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RECHT! Was passiert wenn man ein einschreiben nicht annimmt?

gefragt von Girlcalledjonny am 17.01.2009 um 12:28 Uhr

Ich hab abgetrieben, mein ex freund glaubt dies nicht und möchte durch einen anwalt, dass ich ihm die bescheinigung schicke. da ich keinerlei kontakt mehr will, will ich auch unter keinen umständen da etw hinschicken. wenn diese aufforderung per einschreiben kommt....und ich sie nicht annehme. was kann mir passieren?

was wäre des anwalts nächster schritt? kann er mich zwingen?

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recht x 35.004 Einschreiben x 106 Zustellung x 45 Annahmeverweigerung x 1

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 17. Januar 2009 12:30
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Wieso solltest Du eine Bescheinigung erbringen??

Ein nicht angenommenes Einschreiben gilt als zugestellt.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 17. Januar 2009 13:06

hallo Gerda: entgegen einer weitverbreiteten Meinung sagt ein Einschreiben nichts darüber aus, dass der Empfänger das (angebliche) Schriftstück tatsächlich erhalten hat; entscheidend ist, dass der Empfänger das Schriftstück tatsächlich erhalten hat; das jedoch kann mit einem Einschreiben nie nachgewiesen werden; es wird ja immer nur der Umschlag, nicht der Inhalt übergeben; nur die Zustellung eines Schriftstückes durch einen Gerichtsvollzieher hat Bindungswirkungen; Gruß guppy

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 17. Januar 2009 13:07

Hallo Guppy194, vielen Dank für die Erläuterung. Stimmt natürlich.

Kommentar von amiria71 am 18. Januar 2009 09:30

Auch entgegen weit verbreiteter Meinung: eigentlich gilt das Einschreiben selbst noch nicht mal als zugestellt. Jedenfalls nicht generell. Da gibts haufenweise Rechtssprechung zu. Wenn Du etwas per Einschreiben schickst und der Empfänger nimmt es nicht an, ist das in den meisten Fällen Pech des Absenders. Ausnahme: Der Empfänger musste wissen, dass und was er bekommen würde. Dann könnte man von Zugangsvereitelung ausgehen.

Darum ist Zustellung per Übergabeeinschreiben auch eine sehr unsichere Zustellungsmethode.


OlliSteifenrein
beantwortet von OlliSteifenrein am 17. Januar 2009 12:31
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Es gilt dennoch als zugestellt.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 17. Januar 2009 13:00

hallo Olli: die Übersendung eines Briefes per Einschreiben hat überhaupt keine rechtliche Wirkung; wer kann garantieren, dass das zu übersendende Schriftstück im Briefumschlag war; niemand;

Kommentar von 0cddac2458898edd41150bf3b159b96fsmallOlliSteifenrein am 17. Januar 2009 13:24

Diskussionen bitte erst ab 19 Uhr.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 17. Januar 2009 13:27

ja da hab ich noch 5 1/2 Stunden Zeit; ausserdem mach ich jetzt erst mal Pause; Gruß


Medienmensch
beantwortet von Medienmensch am 17. Januar 2009 12:33
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Mit der Annahmeverweigerung gilt das Schriftstück als zugestellt.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 17. Januar 2009 12:32
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passieren kann nichts und dein "Freund" soll sich um seine Sachen kümmern. Es geht ihn nichts an, was du tust.

Aber wenn er sich lächerlich machen will - soll er halt einen Anwalt nehmen. Der nimmt ihm wenigstens Geld ab - und kann doch nichts von dir wollen.

nur: weder der Anwalt noch sein Mandant noch irgendein Gericht kann dich hier zu einer Aussage oder Bestätigung zwingen

Vergiss den Typ und deine Angst

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 17. Januar 2009 13:06

einwandfrei


andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. Januar 2009 12:30
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auch die Ablehnung der Annahme eines Einschreibens erfüllt den Bestand der Zustellung..

