Privatparkplatz wird seit Tagen zugeparkt, was kann/darf ich tun?

22 Antworten

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  • Ist der private PPL ordentlich ausgeschildert?

Du kannst dir dadurch behelfen, dass du das Fahrzeug von deinem Stellplatz entfernen lässt. Allerdings musst du für die entstehenden Kosten in Vorlage treten. Und dir die entstandenen Auslagen vom Fahrzeughalter wieder holen. Weigert sich dieser zu bezahlen, musst du diesen notfalls verklagen um dein Geld wieder zu bekommen.

Meistens werden private Stellplätze nach solchen Aktionen nicht mehr von nicht Unberechtigten benutzt.

Lässt du ein Fahrzeug entfernen, ist es wichtig, so viele Beweise wie möglich zu sammeln bzw. zu dokumentieren. Das bedeutet Fotos zu fertigen, sowie bisher bereits an dem Fahrzeug angebrachte Botschaften mit dem Zeitpunkt der Anbringung für die eigenen Unterlagen zu fertigen.

Marion2 
Fragesteller
 22.06.2011, 23:37

Ausgeschildert als solcher ist er leider (noch) nicht. Ich werd aber mal meine Vermieterin kontaktieren.

Abschleppen kommt wegen des Kostenvorschusses erst mal nicht in Frage, ich werd aber darauf achten, ganz viele Bilder zu machen. Danke für deine Antwort.

fs112  22.06.2011, 23:39
@Marion2

Die Bilder sind nur dann wichtig, wenn du das FZ entfernen lässt. Unternimmst du diesbezüglich nichts, brauchst du auch nichts zu dokumentieren^^

Marion2 
Fragesteller
 22.06.2011, 23:43
@fs112

Naja, wenn der Blödmann oder die Blödfrau dieses Spielchen noch ne Weile mit mir treibt, wird mir über kurz oder lang nichts anderes übrig bleiben, als abschleppen zu lassen. Aber ich werd auf jeden Fall versuchen, das zu verhindern.

Liebe Marion, ich verstehe, zu deinem Ärgerniss auch noch die Verarschung durch Ignoranz! Vorerst mal Beweise sichern. Foto machen, Uhrzeit aufschreiben (wichtig). Und ein Schrieb mit letzter Warnung - ansonsten Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung!

Die Kosten für die Abmahnung und - sofern erforderlich - das gerichtliche Verfahren muß der Falschparker zahlen. Die RA Kanzlei macht von dem Recht aus § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), einen Honorarvorschuss zu berechnen,hoffentlich keinen Gebrauch und macht die Kosten beim Gegner geltend. Im Ergebnis ist das Risiko, auf den Kosten sitzenzubleiben, daher gering.

Marion2 
Fragesteller
 24.06.2011, 09:50

Da ich Rechtschutz habe, würde mich dieser Punkt nicht wirklich "stören". Und meine Versicherung kann dann das Geld beim Falschparker einfordern.

Ich werd heut mit meiner Vermieterin telefonieren und sehen was sie dazu meint.

Danke für deine Antwort.

Lass Dir ein Schild anfertigen mit der Aufschrift:

Privatparkplatz! Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Ob das Schild rechtsgültigkeit hat und gerichtsverwertbar ist, weiß ich nicht - aber der Großteil der anderen Verkehrsteilnehmer auch nicht. ;-)

Kostenpunkt für das Schild: Etwa 20 Euronen.

Ich wünsche Dir, daß Du bald wieder Deinen Parkplatz ohne ungebetene Gäste vorfindest.

Marion2 
Fragesteller
 23.06.2011, 00:08

Danke schön, wäre die nächste und vermutlich günstigste Alternative (zum abschließbaren Boller).

Ich hoffe auch, dass das Thema bald vom Tisch ist, zumal ich, wenn ich von der Spätschicht komme, echt keinen Nerv mehr hab, mich damit rumzuschlagen.

Mausi2548  23.06.2011, 00:20
@Marion2

Das glaube ich Dir gerne. Wenn man Feierabend hat und nur noch ins Bett oder auf's Sofa will, hat man echt keinen Nerv mehr, noch ewig einen Parkplatz zu suchen. Ist ja fast, wie auf der Autobahnraststätte bei Dir.... :-(

Marion2 
Fragesteller
 23.06.2011, 00:55
@Mausi2548

Ja, das kannst du laut sagen ;o)

RainerB76  23.06.2011, 00:45

Hallo Mausi. Die kleinen gelben Schilder die man öfter sieht. Man kann abschleppen lassen, nur trägt dann der Auftraggeber die Kosten, d. h. Fragesteller bleibt auf Abschleppkosten sitzen. Auf Kosten des Falschparkers kann nur abgeschleppt werden, wenn ein Verkehrsschild das in der StVO definiert ist angebracht ist. Oder Falschparker abgeschleppt wird aufgrund von Polizei, Feuerwehr, usw.

