private Umzugshilfe = Schwarzarbeit? wenn ja, was tun?

7 Antworten

Das wäre Schwarzarbeit. Erkundige Dich wieviel Du dazu verdienen kannst ohne Steuern zahlen zu müssen und den Rest regel mit Dir selber...

Sofern Du diese Umzugshilfe für öffentlich, für jedermann zugänglich, anbietest ist das ein Gewerbe und muss angemeldet sein. Also muss ein Gewerbeschein vorliegen.

Über die da erfolgten Ausgaben und auch Einnahmen solltest "Buch" führen und die da erzielten Einnahmen musst Du Deinem sonstigen Einkommen hinzuzählen. Dss Ganze musst Du dem FA mittels Einlommen-Steuererklärung mitteilen: Das FA ermittel dann ob Du Steuern bezahlen musst oder aber auch nicht.

Ansonsten = Schwarzarbeit

Wenn Du nur ab und zu mal Nachbarn oder Freunden beim Umzug hilfst, dann gilt das nicht als Schwarzarbeit, weil Du ja nicht Geld dafür verlangst oder Du gar damit Dein Leben finanzierst.

Wenn Du nun aber zu Fremden gehst oder von denen aufgefordert wirst, für Geld oder andere Leistungen zu arbeiten, dann ist das Schwarzarbeit, egal wie oft Du das machst.

Wenn Du nun bei anderen Leuten Deine Kraft zum Umziehen anbietest, dann solltest Du das vorher beim Arbeitsamt / Agentur für Arbeit anmelden. Dort wird man Dir auch schon sagen, wo Du Dich evtl. noch melden musst.

Wenn Du Dich komplett selbständig machen willst, dann gebrauchst Du noch einen Gewerbeschein, den Du bei Deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung bekommst.

Sobald man etwas macht, um Geld zu verdienen und eine Gewinnabsicht hat, musst du ein Gewerbe anmelden und dafür Steuern zahlen. Auch wenn du nur 100 € im Monat verdienst.

hm kommt drauf an wenn du es privat tust und die nutzer dir dafür geld geben ist es legal aber wenn du jetzt werbung machst wie zum beispiel in zeitung werbung mit deinem geschäft machst ist es eine pflich dies als firma zu beantragen sprich als firma an zumelden wäre nicht schlecht als firma so kannst du mehr geld einnehmen und es wird nach ner zeit ne gute investition