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Prostituierte mit Gewerbe im Haus-Mietminderungsgrund?

gefragt von jojo100 am 08.06.2007 um 19:47 Uhr

Im Haus eines Bekannten wohnt eine Prostituierte, die dort auch Kunden empfängt. Man bekommt wohl nicht wirklich etwas mit, auch keine Ruhestörung o.ä., die Kunden scheinen tagsüber zu kommen, das ganze ist auch nur durch Zufall rausgekommen. Kann man deshalb die Miete mindern?


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gri1su
beantwortet von gri1su am 8. Juni 2007 20:09
39x
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Da wohnt eine Prostituierte und übt ihr Gewerbe aus. Nie ist sie nachteilig aufgefallen, das Ganze kam nur durch Zufall raus. Und schon schreit alles Zeder und Mordio!!!! Ich werde meinen Satz hier lieber nicht sagen, der mir auf der Zunge liegt. Aber warum sollte da Miete gemindert werden? Hat diese Frau kein Recht zum Leben, kein Recht, für ihre Existenz zu sorgen? Wenn der Nachbar regelmäßig laute Partys feiert, verlangt niemand Mietminderung, aber hier wird gleich der Mund aufgerissen. Es weiss doch vermutlich niemand aus dem Haus, warum sie das macht: Aus Freude am Sex? Aus einer Not heraus? Gründe dafür gibt es genug. Zu welcher Heuchelei sind die Menschen doch fähig. Wie Viele dieser Hausbesucher haben denn schon selbst eine Prostituierte in ihrer Wohnung besucht? "Aber das ist ja etwas ganz Anderes, das ist ja nicht in dem Haus, in dem ich lebe. Und was geht mich schon ein fremdes Haus an"!!! Die Frau ist nie zum Nachteil für die Nachbarn auffällig geworden, also lasst sie in Ruhe leben und das zum Leben nötige Geld verdienen.

Kommentar von Regenmacher am 8. Juni 2007 20:12

Bravo, bravo!! Das waren die richtigen Worte an richtiger Stelle. Leute, wo lebt ihr, im Vatikan? Okay, da könnte es Probleme geben.

Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 8. Juni 2007 20:14

Bravo!! 10 X DH

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 8. Juni 2007 20:47

SUPER!Tolle Antwort!!!

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 8. Juni 2007 20:57

Du bist hier!!!.... Klasse, LG

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 8. Juni 2007 20:52

Korrektur: Soll natürlich heissen `Wie viele dieser Hausbewohner haben denn schon....

Kommentar von 2dc56293bded079f1517504c274b3034smallengelhaar am 8. Juni 2007 21:06

Das ist sicher das ehrenwerte Haus von Udo Jürgens. ;-)

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 8. Juni 2007 21:14

passt gut, da gibts diese Reaktionen ja wohl auch zur Genüge. Wo sind die Österreicher, wo bleibt Eure Wortmeldung!!!!

Kommentar von 8852d6c5d7c543b504c3a6286bbb58fcsmallEastside am 8. Juni 2007 22:49

Österreich spricht: Absolut deiner Meinung lieber gri1su!!! DH

Kommentar von Simple_avatar7smallredchea am 8. Juni 2007 21:12

Danke! Danke! Super Antwort! Diese verdrehte Moral ist kaum zu ertragen!

Kommentar von Bruno am 9. Juni 2007 02:30

Kriegst den Orden fuer "saubere Meinung gegen schmutzige Gedanken" am grellrot Band, als Zeichen, dass Du bei der richtig Zunft.


dock69
beantwortet von dock69 am 8. Juni 2007 20:42
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Schön, wenn man keine anderen Sorgen hat. hüstl

Kommentar von Bruno am 9. Juni 2007 02:31

Tja, was sich da so alles bewegt in...? LG aus Lesbos


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 8. Juni 2007 19:56
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glaub ich nicht , dass dies zu einer mietminderung berechtigt.

die frau stört niemanden, belästigt werden die anderen mieter auch nicht, also aus welchem grund?

nur weil die dame prostituierte ist? das ist doch mittlerweile ein anerkannter beruf.


anonym
beantwortet von susanne4321 am 8. Juni 2007 19:57
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Es kommt drauf an, rein aus moralischen Gründen ist eine Mietminderung jedenfalls nicht möglich, es muss schon eine echte Störung -Lärmbelästigung, ausfallende Kunden, ständiges Klingeln in der Nachbarschaft, um nach der Dame zu fragen, Müll wie Kondome im Hausflur- vorliegen. Außerdem kann der Vermieter sofort kündigen, wenn eine nicht genehemigte gewerbliche Nutzung vorliegt, d.h. wenn der Mietvertrag oder die Hausordnung die gewerbliche Nutzung der Mietwohnung verbieten. Sollte der Lärm aus dem Nachbarhaus kommen, dann muss der Vermieter sich mit dem Vermieter dieser Wohnung arrangieren, um den Lärm beziehungsweise das Herumirren von „Kunden“ im Hausflur abzustellen. Für den Nachweis der dauerhaften Störung ist es wichtig, Protokoll -sog. Lärmprotokoll- zu führen,d.h das Notieren von Datum und Uhrzeit der Geräuschbelästigungen. Besser ist es, wenn auch ein unabhängiger Zeuge (vielleicht Freunde) dies bestätigen kann. Nachbarn, die so gestört werden, können, bis der Lärm abgestellt ist, 15 Prozent der Miete einbehalten.


