Personalfragebogen -

2 Antworten

Die Tabelle brauchst du nicht auszufüllen, da ein Azubi regelmäßig arbeiten muss.

Den VWL-Vertrag und betriebl. Altersvorsorgevertrag musst du nur vorlegen, wenn du einen hast.

Nachweis Elternschaft hat nur Bedeutung ab dem 25. Lebensjahr (wg. Pflegeversicherung)

Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung betrifft dich als Azubi nicht

ruf doch da an und frag mal nach! Ansonsten VWL sind Vermögenswirksame Leistungen, diese sowie die Betriebliche Altersvorsorge sollten die dir beantworten.

Wenn du keine Kinder hast, dann fällt der Nachweis zur Elterneigenschaft schon einmal weg und wenn du vorher nicht gearbeitet hast fällt auch die Erklärung über ide Verdienste bei Vorbeschäftigung .... weg