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Pizza-Heimservice ohne Gesundheitszeugnis?

gefragt von soustsoust am 06.08.2007 um 20:32 Uhr

Wir möchten gern Bekannte davon überzeugen, dass sie unbedingt ein Gesundheitszeugnis brauchen. Sie betreiben ihren Pizzadienst schon seit einigen Jahren und die meisten Mitarbeiter (wenn nicht alle) besitzen kein Gesundheitszeugnis.

Welche Folgen drohen ihnen vom Ordnungs- oder Gewerbeamt? Wer weiß da Bescheid?


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anonym
beantwortet von rama25 am 7. August 2007 01:52
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Ein gesetzlich vorgeschriebenes Gesundheitszeugnis, welches jährlich erneuert werden mußte, gibt es nicht mehr. Anstelle gibt es jetzt Hygienebelehrungen und Unterweisungen über den richtigen Umgang mit Lebensmitteln durch den Arbeitgeber. Ich war jahrelang in der Gastronomie aktiv und habe von allen Angestellten und Aushilfen (auch Servicepersonal) verlangt, daß sie einmal jährlich sich einen amtsärztliches Gesundheitstest machen lassen. Heutzutage macht das jeder Arbeitgeber selber und wird wohl so seine Existenz nicht ruinieren.

Kommentar von 622a0a9071a62222d3609db9c8991a7fsmallsoust am 7. August 2007 07:52

Das heißt tatsächlich, sie brauchen es nicht? - Die Hygienebelehrungen bräuchten sie zwar teilweise auch (Rauchen beim Speisenzubereiten), aber gesundheitlich gesehen hätten sie keine Bestrafung zu erwarten? Oder doch, wenn eine chronische Krankheit besteht?

Kommentar von rama25 am 9. August 2007 01:34

Im Klartext heißt das, daß Du als Arbeitgeber dafür verantwortlich gemacht wirst, daß Dein Personal gesund ist und hygienisch arbeitet. Verschweigt ein Arbeitnehmer eine chronische Infektion und der Arbeitgeber kann glaubhaft nachweisen, nichts davon gewußt zu haben, so kann der AG theoretisch nicht bestraft werden, der AN schon. Wird bei einer Ortsbegehung durch die Gesundheitsbehörde (Kontrolle) Mängel festgestellt, so muß in erster Linie der AG Rede und Antwort stehen. Bestraft wird eigentlich nur vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Theoretisch kann ein AG seine Spülfrau zum Amtsarzt wegen eines Gesundheitstests schicken oder von ihr eine schriftliche Erklärung verlangen, daß sie keine Krankheit, die den Umgang mit Lebensmitteln verbieten, hat. In beiden Fällen hat er seine Rechte und Pflichten gewahrt.


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anonym
beantwortet von Bruno am 6. August 2007 21:24
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Folgen gemaess Gesetz kenne ich nicht. Aber das Verhalten ist absolut fahrlaessig. Sollte etwas passieren, ist wohl die Existenz ruiniert.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 6. August 2007 20:34
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Die Auslieferungsfahrer brauchen im Gegensat zum Küchenpersonal kein Gesundheitszeugnis, wenn sie nur abgepackte Ware transportieren.


anonym
beantwortet von lonestar am 6. August 2007 20:48
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bei meinem Pizza-Lieferanten bestell ich nichts mehr. Seit er mir SELBER erzählt hat, dass er Hepatitis C hat. Er ist Inder (kein Problem soweit) hat keine Arbeitserlaubnis und arbeit schwarz. Ausserdem arbeit er in der Küche für Grundvorbereitungen wie Teig herstellen und Beläge (wie Salat) schnippeln.


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