Pflichten des Besitzers eines leerstehenden Wohnhauses

5 Antworten

Wie oft der Eigentümer nach dem Rechten schauen muß, bleibt ihm überlassen. Er ist verantwortlich dafür, daß von dem Gebäude keine Gefahren ausgehen können, z.B. bei Baufälligkeit durch runterfallende Dachsteine usw. - Auch ein verwilderter Garten kann zu Ärger mit den Nachbarn und ggf. zu Streitigkeiten führen, wenn z.B. dort das Unkraut meterhoch wuchert und sich auf Nachbargrundstücke ausbreitet.

Da gibts meiner Meinung nach keine konkreten Vorschriften. Du musst aber dafür sorgen, dass davor Schnee geschoben ist und es halbwegs ordentlich aussieht. Die Frage ist eben, wie oft man das nötig hat, bzw. welche Gegend das ist.

Ansonsten gibts da nichts weiter.. hauptsache niemand kommt zu Schaden wegen Schneelawinen, Eiszapfen etc.. was dort eben so passieren kann. Ich hoffe ich konnte dir helfen

Das Haus muss in jedem Fall so gesichert sein, dass von dem Gebäude keine Gefährdung (lose Dachziegeln...) ausgeht. Sollte jemand, der in Ibiza oder irgendwo anders ein Ferienhaus hat, jeden Monat hinfliegen müssen...

Wie oft liegt in Deinem Ermessen. Du musst dafür sorgen das niemand zu Schaden kommen kann.

Wie oft er nach dem Haus schaut ist egal.er muß ledigliich dafür sorgen , das das Haus Verkehrssicher ist