Pflicht zum Nachschreiben einer Uniklausur?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich möchte nicht, dass das letzt halbe Jahr vollkommen verschwendet ist und habe deswegen einige Klasuren dennoch mitgeschrieben

Wenn dein nächster Studiengang nichts mit dem jetzigen zu tun hat, dann war das völlig überflüssig. Die Klausuren nützen dir nur dann, wenn du sie dir im nächsten Studium anrechnen lassen kannst. Kein Personalchef wird sich je für Klausuren aus einem abgebrochenen Studiengang interessieren, ebensowenig eine Universität (außer eben es besteht eine fachliche Überschneidung).

Du musst eine Klausur nicht nachschreiben, aber wenn du eine 5,0 schreibst, bist du durchgefallen- dann hast du die Chance, in einer Nachschreibeklausur doch noch zu bestehen, aber du musst diese Chance natürlich nicht annehmen. Nimmst du sie allerdings nicht an, dann bleibt die 5,0 und damit das "nicht bestanden" stehen. Aber wie gesagt, das spielt für dich überhaupt keine Rolle, denn diese Klausur wird nie wieder in deinem Leben von Relevanz sein.

Also ich möchte wissen, ob ich, sollte ich beim ersten mal nicht bestehen, verpflichtet bin, die Klausur nachzuschreiben bzw. ob ich, sollte ich dies nicht tun, dann als durchgefallen gelte?

Hab beides schon erlebt. mal war die erste anmeldung verbindlich und musste entweder bestanden werden oder man war Pflichtangemeldet beim 2. Versuch. da hieß es dann: wenn man sich einmal anmeldet, kommt man nicht mehr aus Prüfungsverhältnis raus. entweder man besteht sie irgendwann oder man verliert dann den Prüfungsanspruch. Da war man dann drin, bis zum ggf, bitteren Ende.

bei anderen macht das gar nichts.

Kommt auf deine Prüfungsordnung an. Kann man dir nicht sagen. jede Uni, jeder Studiengang hat eine eigene Prüfungsordnung.

nur da findest du dir korrekte antwort!!