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Polizeifunk abhören ist strafbar aber was bringts?

gefragt von NougartPudding am 28.06.2009 um 1:59 Uhr

Ich glaube den polizeifunk abzuhören ist strafbar, was ich mich aber frage, woher wissen die überhaupt ob ich sie abhören? Das sind doch einfach nur wellen die in der gegend verstreut werden und wenn ich sie zufällig empfange kann ich einfach mal eben mithören oder nicht? Aber was würde es bringen? Wüsste ich so wo jede Polizeistreife in der umgebung ist oder wie?

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Polizei x 1.963 Polizeifunk x 6 Funkwellen x 6 Funkgeräte x 5

gri1su
beantwortet von gri1su am 28. Juni 2009 02:08
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Rechtssprechung: Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.

Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot. Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99) Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat. Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrec...


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 28. Juni 2009 02:07
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Ist Strafbar! Kann nicht Rückverfolgt werden! Wenn die jetzt Digital werden, schon. Presseleute machen das, um zu sehen (hören) wo was los ist, und ob sich das für sie lohnt. Habe vor 20 Jahren mein Radio so eingestellt, das ich das auch konnte. Nach etwa einer Stunde wurde mir so langweilig... hab es eigentlich nie mehr probiert.

Kommentar von NougartPudding am 28. Juni 2009 02:09

ahso es ist also doch strafbar


Mary07
beantwortet von Mary07 am 28. Juni 2009 02:04
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Das hat mann vor 20 Jahren schon gemacht. Passiert nichts.


Decernent
beantwortet von Decernent am 28. Juni 2009 02:03
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Nö wüsstest Du nicht. Ausserdem sind Zivile Funkempfänger die für Jedermann käuflich sind, von Haus aus nicht für Behördliche Frequenzen ausgelegt. Ausser man weiss wie man einen Empfänger umquarzt.

Merken würden dies auch nicht.

Wird evtl. von Sensationsg.eilen Journalisten praktiziert.


jigsaw04442
beantwortet von jigsaw04442 am 28. Juni 2009 02:01
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jo das wüsstest du dann aber ob das strafbar ist glaub ich nicht ist doch ihre schuld dann sollen die was erfinden was normal ukws radios oder so nicht empfangen können das hatte ich mal bei meinem alten golf -.- wenn ich das radio an dem verregler etwas rausgenommen habe und dann weiter tgeschoben als es geht hatte ich den perfekten polizeifunk im auto wusste immer genau wo was abgeht xD

Kommentar von NougartPudding am 28. Juni 2009 02:02

achwas erlich jetzt??? Weiß man dann über jede streife bescheid oder wie? Wie wo und was sie gerade macht?

Kommentar von 4a90e3d3008849ea86bb2541543b76efsmalljigsaw04442 am 28. Juni 2009 02:05

jo alles was sie im funk durchgegeben haben

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 28. Juni 2009 02:08

Verstehst ja sowieso nur Bahnhof. hABEn IHRE EIGENE fUNKDIZIPLIN

Kommentar von 0d3c303acd66d58ab4b4afe7795bd93bsmallRudi2009 am 28. Juni 2009 02:08

Was geht ist nicht immer erlaubt!


igormil
beantwortet von igormil am 29. Juni 2009 21:37
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Beim Polizeifunk erfährst du die Einsätze, die passieren, manchmal, wo sich das Auto befindet und gaaaanz viiiiel Auskunft, wer was gemacht hat. Wenn du aber ganz krasse geschichten erfahren möchtest, ohne die ganze Zeit das gelabere anzuhören, ist Twitter echt besser. Wenn was größeres passiert, ist es promt im Twitter drin, du musst nur noch suchen ;)


Raller
beantwortet von Raller am 28. Juni 2009 07:38
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Klar ist dies strafbar, aber dabei muß dich erst einmal einer erwischen. Orten kann man dich jedenfalls nicht, denn wir hatten es auch schon etliche Jahre lang gemacht.


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