anonym
beantwortet von Lillibelle am 8. Juni 2007 23:00
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deinem "bekannten" entstehen dadurch ja offensichtlich weder nachteile, noch hat er überhaupt jemals etwas davon bemerkt.

warum sollte also die miete gemindert werden? meine nachbarn haben glaub ich auch ab und zu sex, ich kann deswegen leider auch nicht meine miete mindern.


Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 8. Juni 2007 23:19

:-)))


anonym
beantwortet von route66 am 8. Juni 2007 23:59
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Ich rate Dir beim Gewerbeamt oder bei dem Vermieter zu fragen ob eine Gewerbegenehmigung vorliegt. Sollte es keine geben ist das eine Straftat und Du kannst dagegen vorgehen. Ein Vermieter darf Wohnraum nicht als Gewerberaum vermieten, auch nicht an Prostituierte.Sollte der Vermieter nichts wissen von dem Gewerbe,muß er dagegen vorgehen. Wenn sich alle restlichen Mieter einig sind, hat der Vermieter so ein Gewerbe zu untersagen.Tut er nichts gegen ein störendes Vorkommen, könnt Ihr eine Mietminderung androhen.

Kommentar von Bruno am 9. Juni 2007 02:36

Also...
Nein, ich beherrsche mich sage nichts, sage alles, fuer die, die lesen koennen.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 9. Juni 2007 18:42

Bruno, ich habs verstanden.


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 9. Juni 2007 13:07
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Ist zwar schon alles gesagt, aber als Zusatz: Würde sich der Bekannte auch beschweren, wenn die Dame statt einer Prostituierten eine Psychotherapeutin wäre, die in Ihrer Wohnung Ihre Klienten empfängt? Die kommen auch auf's Sofa.... ;-)

Prostituierte ist ein stinknormaler Beruf, genau wie Handarbeitslehrerein...


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 8. Juni 2007 19:57
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Sorry, aber das ist kein Grund für eine Mietminderung. Eventuell kann sich Dein Bekannter beim Vermieter darüber beschweren.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 8. Juni 2007 20:04

Vielleicht Rabatt bei der Dame?

Kommentar von 3b9995d86f1da6d1b7939216710ebd2asmallCredo74 am 8. Juni 2007 20:14

hihi

Kommentar von 2dc56293bded079f1517504c274b3034smallengelhaar am 8. Juni 2007 21:08

@ HirnClaudia: Worüber denn, über die eigenen schmutzigen Gedanken ?

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 8. Juni 2007 21:27

Darüber beschweren, dass ein Gewerbe in einer Mietswohnung und nicht in einem Gewerbegebiet statt findet. Aber siehe die Antwort von gri1su!


anonym
beantwortet von Bruno am 9. Juni 2007 03:10
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Kommt die Frage von Frau oder Mann ? Egal.
Das einzige Gewerbe der Welt, das noch nie Konkurs ging, erlaubt, gelitten, verboten, geduldet, verdammt an verschiedensten Orten, oeffentlich wie heimlich betrieben mit Erfolg.
Warum ? Dank Nachfrage von braven, gesetzestreuen, ledigen, verbandelten, verheirateten, geschiedenen, einsamen Buergern, die sich um ihr Wohl und um das anderer kuemmern, meckernd hinter ihrer Maske.


anonym
beantwortet von Hans1943 am 9. Juni 2007 03:22
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Udo Jürgens sang mal ein Lie "In diesem ehrenwerden Haus"


Chris1981
beantwortet von Chris1981 am 9. Juni 2007 03:23
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Ohne hier irgendwelche moralischen oder wertenden Gesichtspunkte ins Spiel zu bringen: Ich kann mir durchaus vorstellen, dass eine Mietminderung möglich ist. Es gab vor etwa einem halben Jahr eine Gerichtsentscheidung, bei der es Mietern von Geschäftsräumen gestattet wurde ihre Miete zu mindern, da sich im gleichen Haus die ARGE befand. Die Begründung des Gerichts zielte in Richtung des 'fragwürdigen' (weiß leider den genauen Ausdruck nicht mehr) Durchgangsverkehrs ab. Evtl. ließe sich das auf Deinen Fall übertragen. Falls ich das Urteil wiederfinde poste ich Dir noch das Az.!


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