Marion2 
Fragesteller
 23.06.2011, 00:54
@RainerB76

Hööööö....Fragestellerin bitte Rainer ;o)

RainerB76  23.06.2011, 00:58
@Marion2

Sorry. Hab ehrlich gesagt, garnicht geschaut wer gefragt hat. Hab nur Mausis Antwort gelesen und kommentiert. Entschuldigen Sie, Frau FragestellerIN. ;-)

Mausi2548  23.06.2011, 01:05
@RainerB76

Du Rainer, wenn Du jetzt mit der Marion anfängst zu flirten, dann bekommst Du was hinter die OhrenS.... ;-)

RainerB76  23.06.2011, 01:09
@Mausi2548

Ach Mausi.... Es ist nicht so wie es aussieht.....

Mausi2548  23.06.2011, 01:53
@RainerB76

Dann hast Du grad nochmal Glück gehabt - sonst würd ich Dich nicht mit Rosenöl, sondern mit Rosendornen massieren.... ;-)

Marion2 
Fragesteller
 23.06.2011, 09:25
@Mausi2548

Hab euch auch lieb ;o)

andisazi  23.06.2011, 14:40
@Mausi2548

... oder du fragst Mausi, ob sie ihr Lieblingsfahrzeug mal auf deinen Parkplatz stellen mag. Den Dreiachser. Und vorzugsweise AUF die Kiste des "Parkplatzrebellen" ;-)

Mausi2548  23.06.2011, 14:42
@andisazi

Lach.... Am Besten noch, wenn ich ne Ladung Stahl geladen habe, damit es auch recht "eindrücklich" wird......

Und wenn das noch nicht genug ist, bitten wir den Rainer noch um "Amtshilfe" :-D

RainerB76  23.06.2011, 19:27
@Mausi2548

Bin dabei!!! Trailer ist ja noch geladen. 25,5t Stahlgussteile. Da wird er platt. ;-)

Marion2 
Fragesteller
 24.06.2011, 09:46
@RainerB76

Also diese Alternative hätte unter Garantie eine einschlagende Wirkung. Ich werde euer Angebot im Hinterkopf behalten und evtl. zu gegebener Zeit auf euch zukommen ;o)

Besorge dir ein Schild mit deiner Autonr.und dem Zusatz.:Privatparkplatz falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt. Wenn er dann wieder da steht............weg damit.Bei Aldi wird auch abgeschleppt,das ist auch ein Privatparkplatz. Bezahlen brauchst du das nicht,denn wenn derjenige sein Auto abholen will,muß er bezahlen.

Marion2 
Fragesteller
 23.06.2011, 10:26

Hm, jetzt bin ich verwirrt, weil so viele andere User geschrieben haben, dass ich das bezahlen muss. Ich werd mich mal bei der Polzei schlau machen. Und das mit dem Schild werd ich auf jeden Fall machen.

Danke für deine Antwort.

fs112  23.06.2011, 12:39
@Marion2

Bezahlen brauchst du das nicht,denn wenn derjenige sein Auto abholen will,muß er bezahlen

@volker ...kann sie die Rechnung dann ersatzweise dir zukommen lassen, wenn das so nicht stimmen sollte?

Crack  24.06.2011, 13:19
@fs112

volker3329 schreibt eben gern irgendwelchen Blödsinn zu Fragen von denen er nichts versteht...

Sharkman1983  26.06.2011, 12:58
@Crack

@ crack, ja der typ hat von nix ne ahnung aber nacht den mund auf, erstmal muss derjenige den schlepper bezahlen der ihn ruft, dann bekommt man die kohle wieder wenn der beitzer das auto auslöst

Habs heute erst im Fernsehen gesehn, der Mann hatte gehupt bis die Personen rauskamen, aber wenn sie nicht raus kommen solltest du die Polizei anrufen, denn sie müsste was unternehmen wenn du den Mietvertrag hast! Und abschleppen lassen darfst du sie auch, auf jeden fall!

Marion2 
Fragesteller
 22.06.2011, 23:29

Naja, das mit dem Hupen ist vielleicht net ganz so gut.

Ich hatte diese Woche zum Beispiel Spätschicht und ich glaub, die anderen Nachbarn wären nicht ganz so begeistert, wenn ich nachts um halb 11 die Hupe betätige.

fs112  22.06.2011, 23:32

solltest du die Polizei anrufen, denn sie müsste was unternehmen wenn du den Mietvertrag hast!

...ach ja?