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Photovoltaikanlage. Stimmt es, dass man die MwSt. vom Kaufpreis zurückbekommt? Wie funktioniert das?

gefragt von werner71 am 17.12.2006 um 20:41 Uhr

Ein Bekannter behauptet, dass er die MwSt vom Kaufpreis seiner Photovoltaikanlage nach einem Jahr vom Finanzamt zurück bekommen hat. Ich kann mir das nicht vorstellen, ein Schreinerbetrieb, der eine neue Hobelbank kauft, bekommt sie doch auch nicht zurück, oder? Danke für Eure Antworten!


Reply


anonym
beantwortet von einem Gast am 19. Dezember 2006 01:11
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Hallo Werner, du hast 2 Möglichkeiten, die PV-Anlage steuerlich geltend zu machen. 1. Als Modernisierung des Hauses 2. Als gewerbetreibender Stromproduzent. Zu 1. Kein Abzug der Vorsteuer, dafür aber auch kein Abführen der Mehrwertsteuer beim Ertrag Zu 2. Du ziehst die Vorsteuer gleich nach dem Kauf der Anlage, bezahlst aber auch die Mehrwertsteuer auf den jährlich ausgeschütteten Stromertrag der Anlage. Ich hoffe mal für dich, dass du mit der Anlage mehr verdienst, als sie gekostet hat, also zahlst du im 2. Fall auch mehr an Mehrwertsteuern, also du Vorsteuer abziehen kannst, allerdings über die gesamte Laufzeit der Anlage. (Nach dem Erneuerbare Energien Gesetz EEG also 20 Jahre)

Ich habe mich für die 2. Variante entschieden, weil ich in dem Jahr der Anschaffung meiner PV-Anlage schon genug sonstige Modernisierungskosten abzusetzen hatte.

Ich kann den Kommentar von ps1954 nicht ganz nachvollziehen. PV-Anlagen, die gem. EEG nach Stromertrag vergütet werden, und eine 20 jährige Garantie auf den Strompreis haben, rechnen sich allemal. Meine Anlage amortisiert sich nach ca. 13 Jahren, und danach bekomme ich noch mal 7 Jahre den subventionierten Strompreis, sodass ich insgesamt von einer Rendite des eingesetzten Kapitals von 7.6 % ausgehe.

Schönen Gruß

Kommentar von werner71 am 19. Dezember 2006 08:12

Hallo Gast, danke für Deine Antwort, wirkich eine tolle Erklärung! Ich hatte mir vor 2 Jahren ein Angebot machen lassen für eine 4 kw Anlage, allerdings lag der Preis bei etwas über 5 Euro pro Watt. Deswegen habe ich mich dagegen entschieden. Wahrscheinlich war er einfach nicht an so einer kleinen Anlage interessiert.

Ich hoffe, dass bei Dir alles klappt und Deine erhoffte Rendite auch wirlich so eintrifft.

Viele Grüße

Werner


TBInvest
beantwortet von TBInvest am 18. Dezember 2006 09:08
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Antwort von Gast ist FALSCH. Die MWST-Rückerstattung ist sofort möglich und zwar zu 100% Ein Kauf lohnt sich immer ( Rendite um die 8% )


anonym
beantwortet von einem Gast am 8. Januar 2007 18:17
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Meine Eltern haben sich eine PV-Anlage zur Altersabsicherung vor zwei J. auf Ihr Eigenheim montieren lassen. Montlich kommen dabei ca 260-300 Euro vom Stromversorger zu Ihnen. Jetzt sollen sie Steuern zahlen und im Endeffekt zahlen sie drauf. Meine Frage was haben die beim Antrag falsch gemacht und sind nicht 400 Euro monatlich steuerfrei (Minijob)? Wie kann ich denen helfen oder raten?


anonym
beantwortet von einem Gast am 18. Dezember 2006 04:51
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Hallo Werner, der Vergleich mit dem Schreiner und der Hobelbank hinkt etwas, denn der kann die Mwst absetzen und die Hobelbank über Jahre abschreiben. Das mit der Anlage kommt drauf an, ist man Selbständig oder ist es ein Mietshaus, ... Wie sieht es mit allem anderen aus was er so absetzt, ... Steuerrecht ist da sehr kompliziert. Aber ein Kumpel von mir wollte sich vor ein paar monaten auch so eine anlage für sein 2 Familienhaus zulegen. Nachdem er dann aber alle Kosten berechnet und den nutzen der Anlage gegeneinander gestellt hat, hat er sich entschieden es nicht zu machen weil es sich nicht gelohnt hat.

Kommentar von werner71 am 19. Dezember 2006 08:13

Hallo Gast, hast Recht, mein Vergleich war nicht der Beste. Aber ich glaube, ich habs jetzt kapiert.

Vielen Dank! Werner


ps1954
beantwortet von ps1954 am 18. Dezember 2006 13:33
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Gast hat definitiv Recht- Photovoltaikanlagen rechnen sich überhaupt nicht für private Nutzer. Das gleiche gilt übrigens auch für den ganzen Müll den uns die Wärme/Dämm und Isolationsmafia seit Jahrzehnten aufquatschen will. Bei Interesse empfehle ich: www.konrad-fischer-info.de !!!




Kommentar von werner71 am 19. Dezember 2006 08:18

Hallo ps1954, mir ist die Site von Konrad Fischer bestens bekannt, zum einen durch seine Spitzfindigkeiten und auch durch sein rebellisches aber wohl überlegtes Handeln. Allerdings kann man nicht sagen, dass Wärmedämmstoffe gänzlich umsonst sind, vor allem, weil ich meine eigenen Erfahrungen damit gemacht habe und die auch einigermaßen zufriedenstellend sind. Aber, hier weichein wir vom Thema ab.

Danke für Deine Antwort und viele Grüße!

Werner


anonym
beantwortet von Franzjaeger39 am 13. Januar 2008 00:00
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Erst mal musst Du ein Gewerbe als "Kleinkraftwerkbetreiber" anmelden um die Anschaffungskosten absetzen zu können und Vorsteuer abziehen zu können. Auf Grund der sehr grossen Summe der Anschaffungskosten erfolgt die steuerlich Abschreibung über mehrere Jahre verteilt. Und Mehrwertsteuer bekommt man NICHT zurück, sondern die bereits bezahlte Mehrwertsteuer- also die Vorsteuer - ist abzugsfähig von der Mehrwertsteuer die Du auf die Einnahmen Deines Stromverkaufes an das Finanzamt abführen musst.


anonym
beantwortet von werner71 am 13. Januar 2008 07:35
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Hallo Franzjaeger39, danke, für Deine Antwort. Das Thema mit den Photovoltaikanlagen ist ja nach wie vor aktuell.

Ich habe mich dagegen entschieden weil ich, damals und auch heute noch, das Gefühl habe, über den Tisch gezogen zu werden.

Vielleicht sind wir einfach noch nicht so weit.

Viele Grüße

Werner


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