Mein Privatparkplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Supermarktes. Es kommt immer wieder vor, dass dort unberechtigt geparkt wird.

Du darfst ihn trotzdem nicht zuparken, ohne eine Anzeige von ihm wegen Nötigung zu riskieren.
Würde ich nicht machen, leg doch einen Zettel mit der Handynummer ins Auto. Dann wird sich derjenige schon melden und man kann ihm erklären, das dies ein Privatparkplatz ist.
Noch eine Möglichkeit wäre, den Parkplatz durch eine Kette oder einen Poller abzusperren.
Dieses Problem kenne ich durch meine Arbeit nur allzu gut. Wir haben reservierte Parkplätze für Senioren und oft stellen sich dort junge Leute hin, weil sie nicht bereit sind ein paar Meter weiter zu laufen. Ich habe mich auch schon manchmal bewußt quer davor gestellt, so das sie nicht mehr rausfahren konnten, aber wirklich gebracht hat es nichts. Solange die Menschen keine Rücksicht auf andere nehmen muß man es leider hinnehmen.
Du darft ihn garnicht zuparken. Erstens nennt man das 'Nötigung', zweitens könnte es ja der Hausarzt von der Oma im 3. Stock sein.
Unser Nachbar hat fast das gleiche Problem. Seine Einfahrt wird regelmäßig zugeparkt und er kommt nicht mehr auf seinen privaten Stellplatz. Jetzt hängt ein Schild dran mit dem Hinweis "Privatparkplatz - parken verboten" und schon ist der Platz jetzt frei (eigentlich immer, außer ich stehe mal drauf ;-)) aber der kennt ja mein Auto - hihi)....
PatBo am 18. Juni 2007 11:19 Hilft auf meinen leider überhaupt nicht. Habe 2 und manchmal ebend doch keinen.

Hallo vincent, um die Frage korrekt beantworten zu können, sollten Sie den Parkplatz genauer beschreiben. Befindet er sich auf Ihrem Privatgrundstück oder ist es eine markierte Parkstelle auf einem gößeren Parkplatz. Hieraus ergeben sich unterschiedliche rechtliche Situationen. Selbstjustiz wird nie gerne gesehen, auch nicht bei Radkappen.
Eine Zweifamilienhäuserreihe an einer Durchgangsstr. Dort sind vor den Häusern und zwischem dem Gehweg/Bürgersteig die Privatplätze ausgewiesen.

Unberechtigt?? Dafür gibt es Abschleppdienste :) Weiss nur nicht genau wie das von Privat so läuft!
Gut, aber beim Abschleppdienst muss ich die Kosten vorlegen und dann vom "Falschparker" zurückfordern. Das ist lästig.F
Dann darf man erstmal Vorkasse leisten und bekommt das Geld schwer wieder. Würde ich nicht machen. Abschleppdienste sind teuer.
jason808 am 18. Juni 2007 10:45 Das hatte ich mir auch schon gedacht! Gab da mal eine Fensehstory! Da hat einer den Leuten ne Kralle ans Auto gemacht (Die auf seinen Privatplatz standen) und nachher 20DM verlangt für das entfernen! Weiß leider nicht mehr wie das für ihn ausging :P
...ist nicht empfehlenswert. Für Vorbeugung muß anderer Weg gefunden werden.

Nein. Das ist eindeutig Selbst-Justiz. Stell dir vor, du wärst als Arzt zu einem Notfall gerufen worden und der einzige freie Parkplatz ist "privat"; wo würdest du deinen Wagen abstellen? Und Radkappen bzw. Wicherblätter abzumontieren, ist nichts anderes als Sachbeschädigung und wird entsprechend bestraft.

Zuparken darfst Du ihn nicht (Nötigung) und ohne "Zettel" schon gar nicht.
Warum demontierst Du ihm nicht einfach eine Radkappe oder ein Wischerblatt und hinterlässt einen Zettel, wo er diese wieder abholen kann?
PatBo am 18. Juni 2007 11:20 Und das darf man?
Kabark am 18. Juni 2007 11:43 Nein.
Einzel Kämpfer am 19. Juni 2007 03:07 Ist im Normalfall Sachbeschädigung und kann böse teuer werden!

jede art nötigung ist verdammt problematisch, denn in deutschland gilt bei nötigung schon der versuch als strafbar. also ist zuparken in jedem fall strafbar. sinnvoll ist ein parkverbotsschild mit hinweis auf drohende abschleppung. mehr abschreckung ist nicht erreichbar, wenn man nicht eine abschließbare zugangssperre machen will.
Ich denke, das verhält sich ähnlich, wie bei einer zugeparkten Garageneinfahrt.Willst du da rein fahren u.kannst nicht, weil da jemand steht mußt du die Kosten fürs Abschleppen selber tragen.Mußt du aber dringend raus, weil du z.B.zur Arbeit musst, kannst du den Wagen abschleppen lassen.So zumindest hat uns das ein Polizist mal erklärt, als unsere vor Jahren angemietete Garage ständig zugeparkt wurde.
demosthenes am 18. Juni 2007 14:35 @kiramarie:
Wenn Du "weg" musst, kannst Du auch auf Kosten des Falschparkers ein Taxi nehmen.
Oskar Momo am 18. Juni 2007 17:24 und was fällt alles unter "weg"? eben mal einkaufen? seine Familie von Bahnhof abholen? seine Fruendin nach Ewigkeiten mal wieder beuschen? ein Date mit dem netten Herrn aus der nächsten Stadt zu haben?
Wer setzt die Grenzen fest?
nein das darf man leider nicht obwohl man es gerne machen würde.