Rausschmiss schule! Hilfe!

4 Antworten

Also bevor der Rausschmiss kommt, müssen laut Schulgesetz erstmal andere disziplinatorische Maßnahmen erfolglos gewesen sein. Dazu gehören z.B. eine Unterredung mit dem Schüler, eine zeitweise Suspendierung oder ein Verweis.

Ohne voraussgegane Maßnahmen wäre ein Rausschmiss rechtswidrig. In so einem Fall würde ich einfach persönlich zu deinem zuständigen Verwaltungsgericht gehen und einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz stellen. Das kannst du ohne Anwalt machen, die Rechtpfleger werden dir dabei helfen. Wichtig ist, dass du zeitgleich Widerspruch einlegst.

Einkommenschwache Personen haben die Möglichkeit nach einer solchen rechtswidrigen Entscheidung entweder vorhergehende Beratungshilfe (Antrag beim Amtsgericht) oder im Zuge des Prozesses Prozesskostenhilfe (Antrag beim Verwaltungsgericht, wo du auch die Klage erhebst) bewilligt zu bekommen.


Kurdin20 
Fragesteller
 27.05.2015, 21:03

Danke!

Gierschlund  27.05.2015, 21:08
@Kurdin20

Allederings ist das ganze Ländersache. Somit könnte sich die Schulgesetzgebung von Land zu Land unterscheiden. Wo wohnst du denn?

Gierschlund  27.05.2015, 21:18
@Gierschlund

Auszug aus dem Hamburg Schulgesetz:

§ 49 Abs. 1

Erziehungsmaßnahmen und förmliche Ordnungsmaßnahmen gewährleisten die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Sie können auch dem Schutz beteiligter Personen dienen. Jede Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers stehen. Die körperliche Züchtigung und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind verboten. Bei fortgesetzten Erziehungsschwierigkeiten haben Erziehungsmaßnahmen einschließlich der Hilfestellung durch die Beratungslehrkraft, den Schulberatungs dienst oder die Schulsozialbetreuung grundsätzlich Vorrang vor Ordnungsmaßnahmen. Ordnungsmaßnahmen sollen mit Erziehungsmaßnahmen verknüpft werden. Aus Anlass desselben Fehlverhaltens darf höchstens eine Ordnungsmaßnahme getroffen werden.

§ 49 Abs. 4

In den Sekundarstufen I und II können zur Sicherung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule oder zum Schutz beteiligter Personen folgende Ordnungsmaßnahmen getroffen werden:
1. der schriftliche Verweis,
2. der Ausschluss vom Unterricht für einen bis höchstens zehn Unterrichtstage oder von einer Schulfahrt,
3. die Umsetzung in eine Parallelklasse oder eine entsprechende organisatorische Gliederung,
4. die Androhung der Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss

sowie bei schwerem Fehlverhalten
5. die Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss oder
6. die Entlassung aus der allgemeinbildenden Schule und aus den Bildungsgängen der beruflichen Schulen, soweit die Schulpflicht erfüllt ist.


Ich glaube, ein Rausschmiss wäre wohl so ohne weiteres in keinem Bundesland rechtlich durchzusetzen, auch wenn ich jetzt das Hamburger Schulgesetz als Vorlage genommen habe.



Kurdin20 
Fragesteller
 27.05.2015, 23:15

Also könnten die mich nicht wegen 10 unentschuldigten fehltagen rausschmeißen? Ich hab von dene ein brief bekommem worin steht das ich ein Verweis bekommem hätte was aber nicht so war?! Zu dem wurde meine adresse im brief falsch angegeben( ob es nun beabsichtigt war oder nicht weis ich leider nicht) der brief sollte am 19.05 bei mir Ankommen wurde am 18.05 gesendet zu einer falschen adresse und bis zum 20.05 sollte von einem der fehltage der 11.05 nachgewiesen werden ansonsten werde ich rausgeschmissen! Ich kann das einfach nicht verstehen ich habe das gefühl das die mich los werden wollen oder sonst was! Ich komme aus rheinland-pfalz trier Ich hätte da noch eine frage ich will die berufsfachschule im nechsten jahr besuchen und der stellvertreter meinte heute zu mir das er dagegen ist auf grund meiner fehltage. Ich hab ihn gefragt wieso auf grund der fehltage bestimmt das nicht die leistung?? Sowas versteh ich nicht die versuchen mir das auf dieser schule so schwer wie möglich zu machen! Und wenn ich jetzt mit winem anwalt deohen würde wad meinen sie würde der direktor der schule dazu sagen?

Gierschlund  28.05.2015, 00:13
@Kurdin20

Wenn du einen Brief nicht bekommst, ist das nicht dein Problem. Im Zweifelsfall muss die Schule nämlich nachweisen, dass du einen bestimmten Brief erhalten hast, z.B. durch ein Einschreiben. Ich habe jetzt auch nicht genau verstanden, was in dem Brief dringestanden haben soll.

