Rauchen ausserhalb des Schulgeländes

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Eintrag und Nachsitzen eigentlich nicht, da die Schulparagraphen außerhalb der Schulzeit und des Schulgeländes nicht anwendbar sind. Es sei denn, irgendwo steht, dass der Schulweg nach Schulende bis zuHause auch noch unter diese Regelung fällt- davon weiß ich aber nichts.

Eltern darf er natürlich zum Gespräch einladen, denn die haben die Fürsorge- und Aufsichtspflicht und du gefährdest deine Gesundheit und tust etwas, was man erst ab 18 darf. Abgesehen davon macht sich der, der dir die Zigaretten gegeben hat strafbar.

Darüber hinaus darf natürlich JEDER dir die Zigaretten zu deinem eigenen Schutz abnehmen (muss eigentlich auch jeder Erwachsene), die Polizei verständigen (du wärst dann Zeuge dafür, dass jemand Minderjährigen Zigaretten zugänglich gemacht hat) oder das Jugendamt einschalten (Kindswohlgefährdung durch Nikotin).

Wird natürlich selten jemand machen....aber ne deutliche Grenze kriegste eben dennoch.

Rauchen ist gesetzlich erst ab 18 Jahren erlaubt. (Korrekt: Der Erwerb von Tabakwaren ist erst ab 18 Jahren gestattet).

Da du während deiner schulpflichtigen Zeit das Schulgelände verlassen hast (das ist verboten) kann er dich dafür bestrafen.

Für das Rauchen eigentlich auch, da du es während deiner schulpflichtigen Zeit ausgeübt hast.

Sind aber pingelige Menschen. Bei uns hat man es einfach akzeptiert und hinweggesehen. ;-)

HansBeisswenger 
Fragesteller
 09.11.2012, 15:14

Es war an einem Freitag nach der 6. Stunde, also war es nach Schulende :D

Jagelus  09.11.2012, 15:18

Man darf das Schulgelände ab der Oberstufe verlassen und mit 16 ist man ja wohl in der Oberstufe, oder?.....

HansBeisswenger 
Fragesteller
 09.11.2012, 15:24
@Jagelus

Ja, ich bin in der Oberstufe.

Darf er das überhaupt wenn ich Außerhalb des Schulgebietes rauche? Ich bin 16.

Ja, er darf. Du darfst das Schulgelände aus versicherungsrechtlichen Gründen gar nicht verlassen.

Zum Rauchen bist Du außerdem zu jung, wie Du sicher selbst weißt.

Jagelus  09.11.2012, 15:18

Man darf das Schulgelände ab der Oberstufe verlassen und mit 16 ist man ja wohl in der Oberstufe, oder?.....

Da Rauchen mittlerweile ab 18 ist, kann gut sein, dass er das darf.

Rauchen ist in Deutschland ab 18. Kannst froh sein, wenn er dich nicht anzeigt!

Hawk58  09.11.2012, 15:18

Halte ich für sehr unwahrscheinlich für so eine Kleinigkeit eine Anzeige aufzugeben. Außerdem ist das Konsumieren von Tabakwaren mit Einverständnis der Eltern erlaubt. (Nur der Erwerb ist ab 18)

guinan  09.11.2012, 15:27
@Hawk58

Nein, nicht in der Öffentlichkeit.

Abgesehen davon macht sich derjenige strafbar, der dir die Zigaretten gegeben hat.