Rechnungspreis höher als Preis bei Bestellung

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Weise die Druckerei darauf hin, dass ein Angebot bindend ist vor allem, wenn dieser zusätzlich noch bei Bestellung bestätigt wurde. (BGB §145 : http://dejure.org/gesetze/BGB/145.html)

Für den höheren Betrag gibt es keine beidseitige Willenserklärung und damit auch keinen gültigen Vertrag auf den sich die Druckerei berufen kann, daher brauchst du Ware auch nicht auf deine Kosten zurücksenden.

Wenn du die Ware hast, dann rate ich dir dazu den unstrittigen Betrag zu zahlen und die Kalender zu behalten. Die Restsumme kann die Druckerei ja versuchen einzuklagen. Sollten die es aber tatsächlich versuchen, vergiss nicht auf eventuelle Schreiben von Gerichten zu reagieren. Auf Mahnungen der Druckerei solltest du nicht reagieren, lediglich bei der ersten Mahnung mitteilen, dass du die Rechnung lt. Angebot bezahlt hast. Vor Gericht dürfte die Druckerei keine Chance haben, aber sie können mit Inkasso und ähnlichem viel Stunk machen.

Du hast die Angebotsbestätigung seitens des Händlers erhalten, also bist du für Preisfehler etc, nicht haftbar.

40 Euro zahlen und Kalender behalten, sie haben es dir so angeboten und du hast das Angebot angenommen, nix da Fehler.

Lagere die Drucksachen und informiere die Druckerei, dass Du die Ware für 14 Tage zur Abholung bereithältst, danach würdest Du sie entsorgen.

Edit:

Nach nochmal lesen ist mir die Auftragsbestätigung aufgefallen - also 40€ zahlen und Ware verwenden ist OK

Die Druckerei beruft sich ganz einfach auf § 119 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html Der Verkäufer fechtet also den Kaufvertrag wegen Irrtums bei der Bekanntgabe des Preises an. Hier wirst Du wahrscheinlich Pech haben und den kürzeren ziehen.

bcords  21.10.2014, 13:38

Das hätte die Druckerei vor dem Versand machen müssen. Einfach Ware trotzdem ohne vorherige Benachrichtigung zusenden mit einer anderen Rechnung reicht nicht.

Und schon gar nicht muss der Kunde dann die Rücksendekosten tragen.

bcords  21.10.2014, 13:43
@bcords

BGB §121

Die Anfechtung hat unverzüglich nach Bekannt werden zu erfolgen.

Da spätesten beim Drucken der Rechnung der Fehler aufgefallen sein muss, hätte die Druckerei spätesten dann anfechten müssen. Das bedeutet mit dem Versand und Eintreffen der Ware beim Kunden war die Frist verstrichen.