Rechts ran fahren auf der Autobahn bei möglichem Unfall?
Folgendes Szenario hat sich soeben ereignet:
Ich bin von der Autobahn abgefahren auf eine Art Zubringer (Ich weiß nicht, ob noch Autobahn, oder schon Kraftfahrtstraße), welcher nach einiger Zeit in einer Kreuzung endet und ab dort ist dann wieder normaler Stadtverkehr. Jedenfalls stand dann auf dieser Art Zubringer Straße (Tempo 80) ein Auto auf dem Seitenstreifen, warnblinker an, ganz allein. Es ist glatt und meine Reaktion war sofort: VIelleicht ist was passiert, vielleicht braucht jemand Hilfe und ist verletzt etc.
Jedoch war der Seitenstreifen hinter dem haltenden Auto vorbei (konnte ich nicht sehen ist ja dunkel)) und da ich weder rückwärts auf dem zubringer fahren wollte oder gar wenden, bin ja nicht lebensmüde, hab ich den Warnblinker angeschmissen und bin so weit wie möglich rechts ran gefahren (Auto halb auf der Straße, halb im Gras), denn es war auch niemand hinter mir. Ich vorsichtig an der Leitplanke zum Auto gegangen, jedoch war bei dem nur ein Reifen Kaputt und meine Hilfe wurde dankend abgelehnt.
Meine Frage ist jetzt: War das anhalten mit möglichst weitem Rechtsranfahren legitim? Ein paar Autos die dann kamen wechselten auf die Linke Spur, hab also niemanden behindert oder gefährdet. Das einzige, was ich gefunden habe ist das hier:
Unzulässiges Halten auf der Kraftfahrstraße bzw. Autobahn: 35€
Danke für Antworten und Gruß
4 Antworten
Du hast völlig richtig gehandelt, schließlich ist man gesetzlich dazu verpflichtet zu helfen und wenn man nicht auf Anhieb erkennen kann ob jemand Hilfe braucht, muss man anhalten. Mit unzulässigem halten sind andere Dinge gemeint, jemand hält an um zu telefonieren, SMS zu schreiben, die Eingabe am Navi zu ändern, etc.
Alles klar dann weiß ich wenigstens, dass meine Idee nicht komplett daneben war :D
Ich denke mal im Sinne deiner Hilfeleistung sollte das zulässig sein, wenn tatsächlich niemand behindert wurde. Wenn nicht wäre das aber übrigens unerlaubtes Parken auf Autobahnen, 70€ und 1 Punkt. Ich persönlich würde mich davon aber nicht abhalten lassen es in Zukunft genauso zu machen :)
Das mit den 3 Minuten gilt nur, wenn du währenddessen im Auto bleibst, StVO §12 :)
Hallo :-)
Unzulässig war das Halten in dem Fall nicht. Es hätte ein Unfall sein können, jemand ist verletzt etc. nicht bei Bewusstsein .. Da hast du korrekt gehandelt.
Viele Grüße :-)
Ja, natürlich!
Eine andere Möglichkeit hattest du ja nicht.
Das habe ich mir auch gedacht!
Ja so dachte ich mir das nämlich auch! Parken ist es erst, so habe ich es gelernt, wenn es länger als 3 Minuten ist und man nicht in Reichweite des Autos ist (war bei mir ja nicht der Fall). Würde dann nicht eher das Halten zutreffen?