Also soweit ich das verstanden habe, bist du jetzt auf einer allgemeinbildenden Schule und möchtest nach deinem Abschluss auf eine Berufsfachsschule gehen. Was geht das den stellvertretenden Schulleiter an? Er entscheidet doch nicht darüber, dass du dich an einer Berufsfachschule bewirbst. Dennoch wird die Berufsschule natürlich auch auf deine Fehlzeiten schauen. Die wollen schließlich auch keine Schwänzer.

So jetzt kommen wir zu deiner Schulordnung für Rheinland-Pfalz: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/lzu/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-SchulORP2009rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=154&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#jlr-SchulORP2009rahmen

Hier steht ausdrücklich:

§ 17 Beendigung des Schulverhältnisses

(2) Das Schulverhältnis einer nicht schulbesuchspflichtigen Schülerin oder eines nicht schulbesuchspflichtigen Schülers kann auch beendet werden

2.

durch schriftlichen Bescheid der Schulleiterin oder des Schulleiters, wenn die Schülerin oder der Schüler trotz zweifacher schriftlicher Mahnung und Androhung der Beendigung des Schulverhältnisses den gesamten Unterricht oder einzelne Unterrichtsstunden ohne ausreichende Entschuldigung fortwährend versäumt und seit dem letzten vollständig besuchten Unterrichtstag mindestens zehn Unterrichtstage vergangen sind.

Das trifft auf dich ja nicht zu, folglich kannst du deswegen schon mal nicht rausgeschmissen werden.

§ 96 Anwendung von Ordnungsmaßnahmen

(1) Ordnungsmaßnahmen können nur ausgesprochen werden, wenn andere erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Als erzieherische Einwirkungen kommen insbesondere in Betracht: Gespräch, Ermahnung, Verpflichtung zur Wiedergutmachung angerichteten Schadens, Verpflichtung zur Übernahme von Arbeiten für die Schul- oder Klassengemeinschaft, Nacharbeiten von Versäumtem, zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Entschuldigung für zugefügtes Unrecht und Überweisung in eine andere Klasse oder in einen anderen Kurs derselben Klassen- oder Jahrgangsstufe der Schule.

(2) Ordnungsmaßnahmen müssen von erzieherischen Gesichtspunkten bestimmt sein und in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Ordnungsverstoßes stehen.

Das heißt: Rein rechtlich gesehen, können die dich nicht einfach so rausschmeißen. Nur weil du 10 Tage unentschuldigt gefehlt hast, kann keine Schule dich einfach vor die Tür setzen, egal was der Schullleiter sagt.

Wie auch in dem Gesetz steht, muss die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen angemessen sein. Wenn du dich also in der Schule sonst gut benommen hast, reichen 10 Tage einfach nicht aus, insbesondere weil die Schule ja auch andere erziehriche Einwirkungen (siehe oben), z.B. ein Gespräch mit dir, nicht wahrgenommen hat.

Alles in allem würde ich mir an deiner Stelle keine Sorgen machen. Versuche einfach, möglichst freundlich mit den Lehrern und der Schullleitung umzugehen. Zudem solltest du, wenn du Unterricht versäumst, die Schule sofort telefonisch anrufen und Bescheid geben und dich anschließend schriftlich entschuldigen.

Ich würde auch nicht mit einem Anwalt drohen. Bevor du rechtliche Schritte einleitest, muss erstmal eine rechtswidrige Entscheidung getroffen sein. Bisher wurdest du ja noch nicht von der Schule verwiesen, noch wurden gegen dich irgendwelche Sanktionen beschlossen.

Was ich an deiner Stelle tun würde, ist erstmal mitzuspielen. Sag, du wärst krank gewesen und würdest in Zukunft darauf achten, deine Fehlstunden zeitnah zu entschuldigen. Am besten machst du das schriftlich. Du schreibst z.B., du hattest an den und den Tagen Bauchschmerzen, deine Regel oder sonst was. Sollte dann trotzdem irgend eine Entscheidung gegen dich getroffen werden (z.B. ein Ausschluss aus der Schule), lässt du dich einfach von einem Anwalt beraten. Falls du kein Geld hast, lässt du dir vom Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen.

Mach dir keinen großen Kopf. Falls sie dich tatsächlich rausekeln wollen, tut mir das Leid für dich, aber sie werden es nicht durchsetzen können, wenn du dich dagegen wehrst. Wart aber erstmal ab, was passiert.

