Ratenzahlungsvereinbarung gekündigt - Was tun?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, wenn du beweisen kannst das du das geld pünklich angewiesen hast s. Kontoauszug, ist die Kündigung unwirksam. Ich würde eine Kopie vom Kontoauszug machen und denen zuschicken. wenn die bank zu langsam arbeitet ist das nicht deine schuld.

In dem Ratenvertrag muß ein Absatz sein mit dem Thema verspätete Ratenzahlung was dann passiert. Aber wegen einem Tag wird wohl keine anständige Firma rummotzen. Also lese nochmal den Ratenvertrag durch und wenn eine Rechtschutzversicherung besteht lass einen Anwalt ein paar netto Worte schreiben.

Bist Du sicher, dass Du nur einen Tag zu spät warst? Der Bankweg dauert ja auch 2 - 10 Tage. Bist Du sicher, dass das das erste Mal war? Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand so wenig kulant ist. Auf alle Fälle hast Du Dich gemeldet und jetzt sind die dran. Allerdings würd ich den letzten Brief noch mal lesen. Wenn da steht, dass sie nicht mehr verhandeln, sondern Inkasso einschalten, solltest Du umgehend den Vorschlag von anjanni mit den reichen Verwandten aufgreifen.

Minimilk 
Fragesteller
 24.02.2010, 12:00

Ich habe extra zu meinem Antwortschreiben meinen Kontoauszug, wobei ja das Datum der Überweisung vermerkt ist mit gefaxt. Von Inkasso stand noch nichts im Schreiben.

plusbrain  26.02.2010, 00:15
@Minimilk

Dann abwarten.

Die ganze Diskussion ist überflüssig. Ein Ratenvertrag macht sich nicht am Stichtag fest. Ständige Rechtsprechung ist, dass der Schuldner nicht in Verzug gerät, wenn er im laufenden Monat bezahlt. Der Zahlungseingang muß vom 1. eines Monats, bis Ultimo des Monats, beim Gläubiger erfolgt sein, erst danach befindet sich der Schuldner im Verzug. Und wenn der Vertrag vorsieht, dass ein Zahlungsverzug die sofortige Restzahlung bewirkt, dann muß auch die erst innerhalb von sieben Tagen (Eingang beim Gläubiger, nach Empfang des Kündigungsschreibens beim Schuldner) erfolgen. Was der Gläubiger allerding machen kann und darf, er kann und darf die elektronische Abbuchung stoppen und künftig für ein kostenträchtiges Einzugsformat Gebühren erheben. Rein praktisch wird sich da jedoch kaum ein solches Verfahren installieren lassen. Die Regel ist der übliche Überweisungsweg durch den Schuldner. Man bedenke mal: Welcher Gläubiger strengt ein zunächst für ihn kostenpfllichtiges Gerichtsverfahren für eine Summe bis zu 3,00 € an? Also ruhig Blut. Die jeweils fälligen Ratenbeträge weiter pünktlich bezahlen und danach wird absolut nichts weiter erfolgen.

Der Rest sind zwei Monatsraten ...

Meistens findet man dann doch jemanden im Freundeskreis oder in der Verwandtschaft, dem man das Geld in genau diesen zwei Monatsraten zurückzahlen kann.