Im Haus eines Bekannten wohnt eine Prostituierte, die dort auch Kunden empfängt. Man bekommt wohl nicht wirklich etwas mit, auch keine Ruhestörung o.ä., die Kunden scheinen tagsüber zu kommen, das ganze ist auch nur durch Zufall rausgekommen. Kann man deshalb die Miete mindern?

Da wohnt eine Prostituierte und übt ihr Gewerbe aus. Nie ist sie nachteilig aufgefallen, das Ganze kam nur durch Zufall raus. Und schon schreit alles Zeder und Mordio!!!! Ich werde meinen Satz hier lieber nicht sagen, der mir auf der Zunge liegt. Aber warum sollte da Miete gemindert werden? Hat diese Frau kein Recht zum Leben, kein Recht, für ihre Existenz zu sorgen? Wenn der Nachbar regelmäßig laute Partys feiert, verlangt niemand Mietminderung, aber hier wird gleich der Mund aufgerissen. Es weiss doch vermutlich niemand aus dem Haus, warum sie das macht: Aus Freude am Sex? Aus einer Not heraus? Gründe dafür gibt es genug. Zu welcher Heuchelei sind die Menschen doch fähig. Wie Viele dieser Hausbesucher haben denn schon selbst eine Prostituierte in ihrer Wohnung besucht? "Aber das ist ja etwas ganz Anderes, das ist ja nicht in dem Haus, in dem ich lebe. Und was geht mich schon ein fremdes Haus an"!!! Die Frau ist nie zum Nachteil für die Nachbarn auffällig geworden, also lasst sie in Ruhe leben und das zum Leben nötige Geld verdienen.

Schön, wenn man keine anderen Sorgen hat. hüstl
Tja, was sich da so alles bewegt in...? LG aus Lesbos
glaub ich nicht , dass dies zu einer mietminderung berechtigt.
die frau stört niemanden, belästigt werden die anderen mieter auch nicht, also aus welchem grund?
nur weil die dame prostituierte ist? das ist doch mittlerweile ein anerkannter beruf.
Es kommt drauf an, rein aus moralischen Gründen ist eine Mietminderung jedenfalls nicht möglich, es muss schon eine echte Störung -Lärmbelästigung, ausfallende Kunden, ständiges Klingeln in der Nachbarschaft, um nach der Dame zu fragen, Müll wie Kondome im Hausflur- vorliegen. Außerdem kann der Vermieter sofort kündigen, wenn eine nicht genehemigte gewerbliche Nutzung vorliegt, d.h. wenn der Mietvertrag oder die Hausordnung die gewerbliche Nutzung der Mietwohnung verbieten. Sollte der Lärm aus dem Nachbarhaus kommen, dann muss der Vermieter sich mit dem Vermieter dieser Wohnung arrangieren, um den Lärm beziehungsweise das Herumirren von „Kunden“ im Hausflur abzustellen. Für den Nachweis der dauerhaften Störung ist es wichtig, Protokoll -sog. Lärmprotokoll- zu führen,d.h das Notieren von Datum und Uhrzeit der Geräuschbelästigungen. Besser ist es, wenn auch ein unabhängiger Zeuge (vielleicht Freunde) dies bestätigen kann. Nachbarn, die so gestört werden, können, bis der Lärm abgestellt ist, 15 Prozent der Miete einbehalten.
deinem "bekannten" entstehen dadurch ja offensichtlich weder nachteile, noch hat er überhaupt jemals etwas davon bemerkt.
warum sollte also die miete gemindert werden? meine nachbarn haben glaub ich auch ab und zu sex, ich kann deswegen leider auch nicht meine miete mindern.
UlfDunkel am 8. Juni 2007 23:19 :-)))
Ich rate Dir beim Gewerbeamt oder bei dem Vermieter zu fragen ob eine Gewerbegenehmigung vorliegt. Sollte es keine geben ist das eine Straftat und Du kannst dagegen vorgehen. Ein Vermieter darf Wohnraum nicht als Gewerberaum vermieten, auch nicht an Prostituierte.Sollte der Vermieter nichts wissen von dem Gewerbe,muß er dagegen vorgehen. Wenn sich alle restlichen Mieter einig sind, hat der Vermieter so ein Gewerbe zu untersagen.Tut er nichts gegen ein störendes Vorkommen, könnt Ihr eine Mietminderung androhen.

Ist zwar schon alles gesagt, aber als Zusatz: Würde sich der Bekannte auch beschweren, wenn die Dame statt einer Prostituierten eine Psychotherapeutin wäre, die in Ihrer Wohnung Ihre Klienten empfängt? Die kommen auch auf's Sofa.... ;-)
Prostituierte ist ein stinknormaler Beruf, genau wie Handarbeitslehrerein...
Sorry, aber das ist kein Grund für eine Mietminderung. Eventuell kann sich Dein Bekannter beim Vermieter darüber beschweren.
HelmutRn am 8. Juni 2007 20:04 Vielleicht Rabatt bei der Dame?
Credo74 am 8. Juni 2007 20:14 hihi
engelhaar am 8. Juni 2007 21:08 @ HirnClaudia: Worüber denn, über die eigenen schmutzigen Gedanken ?
Darüber beschweren, dass ein Gewerbe in einer Mietswohnung und nicht in einem Gewerbegebiet statt findet. Aber siehe die Antwort von gri1su!
Kommt die Frage von Frau oder Mann ? Egal.
Das einzige Gewerbe der Welt, das noch nie Konkurs ging, erlaubt, gelitten, verboten, geduldet, verdammt an verschiedensten Orten, oeffentlich wie heimlich betrieben mit Erfolg.
Warum ? Dank Nachfrage von braven, gesetzestreuen, ledigen, verbandelten, verheirateten, geschiedenen, einsamen Buergern, die sich um ihr Wohl und um das anderer kuemmern, meckernd hinter ihrer Maske.
Udo Jürgens sang mal ein Lie "In diesem ehrenwerden Haus"

Ohne hier irgendwelche moralischen oder wertenden Gesichtspunkte ins Spiel zu bringen: Ich kann mir durchaus vorstellen, dass eine Mietminderung möglich ist. Es gab vor etwa einem halben Jahr eine Gerichtsentscheidung, bei der es Mietern von Geschäftsräumen gestattet wurde ihre Miete zu mindern, da sich im gleichen Haus die ARGE befand. Die Begründung des Gerichts zielte in Richtung des 'fragwürdigen' (weiß leider den genauen Ausdruck nicht mehr) Durchgangsverkehrs ab. Evtl. ließe sich das auf Deinen Fall übertragen. Falls ich das Urteil wiederfinde poste ich Dir noch das Az.!
Bravo, bravo!! Das waren die richtigen Worte an richtiger Stelle. Leute, wo lebt ihr, im Vatikan? Okay, da könnte es Probleme geben.
Bravo!! 10 X DH
SUPER!Tolle Antwort!!!
Du bist hier!!!.... Klasse, LG
Korrektur: Soll natürlich heissen `Wie viele dieser Hausbewohner haben denn schon....
Das ist sicher das ehrenwerte Haus von Udo Jürgens. ;-)
passt gut, da gibts diese Reaktionen ja wohl auch zur Genüge. Wo sind die Österreicher, wo bleibt Eure Wortmeldung!!!!
Österreich spricht: Absolut deiner Meinung lieber gri1su!!! DH
Danke! Danke! Super Antwort! Diese verdrehte Moral ist kaum zu ertragen!
Kriegst den Orden fuer "saubere Meinung gegen schmutzige Gedanken" am grellrot Band, als Zeichen, dass Du bei der richtig Zunft.