Rechtliche Bestimmungen für selbstgemachte Lebensmittel im Verkauf

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Ihr müsst die gesetzlichen Bestimmungen der Lebensmittelhygienen einhalten. Fragt beim zuständigen Gesundheitsamt, auch braucht ihr eine Genehmigung für einen Marktstand, der die gesetzlichen Bestimmungen hat, fließend Wasser, etc.

Da es dann als Gewerblich anzusehen ist, müssen Sie als erstes das Gerwerbe anmelden, Dann zum Gesundheitsamt, weil die sehen wollen, wo und wie der Brotaufstrich verarneitet wird. Hygienische Bestimmungen müssen eingehalten werden, sonst bekommen Sie kein Gehnmigung. Jeder Der an dem Projekt arbeitet muss ein Gesundheitszeugnis haben.Es besteht auch die Möglichkeit, den Brotaufstrich, wenn Sie ienen gängigen Namen haben´Industriell zu verarbeiten, dann Müssten >Sie Verträge mit Herstellern, wie Schwarau oder Zentis machen, die Ihnen prozentual oder pro verkauftem Becher, eine Betrag überweisen. Monatlich Abrechnung, die Soie jederzeit prügfen können. Dieses glaube ich erstmal als Grundregel. Ach ja Gewerbe, Finanzant Steuernummer gben lassen.

Es gelten die Bestimmungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und die daraus hervorgehenden Verordnungen. Insbesondere könnte die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) interessant sein. Empfehlenswert wäre vielleicht, die in deiner Gegend zuständige Behörde der staatlichen Lebensmittelüberwachung (Lebensmittelaufsicht, Gesundheitsamt...) aufzusuchen. Oft gibt es dort einen Leitfaden o. ä. für Gewerbetreibende im Lebensmittelsektor.