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Privatparkplatz. Darf ich einen unberechtigt Parkenden zuparken, ohne eine Nachricht zu hinterlegen.

gefragt von vincentvincent am 18.06.2007 um 10:25 Uhr

Mein Privatparkplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Supermarktes. Es kommt immer wieder vor, dass dort unberechtigt geparkt wird.


Reply


Kabark
beantwortet von Kabark am 18. Juni 2007 10:44
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Du darfst ihn trotzdem nicht zuparken, ohne eine Anzeige von ihm wegen Nötigung zu riskieren.


elkera
beantwortet von elkera am 18. Juni 2007 10:31
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Würde ich nicht machen, leg doch einen Zettel mit der Handynummer ins Auto. Dann wird sich derjenige schon melden und man kann ihm erklären, das dies ein Privatparkplatz ist.

Noch eine Möglichkeit wäre, den Parkplatz durch eine Kette oder einen Poller abzusperren.

Dieses Problem kenne ich durch meine Arbeit nur allzu gut. Wir haben reservierte Parkplätze für Senioren und oft stellen sich dort junge Leute hin, weil sie nicht bereit sind ein paar Meter weiter zu laufen. Ich habe mich auch schon manchmal bewußt quer davor gestellt, so das sie nicht mehr rausfahren konnten, aber wirklich gebracht hat es nichts. Solange die Menschen keine Rücksicht auf andere nehmen muß man es leider hinnehmen.


FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe
beantwortet von FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe am 18. Juni 2007 10:49
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Du darft ihn garnicht zuparken. Erstens nennt man das 'Nötigung', zweitens könnte es ja der Hausarzt von der Oma im 3. Stock sein.


Andrea1204
beantwortet von Andrea1204 am 18. Juni 2007 10:48
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Unser Nachbar hat fast das gleiche Problem. Seine Einfahrt wird regelmäßig zugeparkt und er kommt nicht mehr auf seinen privaten Stellplatz. Jetzt hängt ein Schild dran mit dem Hinweis "Privatparkplatz - parken verboten" und schon ist der Platz jetzt frei (eigentlich immer, außer ich stehe mal drauf ;-)) aber der kennt ja mein Auto - hihi)....

Kommentar von Bece02c8c849b90df9c28c89236807dfsmallPatBo am 18. Juni 2007 11:19

Hilft auf meinen leider überhaupt nicht. Habe 2 und manchmal ebend doch keinen.


collo
beantwortet von collo am 18. Juni 2007 11:27
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Hallo vincent, um die Frage korrekt beantworten zu können, sollten Sie den Parkplatz genauer beschreiben. Befindet er sich auf Ihrem Privatgrundstück oder ist es eine markierte Parkstelle auf einem gößeren Parkplatz. Hieraus ergeben sich unterschiedliche rechtliche Situationen. Selbstjustiz wird nie gerne gesehen, auch nicht bei Radkappen.




Kommentar von Simple_avatar6smallvincent am 18. Juni 2007 12:02

Eine Zweifamilienhäuserreihe an einer Durchgangsstr. Dort sind vor den Häusern und zwischem dem Gehweg/Bürgersteig die Privatplätze ausgewiesen.


jason808
beantwortet von jason808 am 18. Juni 2007 10:38
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Unberechtigt?? Dafür gibt es Abschleppdienste :) Weiss nur nicht genau wie das von Privat so läuft!

Kommentar von Simple_avatar6smallvincent am 18. Juni 2007 10:41

Gut, aber beim Abschleppdienst muss ich die Kosten vorlegen und dann vom "Falschparker" zurückfordern. Das ist lästig.F

Kommentar von Simple_avatar10smallelkera am 18. Juni 2007 10:41

Dann darf man erstmal Vorkasse leisten und bekommt das Geld schwer wieder. Würde ich nicht machen. Abschleppdienste sind teuer.

Kommentar von Beda760498d57432cd794cefcd95dc3dsmalljason808 am 18. Juni 2007 10:45

Das hatte ich mir auch schon gedacht! Gab da mal eine Fensehstory! Da hat einer den Leuten ne Kralle ans Auto gemacht (Die auf seinen Privatplatz standen) und nachher 20DM verlangt für das entfernen! Weiß leider nicht mehr wie das für ihn ausging :P


fennek
beantwortet von fennek am 18. Juni 2007 11:26
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...ist nicht empfehlenswert. Für Vorbeugung muß anderer Weg gefunden werden.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 24. Juli 2007 10:17
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Nein. Das ist eindeutig Selbst-Justiz. Stell dir vor, du wärst als Arzt zu einem Notfall gerufen worden und der einzige freie Parkplatz ist "privat"; wo würdest du deinen Wagen abstellen? Und Radkappen bzw. Wicherblätter abzumontieren, ist nichts anderes als Sachbeschädigung und wird entsprechend bestraft.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 18. Juni 2007 11:16
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Zuparken darfst Du ihn nicht (Nötigung) und ohne "Zettel" schon gar nicht.

Warum demontierst Du ihm nicht einfach eine Radkappe oder ein Wischerblatt und hinterlässt einen Zettel, wo er diese wieder abholen kann?

Kommentar von Bece02c8c849b90df9c28c89236807dfsmallPatBo am 18. Juni 2007 11:20

Und das darf man?

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 18. Juni 2007 11:43

Nein.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallEinzel Kämpfer am 19. Juni 2007 03:07

Ist im Normalfall Sachbeschädigung und kann böse teuer werden!


Patron
beantwortet von Patron am 18. Juni 2007 11:41
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jede art nötigung ist verdammt problematisch, denn in deutschland gilt bei nötigung schon der versuch als strafbar. also ist zuparken in jedem fall strafbar. sinnvoll ist ein parkverbotsschild mit hinweis auf drohende abschleppung. mehr abschreckung ist nicht erreichbar, wenn man nicht eine abschließbare zugangssperre machen will.


anonym
beantwortet von kiramarie am 18. Juni 2007 12:10
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Ich denke, das verhält sich ähnlich, wie bei einer zugeparkten Garageneinfahrt.Willst du da rein fahren u.kannst nicht, weil da jemand steht mußt du die Kosten fürs Abschleppen selber tragen.Mußt du aber dringend raus, weil du z.B.zur Arbeit musst, kannst du den Wagen abschleppen lassen.So zumindest hat uns das ein Polizist mal erklärt, als unsere vor Jahren angemietete Garage ständig zugeparkt wurde.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 18. Juni 2007 14:35

@kiramarie:

Wenn Du "weg" musst, kannst Du auch auf Kosten des Falschparkers ein Taxi nehmen.

Kommentar von E8636ea013e682faf61f56ce1cb1ab5csmallOskar Momo am 18. Juni 2007 17:24

und was fällt alles unter "weg"? eben mal einkaufen? seine Familie von Bahnhof abholen? seine Fruendin nach Ewigkeiten mal wieder beuschen? ein Date mit dem netten Herrn aus der nächsten Stadt zu haben?

Wer setzt die Grenzen fest?


anonym
beantwortet von chris88 am 21. Juli 2007 10:26
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nein das darf man leider nicht obwohl man es gerne machen würde.




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