Kommentar von amiria71 am 18. Januar 2009 09:30

nö, nicht generell. siehe mein Kommentar zu Gerda


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 17. Januar 2009 12:46
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Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 17. Januar 2009 12:58

wenn man ein Einschreiben nicht annimmt, passiert überhaupt nichts

ein Einschreiben hat keinerlei Beweiskraft für den Zugang eines Schriftstückes; vergißt z.B. ein Vermieter eine Kündigung in den Briefumschlag zu stecken und läßt Dir den Briefumschlag per Einschreiben übersenden, dann kann doch nicht davon ausgegangen werden, dass Du das Schriftstück bekommen hast; ausschließlich eine Zustellung eines Schriftstückes durch einen Gerichtsvollzieher erfüllt die Voraussetzungen einer Zustellung, da der Gerichtsvollzieher das Schriftstück selbst übergibt und die Übergabe auf der Zustellungsurkunde vermerkt; ein Anwalt/oder sonst jemand kann nie ein Schriftstück zustellen mit Einschreiben; ein Einschreiben kann auch keine rechtlichen Folgen auslösen;


stef1601
beantwortet von stef1601 am 17. Januar 2009 12:35
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Er kann garnichts von dir fordern, wenn du abgetrieben hast, ist es ganz alleine deine Entscheidung gewesen, da kann er nix machen. Nimm diesen Brief an oder lass es bleiben, er kann dir nix egal was du tust.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 17. Januar 2009 12:32
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Niemand kann Dich zwingen, eine Bestätigung über einen medizinischen Eingriff irgendwohin zu schicken. Was soll denn das für ein Anwalt sein? Hast Du mal die Zulassung bei der Anwaltskammer geprüft?


Kuakomekiki
beantwortet von Kuakomekiki am 6. März 2009 17:03
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Zu Deinem eigentlichen Problem kann ich nicht viel sagen - ich bin kein Rechtsanwalt. Aber ich bin Postler und kann vielleicht die geäußerten Begriffe etwas entwirren:

Generell ist die Post zunächst dem Absender verpflichtet - der zahlt ja. Schickt der eine eingeschriebene Sendung, wird sie registriert (früher "eingeschrieben", heute eingescannt) und er erhält für sein (Mehr-)Geld einen Beleg über die Einlieferung des Briefs (das sagt nix über den Inhalt aus). Nach dem Zustellversuch erfährt er, ob und an wen der Brief zugestellt wurde (per Rückschein oder Online-Sendungsverfolgung). Beim "Einwurfeinschreiben" bestätigt der Briefträger den Einwurf der Sendung.

So einfach ist das. Wie gesagt, es geht um die Zustellung der SENDUNG - nicht die Kenntnisnahme des INHALTS!

Falls der Empf. die Sdg. nicht annimmt oder nach Benachrichtigung nicht v.d. Post abholt dann bekommt der Abs. die Sendung mit einem entsprechenden Vermerk zurück. Eben NICHT zugestellt!

Ganz anders beim sogenannten "Postzustellungsauftrag".

Das ist KEIN BRIEF! Die Post fungiert hier, vereinfacht gesagt, sozusagen in Amtshilfe als Gerichtsdiener (das stammt noch aus der Bundespost-Zeit). Er gilt tatsächlich als zugestellt, sobald er übergeben (wird nicht unterschrieben) oder auch in den Briefkasten eingeworfen wurde. Der Zusteller beurkundet dies mit seiner Unterschrift. Ob der Empfäger vom Inhalt Kenntnis nimmt, ist unerheblich. Im Unterschied zu Briefen können PZUs nur von Behörden, Anwälte, Gerichten und dergleichen versandt werden.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 17. Januar 2009 13:49
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Nimm lieber an, denn Nachweisen was drin ist geht nur unter Zeugen ! Wenn jemand bestätigt dieses Schreiben in das dir zugestellte Kuvert gesteckt, den Brief geschlossen und abgegeben haben wird es eng !


anonym
beantwortet von sugarta am 17. Januar 2009 12:30
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garnichts.Es geht nur eine Karte an den Absender zurück die bestätigt das du es nicht angenommen hast.Aber passieren kann da nichts.


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