Pauschalwarmmiete ja oder nein?
Hallo ihr lieben!
Wir (2 Erwachsene) wohnen in einer Einliegerwohnung in einem Zweifamilienhaus. Da die Vermieterin und ihr Mann keine Renovierungsarbeiten mehr an dem schlecht isolierten Haus durchführen wollten, und da keine Ablesegeräte für eine genaue Abrechnung von Heizkosten und Warmwasser vorhanden waren und auch nicht installiert werden sollten, wurde zumindest mündlich abgemacht, dass Warmwasser und Heizung pauschal gezahlt werden sollen.
In unserem Mietvertrag wurde folgendes für die Nebenkosten monatlich vereinbart:
- „Wasser, Kanal 40 €“
- „Heizung 100 €“
- „Grundgebühr Müll 10 €“
Im vorgedruckten Mietvertrag wurde weder Betriebskosten"vorschuss" noch Betriebskosten"pauschale" angekreuzt (allerdings beginnt der Punkt 1. nicht in der Zeile „-vorschuss“ sondern in der darunter liegenden Zeile „-pauschale“, nur das Kreuz fehlt) aber es wurde mündlich vereinbart, dass 1 + 2 pauschal gezahlt werden und wir keine Abrechnung erhalten (weil mangels Zähler auch gar nicht möglich), der Abfall hingegen je nach Anzahl der Leerungen der eigenen Tonne am Jahresende abgerechnet wird. Genauso ist bei den Vormietern vor uns auch gewesen und für uns für die letzten 2 Jahre. Plötzlich will der Vermieter Kalorimeter einbauen und verbrauchsabhängig abrechnen, aber nur in Bezug auf Heizung, da Warmwasser nicht getrennt berechnet werden könne.
Lässt sich mangels entsprechendem Kreuz im Mietvertrag aus den Tatsachen
1) fehlende Ablesegeräte
2) bisher fehlende Nebenkostenabrechnungen in den Vorjahren
3) Punkt 1. beginnt nicht in der Zeile „-vorschuss“ sondern in der darunter liegenden Zeile „-pauschale“
notfalls beweisen, dass eine Pauschale vereinbart wurde, falls der Vermieter abstreitet?
Danke im Voraus
6 Antworten
Unter der Voraussetzung, daß auch die Vermieter in diesem 2 Familienhaus wohnen, sind diese nicht verpflichtet die Heiz- und Warmwasserkosten zwingend nach Verbrauch gem. der Heizkostenverordnung abzurechnen.
Mietvertraglich könnte man auch einen qm oder Personen Umlageschlüssel vereinbaren. Falls mietvertraglich kein Umlageschlüssel vereinbart wurde könnte auch nach Wohnfläche abgerechnet werden. Mangels Zähler wäre also doch eine jährliche Nebenkostenabrechnung möglich.
Folglich läßt sich aus den fehlenden Ablesegeräten nicht nachweisen, daß eine Nebenkostenpauschale vereinbart wurde.
Auch wenn bisher keine jährlichen Nebenkostenabrechnungen erstellt worden ist dies nicht zwingend ein Beweis, daß tatsächlich einen Pauschale vereinbart wurde. Auskunft gibt hier nur der Mietvertrag.
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-beim-zweifamilienhaus/
In deinem Fall muss der Vermieter nicht Heiz- und Wassererwärmungskosten nach Verbrauch abrechnen, er darf es aber. Du musst dem sogar zustimmen, auch wenn im MV was andres steht.
Wenn es nach der Rechtsprechung ginge, bräuchtest du überhaupt keine BK zahlen, da das Kreuz fehlt. Also weder Pauschale noch Vorauszahlung. Es wäre dann allerdings zu erforschen, was gemeint sein könnte. Da Einzelpositionen aufgeführt sind, ist wohl am Ehesten vereinbart, dass Vorauszahlungen erfolgen sollen. Was wiederum die in der Vergangenheit nicht erfolgten Abrechnungen betrifft, schlösse das auf eine Pauschale. Sind denn im Mietvertrag überhaupt die einzelnen Betriebskosten aufgelistet? Nur solche wären zu bezahlen. Das trifft auch für eine evtl. Pauschale zu.
Da hätte ich doch gerne ein paar Verweise auf Rechtsgrundlagen bzw. worauf du deine These stützt.
Jeder halbwegs vernünftige Richter würde im Streitfall den Mietvertrag so interpretieren, dass eine Pauschale für Heizkosten vereinbart wurde. Den Aufwand für die Heizkostenverteiler und die Abrechnung kann sich der Vermieter sparen. Ihr müßt das nicht bezahlen.
Nachzufragen wäre aber mal, wieviel Heizkosten denn tatsächlich anfallen.
2FH, ca. 150 m² Wfl. freistehend und schlecht isoliert: ca. 4000 € pro Jahr(?)
Falls Eure Wohnung 50 m² groß ist, hättet ihr also etwa ein Drittel zu tragen. Das wären dann ca. 100 €. 100 € wären dann eher zu wenig.
Versucht doch mal, die genauen Zahlen heraus zu finden. Vielleicht wäre eine Aufteilung mit Heizkostenverteiler sogar günstiger. Beispielsweise, wenn Eure Wohnung oberhalb vom Heizungskeller im EG liegen würde und die Vermieterwohnung größtenteils im DG und das Dach darüber wäre nicht isoliert.
... aber welche Renovierungsarbeiten wurden denn geschuldet und nicht vorgenommen und warum plötzlich dann auch noch so eine Absprache? Für mich kann da etwas nicht stimmen. Zudem sind doch Erfassungsgeräte gar nicht vorgesehen für Einliegerwohnungen. Ich glaube auch nicht, daß hier eine Neubaumiete bezahlt wird. Viel Glück.
schnellstens Ergänzung zum Mietvertrag machen!!! und zwar schriftlich!!!
Das will wohl der Vermieter aber der Mieter nicht!
Wegen evtl. Streitigkeiten aber von Großem Vorteil
Diese Antwort hat kein DH verdient. Er ist leider wertlos.
Wenn "pauschal" verienbart ist, weil schlicht die Voraussetzungen fehlten, um Heizkosten ordentlich aufzuteilen, darf der Vermieter später nicht umstellen. Die Heizkostenverordnung gilt hier nicht.