Rechnung ohne Zahlungsdatum?

13 Antworten

§ 271 BGB

"1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken."

Das heißt, daß die Zahlung "Zug um Zug" bei Lieferung zu zahlen ist.

Allgemein üblich sind jedoch 14 Tage.

Dazu braucht man, als redlicher Kunde, aber kein Gesetz; gelieferte Ware oder eine ausgeführte Dienstleistung wird nach Erhalt der Rechnung umgehend bezahlt...

Der Zeitpunkt, wann eine Rechnung zu bezahlen ist unterliegt - in der Regel - der freien Vereinbarung der Vertragsparteien. Hat die eine Vertragspartei ihre Vertragsleistung (z.B. Lieferung von Waren, Erbringung von Dienstleistungen) ordnungsgemäß erbracht, so kann sie von der anderen Vertragspartei die Bezahlung der Rechnung so schnell, wie sie der Rechnungsschuldner erbringen kann, verlangen, meist sind 14 Tage Zeit bis zur Tilgung der Rechnung.........in den meisten Fällen, also ohne Rechnungsdatum, kann es aber auch sofort verlangt werden!!!!

Am besten innerhalb von 30 Tagen.

Danach kann (muss nicht) automatisch Verzug und entsprechende Rechtsfolgen eintreten (Schuldung von Zinsen evtl. Mahngebühr, Betreibungskosten z.B. für einen Rechtsanwalt oder das gerichtliche Mahnverfahren).

Wenn nichts auf der Rechnung vermerkt ist wann die Zahlung erfolgen soll musst du die Rechnung sofort nach Erhalt bezahlen

Meist beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage nach Erhalt einer Rechnung.