POst vom Gerichtsvollzieher. ...Ratenzahlung möglich?

10 Antworten

Bei wem möchtest Du die Rate zahlen? Beim Gläubiger?

Das geht (glaube ich) gar nicht, den der Gläubiger hat nun den Gerichtsvollzieher damit beauftragt und die Angelegenheit abgegeben.
Es kommt wohl auch sehr auf den Gläubiger an.

Das heißt aber, Du kannst morgen zuallererst den Gerichtsvollzieher anrufen, den Sachverhalt schildern und evtl. einen Termin mit ihm ausmachen und die Zahlung an ihn leisten.

Jedoch muss Du aber auch erst eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher vereinbaren und er muss dem auch erst zustimmen.

Trotz Deiner Zahlungswilligkeit, kann der Gerichtsvollzieher dennoch darauf bestehen, das Du dein Vermögen offen legst - den so kann er evtl. erst einer Ratenzahlung zustimmen.

Seepferdchen74 
Fragesteller
 02.11.2016, 12:44

Das Geld würde ich auf das Konto des GV überweisen.....ich weißauch nicht, wie ich nächste Woche zu den Termin kommen soll . ....ich wohnen mit 3 Kindern in einem Dorf und der Termin ist in einer Stadt.....etwas weiter weg.....

kiara36  02.11.2016, 12:52
@Seepferdchen74

Ich würde aber keine Teilsumme auf das angegebene Konto überweisen ohne vorher mit dem Gerichtsvollzieher gesprochen zu haben.

Er wird es zwar wegen dem Geschäftszeichen zuordnen können, jedoch bis Du deswegen aber nicht von der Vermögensoffenlegung befreit und damit hast Du noch lange keine Ratenzahlung vereinbart..

Gerichtsvollzieher kommen in der Regel auch zu einem nach Hause.

Rufe ihn an, frage höflichst nach einem "Hausbesuch", kündigst an, das Du bereit bist 175 € sofort zu zahlen und besprichst mit ihm weiteres Verfahren.

itasca  05.11.2016, 13:11

Hallo kiara 36,

Zitat:

"Trotz Deiner Zahlungswilligkeit, kann der
Gerichtsvollzieher dennoch darauf bestehen, das Du dein Vermögen offen
legst - den so kann er evtl. erst einer Ratenzahlung zustimmen."

Es ist eher umgekehrt. Die Vermögensauskunft wird nur dann abgenommen, wenn der Schuldner seine Zahlungsunwilligkeit oder seine Zahlungsunfähigkeit zeigt. Kann er - ggf. auch in Raten bis zu 12 Monaten - zahlen, dann entfällt in der Regel die Vermögensauskunft.

Freundliche Grüße

itasca

Ja, klar kann man das so machen - entscheidend ist immer Deine Zahlungswilligkeit. Wenn Du direkt vorab schon mal einen Teil der Summe überweist und ihn dann kontaktierst, hast Du gute Karten, denn Gerichtsvollzieher sind eigentlich immer grundsätzlich daran interessiert, bestmögliche Lösungen zu finden und nicht, die Leute fertigzumachen

Der Gerichtsvollzieher ist nur der, der das Geld ranschaffen soll. Wenn der sieht, dass du keine 400€ hast, dann gibt er das als Antwort so zurück.

Die Kosten komme von woanders her und du musst dem Gläubiger anbieten, dass er Raten bekommt, dafür aber die Vollstreckung (eben das Eintreiben) aussetzt.

Meistens geben die sich auch mit kleineren Raten zufrieden, grade wenn du wenig hast. Da musst du nicht dein halbes Monatseinkommen auf einmal abtreten. Ich habe früher viele mit einem 10€/Monat-Satz befriedigen können. Da haben die immer etwas bekommen und still gehalten.

Seepferdchen74 
Fragesteller
 02.11.2016, 12:34

Ich habe bei dem Gläubiger heute angerufen....da aber der GV mich schon Brief technisch kontaktiert hat, hat der Gläubiger gesagt, ich muss mich mit dem GV einigen.....und das der GV eine Ratenzahlung annehmen kann aber nicht muss! 

valvaris  02.11.2016, 12:38
@Seepferdchen74

Ja du kannst es ihm anbieten. Dann macht sichs dein Gläubiger einfach und dir glücklicherweise auch.

Du bietest dem GV an, ihm jeden Monat 10€ zu geben per Dauerauftrag oder sowas, dann ist das erledigt. Er wird das annehmen, da es ihn vermutlich nicht interessiert, wie lange der Gläubiger dann auf sein Geld warten muss.

Hallo Seepferdchen74,

Dein Ratenzahlungsangebot kannst Du dem Gerichtsvollzieher auch beim Termin zur Vermögensauskunft unterbreiten. Er wird Dich vor Beginn der Sitzung fragen, ob Du zur Abwendung der Vermögensauskunft die Forderung bezahlen kannst/willst. Da der GV zur gütlichen Erledigung seiner Aufträge angehalten ist (§ 802b I ZPO), KANN er einer Ratenzahlungsvereinbarung zustimmen (Abs. II), sofern der Gläubiger in seinem Vollstreckungsauftrag die Gütliche Erledigung nicht von vornherein ausgeschlossen hat.

Solltet Ihr zu einer Vereinbarung gelangen, dann könnte der Gläubiger nach Abs. III allerdings immer noch unverzüglich einer solchen Vereinbarung widersprechen. Dies ist allerdings sehr selten der Fall.

Da Du ja auch 175,- Euro anzahlen kannst, dürfte einer Gütlichen Erledigung somit eigentlich nichts entgegenstehen.

Hoffe, Dir geholfen zu haben.

Beste Grüße

itasca

Klar kannst du das so machen. Dürfte aber der EV keinen Aufschub geben.

Schade, denn mit einer EV kriegst du nirgendwo mehr was auf Pump.