Rechts vor Links oder nicht?


10.09.2023, 00:29

Ich habe einmal eine Skizze von der Situation gemacht.Gilt an den Einmündungen Recht vor Links?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ein Feld- und Waldweg im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVO definiert sich nicht nach seinem äußeren Erscheinungsbild, sondern nach der Verkehrsbedeutung. Unter Feld- und Waldwegen sind nur solche Straßen zu verstehen, die zumindest überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben.

OLG Rostock Urteil vom 02.02.2007

Demnach dürfte es sich trotz des guten Ausbaus um einen Feldweg handeln, mit der Folge, dass an den Einmündungen zu den anderen Feldwegen rechts vor links gilt.

Landwirtschaftlicher Verkehr darf dort immer fahren.
Andere dürfen dort nur fahren, wenn sie zu dem Gebäude wollen.

Egdur 
Fragesteller
 10.09.2023, 14:58

Ich denke mal, dass es ein Hauptwirtschaftsweg ist, der sich auch noch in der Art weiter fortsetzt. Und er dient damit auch vornehmlich landwirtschaftlichen Zwecken.
Zudem handelt es sich bei dem Gebäude um einen Recyclinghof, der nur 8 Stunden in der Woche offen hat.

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Es gilt rechts vor links, mein freund. Egal ob es sich um eine landwirtschaftliche straße oder einen Feldweg handelt, An den Einmündungen müssen Fahrzeuge, die von den feldwegen kommen, den Fahrzeugen auf der straße Vorfahrt gewähren Jeder darf auf der straße fahren, nicht nur diejenigen, die zu dem gebäude wollen. Also halt die augen offen und gib acht, wenn du da unterwegs bist

Egdur 
Fragesteller
 10.09.2023, 07:56

Also ist das eine andere Staße wie es bei §8 gemeint ist, obwohl vorne auch ein Sperrschild steht?

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

  1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
  2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
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