Besitz einer Shisha: Ab 14 Jahren

  • Rauchen mit Tabak und Kohle: Ab 18 Jahren

  • Shiazo Steine (rechtliche Grauzone): Ab 16 Jahren / wird oft erst ab 18 Jahren erst verkauft.

Shisha Bar ist eine Raucherlokalität wo der Zutritt erst ab 18 Jahren erlaubt ist (dabei ist es egal wie alt die Begleichtpersonen sind)

Haglaz  06.05.2014, 17:54

Besitz einer Shisha: Ab 14 Jahren. Rauchen mit Tabak und Kohle: Ab 18 Jahren. Shiazo Steine (rechtliche Grauzone): Ab 16 Jahren / wird oft erst ab 18 Jahren erst verkauft.

Alles drei falsch. Der Besitz einer Shisha ist gesetzlich nicht geregelt, es gibt somit keine Altersbeschränkung (heißt ab Geburt). Das Rauchen ist gesetzlich nicht normiert, es unterliegt somit ebenfalls keiner Altersbeschränkung, zumindest theoretisch. Bei Eltern, die ihren unter 14-jährigen Kindern erlauben zu rauchen, könnte man überlegen, ob hier den Staat eine Pflicht zum Eingreifen in die Erziehungsrechte der Eltern wegen Kindswohlgefährdung trifft. Die Steine sind ebenfalls ab 0 Jahren.

IronofDesert  08.05.2014, 13:01
@Haglaz

Nach § 10 JuSchG darf Kindern und Jugendlichen, dass Rauchen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt werden. Wer als Kind oder Jugendlicher gilt regelt § 1 JuSchG. Danach sind Kinder Personen, die unter 14 Jahre alt, also minderjährig sind, und Jugendliche Personen, die unter 18 Jahre alt sind. Mit anderen Worten: Personen unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen.

Damit einher geht, dass an Kindern und Jugendlichen keine Zigaretten und Tabakwaren verkauft oder abgegeben werden dürfen. Aufgrund des Jugendschutzes müssen Zigarettenautomaten technische Vorrichtungen besitzen, um das Alter des Käufers zu verifizieren. Dies geschieht entweder durch den Führerschein oder durch eine EC-Karte mit Altersangabe. Ist der Käufer also nur 17 Jahre alt, gibt der Automat keine Zigaretten raus.

Aus dem Jugendschutzgesetz: § 10 JuSchG

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

  2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.

Nicht geschäftsfähig, beschränkt geschäftsfähig, geschäftsfähig

Es kommt nicht nur auf die Summe an, die du ausgeben möchtest, sondern wie alt du bist, wenn du einen Kaufvertrag abschließt. Etwas kaufen heißt nämlich, einen Kaufvertrag abschließen.

Kinder unter sieben Jahre sind nicht geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie sich zwar grundsätzlich etwas von ihrem Taschengeld kaufen können. Wenn aber die Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden sind, können sie den Gegenstand, den das Kind gekauft hat, wieder in den Laden zurückbringen und das Geld zurückverlangen.

(Und welche Eltern sind denn damit einverstanden das ihr Kind in dem Alter ne Shisha kauft?)

Gut dann halt ab 7!

Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, dass sie sich Dinge, die sie mit ihrem Taschengeld bezahlen, selbst kaufen können. Wenn Kinder Dinge kaufen wollen, die weit mehr kosten als sie im Monat Taschengeld bekommen, sollten sie ihre Eltern mitnehmen oder eine schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern dabeihaben.

Im privaten Bereich gelten die Verbote des Jugendschutzgesetzes nicht, sondern nur in der Öffentlichkeit. Zu Hause im Kreise der Familie oder im privaten Raum, tritt diese Regelung nicht in Kraft. So können auch gegen Eltern, die ihre Kinder zu Hause rauchen lassen, keine Bußgelder verhängt werden. Allerdings beinhaltet das Jugendschutzgesetz bestimmte Vorschriften, die auch Eltern die Botschaft, ihr Kind so lange wie möglich vom Suchtstoffkonsum fernzuhalten.

Und ok die Steine sind ab 0, der Hersteller hat lediglich eine Empfehlung ausgesprochen.