Rechnung Kieferorthopäde von der Steuer absetzen?
Hallo, wir haben für ein Kind eine Rechnung vom Kieferorthopäden erhalten. Darin steht der Aufwand für die selbst zu zahlende Leistung. Davon wurden alle Abschlagszahlungen abgezogen, daher ist der Rechnungsbetrag jetzt 0. Nun bekomme ich gesagt, ich hätte das im Jahr des Aufwands abzusetzen, da hatte ich aber keine Rechnung. Wie ist das? Kann mir da jemand Auskunft geben, wie ich das richtig mache? Danke.
2 Antworten
Das geht auch im Nachhinein noch. Man kann alle Unterlagen auch nachreichen. Das ist kein Problem. Die Rechnung nebst Kontoauszug einreichen, das müsste ausreichen um dem Finanzamt gegenüber sicher zu sein.
Wenn ihr Abschlagszahlungen gemacht habt, wren die doch bestimmt diese Jahr auch noch fällig? Dann ist das eh kein Problem. Aber natürlich kann eine Steuererklärung auch noch rückwirkend gemacht werden, wie langer hab ich grad nicht im Kopf, aber für letztes Jahr definitiv noch, also 2012 und 2013 Für 2013 geht das mit der nächsten Steuererklärung... IM Jahr des Aufwandes kannst du da eh nicht absetzen ,nur FÜR da Jahr des Aufwandes: Also für 2013 wie gesagt mit der nächsten Erklärung Für 2012 braucht ihr natürlich ein neues Formular. Am besten ist es, eien Termin zu machen, und die Sache vor Ort klären und eintragen lassen.
Rechnung und Kontoauszüge nicht vergessen...
Reichen die Kontoauszüge und der Vertrag, um das zu belegen?