Per Telefon Job kündigen: Wie formulieren???
Wie formuliere ich am TElefon, dass ich meinen Job kündige?? (natürlich mit Einhaltung der KÜndigungsfrist, bin derzeit aber im Krankenstand)
Wie formuliert man eine KÜndigung am Telefon am besten???
-
7 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Eine rechtsgültige Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Du kannst sie höchstens telefonisch schon mal avisieren.
-
4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Das muss du schriftlich machen, sonst hat die Kündigung keinen Bestand.
-
-
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Eine Kündigung kann nicht telefonisch erfolgen. Eine rechtsgültige Kündigung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
-
-
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Am Telefon GAR NICHT! Schriftlich wird gekündigt. Wie willst du dein Telefonat unterschreiben? :)
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
§ 623 BGB
Kündigungen und Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform. Der elektronische Weg (Fax, Mail, SMS) ist ausgeschlossen.
Du musst also schriftlich kündigen.
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Mündlich kannst du dein AV nicht kündigen, das bedarf der Schriftform !
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Wie die große Mehrheit bereits korrekt geantwortet hat, ist die mündliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht zulässig. Gemäß §623 BGB ist zwingend die Schriftform erforderlich, die elektronische Form wie E-Mail, Fax oder SMS ist ebenfalls ungültig.
Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen wollen, müssen Sie dies schriftlich, unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist tun.
Die Kündigungsfrist läuft erst ab dem Moment an dem die Kündigung zugestellt wurde!
Beispiel für eine Kündigung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich unser Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31.07.2010.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift (eigenhändig)
Ich halte wenig davon eine Kündigung mündlich anzukündigen.
Peter Kleinsorge
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
gar nicht, das macht man schriftlich. Du kannst aber telefonisch sagen, dass du dich entschließt dein Arbeitsverhältnis zu kündigen und ein entsprechendes Schreiben in den nächsten Tagen eingeht. Aber eventuell solltest du nach einem Ablösevertrag fragen, sonst erhälst du vermutlich eine Sperrfrist von der Arge
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Hiermit kündige ich meinen Job fristgerecht zum....., aber nur schriftlich.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
"Ich kündige!"
-
Eine Kündigung hat IMMER schriftlich zu erfolgen, selbst wenn nur ein mündlicher Arbeitsvertrag bestand!!!!
(Am besten per Einschreiben oder persönlich abgeben!!)
Am Telefon kann der Arbeitgeber hinterher abstreiten, dass du (fristgerecht) überhaupt gekündigt hast...
"F... dich, du Sklaventreiber" hast du noch vergessen!! grins