Kurdin20 
Fragesteller
 28.05.2015, 09:07

Okay ich danke dir vielmals warst mir eine riesen hilfe! Gut ich warte dann ab und mal sehn was passiert😌

Kurdin20 
Fragesteller
 28.05.2015, 14:11

Also ich hab heute mit dem stellvertreter gesprochen ! Ich dachte der mir gedroht hat sei der stellvertreter der ist aber nur abteilungsleiter und für unsere klassen zu stöndig! So bin also zum echten stellvertreter weil der direktor nicht da war und der meinte ich solle die 10 fehltage nachweisen vom arzt aus hab aber nur zwei bekommen weil nur zweimim pc gespeuchert waren jz hab ich also "nur" noch 8 fehltage und kann somit nicht rausgeschmissen werden ! Ich hab dem stellvertreter dann auch gefragt ob ich auf grund meiner fehltage nicht angenommen werden kann er meinte nein irgendwie hat sich meine klassenlehrerin rein gemischt obwohl ich das nicht wollte naja ob sie sas darf oder nicht weis ich nicht und sie meinte das auch entschuldigte fehltage bedeuten das ich stoff nicht gelacht hab oder sonst wad und das dan ja eine 6 bedeutet also hab ich jz vor alle hausaufgaben zu erledigen die nicht erledigt waren weil ich nicht da war und somit werden auch die 6 weg gemacht! Sie meinte das meine leistungen ned so gut sind ich steh im moment auf 2,6 und komme mit dem durchschnitt locker in diese klasse ich verstehs nicht und ich werde ein anwalt für schulrecht einschlaten wenns so weiter geht..jz hätte ich noch ne frage und zwar darf ich wenn ich alleine mit dem stellvertretenden direktor oder dem direktor reden will sagen das ich sonst niemanden dabei haben will? Ich werde das efühl nicht los das sich meine klassenlehrerin mit absicht eingemisct hat damit die sich rausreden kann ich weis das die mich los werden wollen und ich wills nicht zu lassen!

Gierschlund  28.05.2015, 15:02
@Kurdin20

Auf was für eine Schule gehst du eigentlich? Was deine Lehrer da von sich geben, ist für mich nicht sonderlich verständlich.

Ich gehe mal davon aus, dass dein Direktor nichts dagegen hat, mit dir unter 4 Augen zu sprechen, dazu zwingen kannst du ihn aber wohl nicht. Ich empfehle dir auch, bei Terminen mit deiner Klassenlehrerin oder deinem Schullleiter eine weitere Person deines Vertrauens als Beistand mitzubringen.

Wegen 10 Fehltagen ist eine 6 ebenso unverständlich wie ein Ausschluss von der Schule.

Falls du das Geld für einen Anwalt locker hast, schadet es nicht, dich mal beraten zu lassen.

Gierschlund  28.05.2015, 15:25
@Gierschlund

Ich dachte, du gehst auf eine allgemeinbildende Schule und nicht auf eine Berufsschule. Für Berufschulen von Rheinland-Pfalz findest du die Schulordnung hier: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/doh/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BBiSchulORPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-BBiSchulORPpP62

Im Grunde genommen steht da aber ab §62 das gleiche.

Hmmm, ich denke nicht, dass da viel passieren kann... Wenn du dir noch nichts zu Schulden kommen lassen hast, kann man dich auch nicht so einfach rausschmeisen! Ich habe selber weit mehr als 10 Fehltage, unentschuldigt... 

LG. Assault

Kurdin20 
Fragesteller
 27.05.2015, 20:46

Ja aber die haben das vor bei mir in der klasse gibts einen der hat in dem ganzen jahr bestimmt 100 und keiner droht dem mit iwas?!

Assault15  27.05.2015, 21:18
@Kurdin20

Ich weiß es nicht. Aber sie dürfen dich nicht einfach benachteiligen und für Dinge bestrafen, die andere im viel zu hohen Maße auch tun. Das ist unfair und dagegen kann man, bzw. können deine Eltern vorgehen.

1. Du bist 20? Wie oft hast du die klasse wiederholt?

2. Bei mir auf dem Gymnasium muss man 50 haben dann ist man weg. Ich weiß nicht ob das bei anderen schulen anders ist.

Kurdin20 
Fragesteller
 28.05.2015, 14:15

1. ja bin 20 und du weist nicht in was für eine klasse ich geh. 2. ich bin nicht auf dem gymnasium sondern einer berufsschule und hab erfahren es man mit 10 fehltagen rausgeworfen werden kann. Die anderen volljährigen schüler die weit mehr fehltage haben als ich haben nicht mal eine drohung vom lehrer erhalten immer nur icj keine ahnung ehrlich gesagt aber ich weis die wollen mich los werden mögen mich nicht blabla da muss ein anwalt ran den schalt ich ein sobald es mir zu viel wird

Geh zur schule und mach was aus deinem Leben -_-

Kurdin20 
Fragesteller
 27.05.2015, 20:46

Die fehltage sind übers ganze jahr-.- nicht in einem